Alter Wein in neuen Schläuchen: Wie Wirtschaftsprofessoren die Welt vor der Klimakatastrophe retten wollen

6. Dezember 2018

Die aktuelle Spiegel- Titelstory zur UN Klimakonferenz in Kattowitz glänzt nicht nur mit spektakulären Erkenntnissen in der Klimawissenschaft, sondern macht auch sensationelle Vorschläge, wie man die Welt vor der Klimakatastrophe retten kann: Nämlich Ökonomie und Ökologie sind einfach unter einen Hut zu bringen; es gehe darum, den Klimaschutz ökonomisch effizient zu gestalten.

Also: Die CO2 Emissionen besteuern! Ein Instrument aus der Mottenkiste der Klimapolitik, aber eines, was in letzter Zeit eine fröhliche Wiederauferstehung feiert.

Aus dem Spiegel Artikel:

Wir müsssen den Klimaschutz kosteneffizient und marktbasiert organisieren

Folgende Zitate:

1. Es muss künftig deutlich teurer werden, Treibhausgase auszustoßen

2. Die Bundesregierung müsse eine länderübergreifende Initiative für einen schrittweise steigenden CO²-Preis im europäischen Stromhandel
starten und zugleich die Steuern auf fossile Energieträger wie Benzin, Diesel oder Heizöl anheben.

3. Im Gegenzug soll die Stromsteuer »auf ein Minimum« gesenkt werden, damit grüne Elektroenergien auch in anderen Wirtschaftsbereichen sukzessive Kohle und Gas ersetzen.

4. Schon bei einer moderaten Anhebung des CO²-Preises, so argumentieren Edenhofer und Schmidt, kann der Ausstoß von Treibhausgasen substanziell verringert werden, und zwar ohne Industrie und Verbraucher übermäßig zu belasten.

5. Die milliardenteure Energiewende hat das Land mit einem dichten Netz Hunderter Wind- und Solarparks überzogen, doch zugleich lag der Anteil des Kohlestroms 2017 so hoch wie vor 10 Jahren

6. Stattdessen setzen die beiden Professoren auf den Signaleffekt steigender CO²-Preise. Dann würden Stromkonzerne ganz ohne Druck Kohlekraftwerke abschalten, prophezeit Schmidt, und Unternehmen wie Konsumenten könnten überlegen, »worauf sie verzichten« und wie sie »ihre Kosten begrenzen« wollten.

7. Die Erhöhung der CO2 Preise soll über das Europäische Emissionshandelssystem EU – ETS erfolgen, denn:

8. Das Problem (im EU – ETS) ist, “dass der Markt lange Zeit nicht richtig funktionierte und der Preis der Papiere viel zu niedrig lag. Schon beim Start des Systems im Jahr 2005 hatten die Politiker zuviele Zertifikate ausgegegben, um ihre nationalen Industrien zu schützen. Dann brach in der Finanzkrise die Wirtschaft ein, sodass weniger CO²-Rechte benötigt wurden als geplant. Ihr Preis fiel, und Kohlestrom wurde bald so billig, dass die Versorger viel mehr davon einsetzten als vorgesehen. Viele Gaskraftwerke dagegen, die fürs Klima weniger schädlich sind, wurden abgeschaltet”

9. Es reicht nicht, wenn die Regierung einen Markt für Emissionsrechte schafft, haben Klimaforscher wie Pahle erkannt. Sie muss auch bereit sein, den Handel so zu steuern, dass die Akteure mit ausreichend hohen Preisen rechnen. Sonst werden sie nicht wie gewünscht investieren.

10. Steuern auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas sollen kontinuierlich erhöht werden, Steuern auf Strom sollen nach der Art des Stroms erhoben werden: Hohe auf fossile Erzeugung, niedrige auf CO2-freie, wie Wind und Sonne

11. Das ist der Trick des Professorenkonzepts: Die neue Steuer ist anfangs so niedrig, dass sie kaum spürbar ist. Erst im Laufe der Jahre steigt sie langsam an, das macht die Lasten berechenbar und gibt den Bürgern Zeit, sich umzustellen.

12. Mit den Einnahmen aus der kontinuierlich steigenden CO2 Steuer sollen einkommensschwache Haushalte entlastet werden

Soweit die wichtigsten Zitate bzw. Kernaussagen aus dem Papier von Edenhofer und Schmidt, wie vom Spiegel wieder gegeben.

Um die grundsätzliche Kritik gleich an den Anfang zu stellen:

Das ganze Konzept ist völlig unausgegoren und in sich widersprüchlich.


Es fängt schon mal damit an (in Ziffer 5), dass die Tatsache beklagt wird, im Rahmen der Energiewende würden zig Milliarden für die Landschaftsverspargelung ausgegeben (den Bürgern über ihre Stromrechnung aus der Tasche gezogen), die CO2 Emissionen aus der Stromerzeugung seien aber nicht gesunken, ohne einen Hinweis darauf zu geben, wieso das so ist:

Nicht etwa, weil der Emissionshandel nicht funktioniert, wie unter Ziffer 8 und 9 behauptet wird, sondern weil die CO2-freien Kernkraftwerke abgeschaltet werden, deren immer verfügbare Leistung zu einem großen Teil von den immer verfügbaren fossilen Kraftwerken bereitgestellt werden muss – und nicht von den nur teilweise verfügbaren erneuerbaren Anlagen bereitgestellt werden kann – weil der Wind zu selten weht und die Sonne noch seltener scheint.

Das ist das Grundelend der Energiewende, an dem sich auch in einigen Jahrzehnten nichts ändern wird - was die Autoren bei all ihrem Enthusiasmus für die Dekarbonisierung Deutschlands offenbar übersehen.

Was wollen die Autoren eigentlich? Wollen sie das Europäische Emissionshandelssystem “stärken”, oder wollen sie eine CO2 Steuer einführen, bzw. genauer gesagt, bestehende Steuern erhöhen?

Und seit wann stellt eine Steuer ein marktwirtschaftliches Instrument dar?


Beide Autoren, Edenhofer und Schmidt sind kompetente Wirtschaftswissenschaftler, die den Unterschied zwischen einem Mengensteuerungssystem, wie dem Emissionshandel und einem Bepreisungssystem, wie einer CO2 Steuer, genau kennen.

Wie kommen sie dann auf die Idee, beide Systeme miteinander so zu verquicken, dass innerhalb des Emissionshandels eine Quasi Besteuerung eingeführt wird, was genau dazu führt, was sie angeblich vermeiden wollen: Nämlich Klimaschutz ineffizient und teuer zu gestalten.

Eine Steuer auf CO2 ist kein marktwirtschaftliches Instrument, sondern eine Steuer. Eigenartig, dass Wirtschaftswissenschaftler eine Steuer als marktwirtschaftliches Instrument bezeichnen.


Auch ist das Emissionshandelssystem kein reines marktwirtschaftliches Instrument, denn die Emissionsminderung wird nicht durch den Handel mit Emissionsrechten erzielt, sondern durch die ordnungsrechtliche Festlegung einer Emissionsobergrenze, die durch die begrenzte und genau kontrollierte Ausgabe von Emissionszertifikaten eingehalten wird (Das “Cap” in einem Cap und Trade System).

Die marktwirtschaftliche Komponente kommt dadurch ins Spiel, dass ein Anlagenbetreiber selbst entscheiden kann, wie er seine Emissionen reduziert: Durch Produktionsminderung, durch technische Massnahmen an seiner Anlage, durch Zukauf von Emissionsrechten usw.

Ein Emissionshandelssystem ist ein Mengensteuerungssystem, in dem die Emissionsmenge fest vorgegeben ist und der Preis für Emissionsrechte die abhängige Variable ist – das sollten Wirtschaftswissenschaftler eigentlich wissen.

Die immer wieder zu hörende Auffassung (wie hier unter Ziffer 8 und 9 zitiert), das Emissionshandelssystem würde nicht funtionieren, weil die Preise zu niedrig sind, ist deswegen schlichtweg falsch.

Denn die ordnungsrechtlich festgelegte Emissionsobergrenze wird eingehalten, egal, wie hoch oder niedrig die Preise für Emissionsrechte sind.

Der Charme des Emissionshandels ist, dass der Anlagenbetreiber frei eintscheiden kann, wie er die ihm auferlegte Emissionsobergrenze einhält.

Will man das EU – ETS “stärken”, dann müsste man die Emissionsobergrenze absenken, um ein Preissignal zu generieren, aber keine Untergrenze für den Preis festsetzen.

Genau das hat man ja getan, indem man die bereits 2008 festgelegte Zahl von Emissionsrechten zunächst für 2013 - 2020 durch ein sog. Backloading, d. h. durch Nichtzuteilung in den Jahren 2014 – 2016 nach hinten geschoben hat, zunächst in der Absicht, sie gegen Ende der Zuteilungsperiode 2019 wieder dem Markt zuzuführen, sie dann, entgegen der ursprünglichen Absicht, aber doch komplett dem Markt zu entnehmen.
Dies hat dazu geführt, dass der Preis für Emissionsrechte im letzten Jahr deutlich angestiegen ist, von ca. 6 auf 20 EUR.

Das Ergebnis ist, dass die Gesamtzuteilungsmenge bis 2020 abgesenkt und somit die Minderungsverpflichtung egenüber der ursprünglichen Festlegung verschärft wurde.

Eine Forderung nach einer “Stärkung” des Systems ist demnach gleichbedeutend nach einer Forderung, die zulässigen Emissionen abzusenken, d. h. die Minderungsverpfichtung zu verschärfen – mit absehbaren Auswirkungen auf den Preis für Emissionsrechte (siehe die letzten 12 Monate).

So gesehen bietet eine CO2 Steuer besonders für die Wirtschaft in der Tat größere Planungssicherheit als ein Emissionshandelssystem, mit dem man zwar die Emissionsmenge exakt steuern kann, aber nicht die Kosten der Emissionen (Preis der Emissionsrechte).

Also: Entweder Emissionshandel oder Steuer, aber keinen Misch – Masch, der genau zu den Ineffizienzen führt, die angeblich vermieden werden sollen.

Wenn CO2 Steuer, dann den Emissionshandel abschaffen!


Aber das “Preissignal” soll ja auch auf andere Bereiche, die nicht dem EU – ETS unterliegen, ausgedehnt werden, wie z. B. Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Die Steuer soll zunächst relativ niedrig sein, im Laufe der Zeit aber kontinuierlich erhöht werden, ein sog. “Ramp – up” Konzept. Energiesteuern wirken regressiv, d. h. untere Einkommenschichten werden relativ zu ihrem verfügbaren Einkommen stärker belastet, als höhere.

Wie wir gerade in Frankreich sehen, könnte so ein Konzept durchaus auf Widerstände stoßen und man sollte sich durchaus mal mit der Frage beschäftigen, ob auch bei uns irgendwann mal der Geduldsfaden reißen könnte. Das scheint bei Edenhofer und Schmidt keine Rolle zu spielen.

Denn die Steuermehreinnahmen sollen ja wieder an die Einkommenschwachen zurückfliessen.

Bereits heute wird keine Energieform steuerlich so hoch belastet wie Benzin und Diesel.

Wir haben bereits CO2 Steuern auf Benzin und Diesel. Sie heißen nur anders: Mineralölsteuer, Ökosteuer, Mehrwertsteuer usw.

Die Steuern betragen, alle zusammengerechnet, knapp 1 EUR pro Liter Benzin. Umgerechnet auf die Tonne CO2 betragen sie etwa 400 EUR, also das 20fache des gegenwärtigen CO2 Preises für Emissionsrechte im EU – ETS.

Was führt die Autoren zu der Auffassung, dass ein weiterer Anstieg um ca. 5 Cent pro Liter zu einer substantiellen Emissionssenkung führt?

Bekanntermassen ist der Kraftstoffverbrauch relativ inelastisch gegenüber Preissteigerungen, dh auch stärkere Preisanstiege führen nur zu relativ geringen Verbrauchsminderungen.

Können die Autoren mit Analysen aufwarten, basiert auf vergangenen Benzinpreissteigerungen, um wieviel sich der Kraftstoffverbrauch verändert hat als Funktion von Preisänderungen?

Auch das System der Rückverteilung von Energiesteuern zur Steuerentlastung in anderen Bereichen ist nicht neu.

Genau das war die Absicht der Ökosteuerreform unter Rot – Grün im Jahre 1999.

Ein Teil der Ökosteuereinnahmen sollte zur Rentenfinanzierung eingesetzt werden (Bundeszuschuss zur Rentenversicherung), ein anderer Teil zur Senkung der Lohnnebenkosten.

Bereits damals hat man sich die Frage gestellt, wie das funktionieren soll. Denn wenn die Ökosteuer auf Kraftstoffe ihre ökologische Wirkung entfaltet und der Verbrauch sinkt, dann schaut der Finanzminister in die Röhre. Entfaltet sie ihre ökologische Wirkung nicht, sondern nur ihre fiskalische, dann ist der Finanzminister glücklich, aber der Umweltminister unglücklich.

Damals hat man dieses Konzept mit dem Begriff “Rasen für die Rente” verulkt.

Der Benzin- und Dieselverbrauch ist seither nicht deutlich gesunken, der Finanzminister hat gewonnen.

Genauso wird es wohl auch dann kommen, wenn man dieses Konzept erneut aufgreift und die Steuern auf Kraftstoffe weiter erhöht, denn nichts weiter ist eine CO2 Steuer im Kraftstoffbereich: Eine Erhöhung bereits bestehender, sehr hoher Steuern.

Wenn man Pech hat provoziert man damit dann noch Volksaufstände wie derzeit in Frankreich.

Auch Heizöl und Erdgas werden bereits mit Energiesteuern belastet; auch der Energieträgereinsatz bei der Stromerzeugung wird bereits besteuert.

Eine weitere sichere Einnahmequelle auf den Energieverbrauch ist die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe, Heizöl, Erdgas und Strom. Wenn immer z. B. die Benzinpreise wegen höherer Rohölpreise steigen (sie können auch dann steigen, wenn der Rohölpreis deutlich sinkt, wie im Herbst 2018!), kassiert der Finanzminister frohen Mutes mit: Steigt der Benzinpreis um netto 20 Cent, wie dieses Jahr, dann würde der Finanzminister darauf noch mal extra 4 Cents pro Liter kassieren.

Das heißt, die gesamten Steuern inklusive der Mehrwertsteuern auf Energieprodukte sind bereits sehr hoch.

Wenn man diese einzelnen Steuern nach dem CO2 Gehalt des Energieproduktes aufschlüsselt, treten Unterschiede zutage, die aber nicht so gravierend sind, um beim privaten Endverbraucher entscheidend dafür zu sein, ob man sich für oder gegen einen bestimmten Energieträger entscheidet. Wenn eine CO2 Steuer auf Erdgas niedriger ist als auf Heizöl, Erdgas trotz niedrigerer CO2 Steuern aber teurer ist als Heizöl, ergibt es aus Sicht des Verbrauchers wenig Sinn, von Heizöl auf Erdgas zu wechseln, nur weil die CO2 Steuer auf Erdgas niedriger ist.

Es ist also wichtig, die Gesamtkosten der einzelnen fossilen Energieträger zu betrachten, nicht nur die ihnen auferlegten CO2 Steuern.

Das gilt natürlich auch beim Einsatz von fossilen Energieträgern in der Stromerzeugung. Denn genau die Tatsache, dass Braunkohle plus CO2 Steuer (korrekter: der CO2 Preis im EU - ETS) billiger ist als Erdgas plus CO2 Preis, ist dafür verantwortlich, dass Braunkohle in der deutschen Stromerzeugung mehr eingesetzt wird, als Erdgas.

Deswegen scheitern die Forderungen, mehr Erdgas in der Stromerzeugung einzusetzen an den betriebswirtschaftlichen Überlegungen der EVUs.

Denn es wird nicht das effizienteste Kraftwerk eingesetzt (Erdgaskraftwerke sind effizienter als Braunkohlenkraftwerke), sondern das wirtschaftlichste.

Und wenn die Stromerzeugung auf Braunkohlenbasis, trotz einer höheren CO2 Steuer (oder eines höheren CO2 Zertifikatepreises) wirtschaftlicher ist, als die Stromerzeugung mit Erdgas, wird Strom mit Braunkohle erzeugt.

Anders ausgedrückt: Wenn Erdgaskraftwerke wirtschaftlicher wären, wären sie schon längst gebaut worden.

Dabei sind beim Braunkohleeinsatz in Deutschland auch die europaweiten CO2 Emissionen nicht höher, als wenn Erdgas eingesetzt wird, da dann zwar die Emissionen in Deutschland höher sind, aber anderswo in Europa niedriger, da die CO2 Zertifikate nach Deutschland transferiert wurden, und anderswo nicht mehr zur Emission genutzt werden können. Die europaweiten Emissionen steigen deswegen aber nicht an, die vom Emissionshandel vorgegebene Emissionsobergrenze wird nicht verletzt.

Im EU – ETS wird die Anzahl der verfügbaren Zertifikate (die europaweite Emissionsobergrenze) kontinuierlich abgesenkt, zwischen 2021 und 2030 um 2,24% pro Jahr. Ziel ist eine Absenkung um ca. 70% bis 2050 gegenüber 2005.

Das bedeutet: Eine “Energiewende” oder Dekarbonisierung ist bereits im System enthalten!

Eine darüber hinausgehende zusätzliche Besteuerung und Festlegung einer Untergrenze für den Zertifikatepreis ist nicht erforderlich, da das Instrument über die Verknappung der Zertifikate wirkt (Mengensteuerungsinstrument), und nicht über den Preis.


Deswegen erstaunt es, dass angeblich auch von einigen EVUs zur “Planungssicherheit” eine Preisuntergrenze für CO2 gefordert wird. Wahrscheinlich deswegen, weil sie auf Erdgas setzen und sich Wettbewerbsvorteile gegenüber EVUs verschaffen wollen, die Kohlekraftwerke in ihren Portfolios haben und deren Wettbewerbsfähigkeit abnimmt, wenn der CO2 Preis steigt.

Grundsätzlich ist es ohnehin so, dass die Kosten für Zertifikate (oder für eine CO2 Steuer) auf den Strompreis umgelegt werden. Ncht die EVUs bezahlen den Zertifikatepreis (oder eine CO2 Steuer), sondern der Stromkunde, der Verbraucher. Genausowenig, wie Esso eine Mineralsteuererhöhung bezahlen würde, denn die wird auf den Benzinpreis umgelegt.

Da in Deutschland zwischen den einzelnen EVUs wegen der oligopolartigen Struktur nur ein geringer Wettbewerb herrscht, kann der Zertifikatepreis oder eine CO2 Steuer auch vollständig auf den Strompreis umgelegt werden.

Der Vorschlag von Edenhofer und Schmidt, die Strompreise je nach CO2 Intensität für den Verbraucher zu staffeln erscheint wenig praktikabel, da ein EVU seinem Kunden eine Mischkostenkalkulation in Rechnung stellen wird, in der gewisse Erzeugungsanteile von Gas, Braunkohle, Steinkohle usw. zu einem abschliessenden Rechnungspreis pro kWh abgerechnet werden.

Erneuerbarer Strom, der wegen seiner CO2 Freiheit nur gering oder gar nicht steuerlich belastet werden soll, stellt eine Sondersituation dar.

Die Erzeugung erneuerbaren Stroms wird von den Stromverbrauchern mit etwa 7 Cent pro kWh subventioniert (Noch mehr, wenn man alle Zusatzkosten berücksichtigt, wie den Netzausbau etc). Das bedeutet, für den Stromverbraucher entfaltet diese Zwangsabgabe die gleiche Wirkung wie eine Steuer, die noch dazu deutlich höher ist, als die CO2 Steuern, die gegenwärtig für die fossile Stromerzeugung diskutiert werden. So würde eine CO2 Steuer auf Braunkohlenstrom von 20 EUR pro t CO2 etwa 2 Cent/kWh bedeuten, auf Erdgasstrom ca. 0,7 Cent/kWh. Auf der Stromrechnung für Privathaushalte würde man den Unterschied kaum bemerken, da der kWh Preis bei etwa 30 Cent/kWh liegt.

An dieser Stelle gerät Edenhofer und Schmidts CO2 Steuermodell auf Strom vollends aus dem Ruder:

Denn die Verbraucher müssen über ihre Stromrechnung den CO2-freien Strom hoch subventionieren und sollen sich dann offensichtlich freuen, dass sie nicht zweimal zur Kasse gebeten werden: Nämlich einmal über die EEG Zwangsabgabe und nochmal über eine Stromsteuer auf erneuerbaren Strom.

Ein alternatives Modell wäre, die EEG Subventionen komplett von der Stromrechnung zu streichen (d. h. das EEG abzuschaffen), das Emissionshandelssystem abzuschaffen, eine CO2 Steuer auf die fossile Strom- und Energieerzeugung zu erheben und mit diesen Steuereinnahmen die Erneuerbaren Energien zu subventionieren. Das wäre ein simples CO2 Steuermodell, das klar definierte und planbare Anreize böte.

Aber an dieser Stelle wird noch einmal deutlich, dass der Ansatz von Edenhofer und Schmidt völlig verkorkst ist:

Entweder ein Emissionshandelssystem oder eine CO2 Steuer, aber nicht beides, keine in das Emissionshandelssystem eingearbeitete Quasi - CO2 Steuer!

Das erhöht die CO2 Minderungskosten, ist ineffizient und stellt keine Marktlösung dar!

Das Konzept von Edenhofer und Schmidt zeigt überdies einmal mehr deutlich, dass die Dekarbonisierung der deutschen Volkswirtschaft nicht zum Nulltarif zu haben ist, sondern man kann allenfalls darüber streiten, wie teuer es denn werden wird.

Allein die "Energiewende" im Rahmen des EEG soll mehr als 1000 Mrd. EUR kosten.

Ganze Wirtschaftszweige, wie die Kernenergietechnik, die Energiewirtschaft und die Automobilindustrie werden gegen die Wand gefahren, die Kosten sind unabsehbar.

Durch die zwangsweise Einführung der Elektromobilität (herbeigezwungen durch extrem niedrige Verbrauchsvorgaben der EU, die mit Verbrennungsmotoren nicht zu erreichen sind und auch durch die von Edenhofer und Schmidt beabsichtigte drastische Steigerung der Kraftstoffbesteuerung) sollen bis 2035 mehr als 100.000 Arbeitsplätze in der Automobilindustrie wegfallen.

Die schöne neue Welt der Energiewende und der Klimapolitik lassen grüßen!