Klimapolitischer Knüppel aus dem Sack – was ist schlimmer: CO2 Steuer oder Emissionshandel?

10. September 2019

Im Vorfeld der Verabschiedung eines “Klimapaketes” durch die Bundesregierung am 20. September wird in den Medien der Klimapropagandismus (z. B. Die Klimakrise wird schon bald Kriege befördern - um Wasser, Ackerland und Orte, an denen Menschen ohne Angst vor Naturkatastrophen leben können) immer schriller bis ins Unerträgliche überdreht, um Druck auf die Bundesregierung auszuüben, einen möglichst hammerharten klimapolitischen Knüppel aus dem Sack fahren zu lassen.

Damit es auch wirklich schmerzhafte Einschnitte für Wirtschaft, Gesellschaft und für die Bürger gibt, damit die De – Karbonisierung, will heißen De – Industrialisierung kräftig vorangetrieben wird – um für das Klima genau nichts zu erreichen, jedenfalls keinen meßbaren Beitrag.
Es geht allein um die Erzielung eines politisch – psychologischen Effekts, nämlich Handlungsfähigkeit in der Klimapolitik zu demonstrieren und entweder den Vorstoß der Grünen auf dem Weg zur Machtübernahme abzuwehren, nämlich aus Sicht der GroKo, oder ihn zu beschleunigen, wie aus Sicht der öko – sozialistischen Propagandisten in den Main Stream Medien.

Mit dem Klimapaket soll endlich Schluß sein mit Pille – Palle in der Klimapolitik.

Offenbar hat die GroKo ihre eigenen klimapolitischen Beschlüsse vom Januar 2018 vergessen - oder jedenfalls der Öffentlichkeit nicht hinreichend kommuniziert -, denn bereits dort ist Schluss mit Pille - Palle in der Klimapolitik.

Absehbar ist, neben einem möglicherweise umfassenden Verbotspaket (z. B. Verbot von Ölheizungen), vor allem, dass die Nutzung fossiler Energieträger, wie Kohle Öl und Gas, deutlich teurer werden soll.

Diskutiert wird in der GroKo darüber, ob diese Verteuerung durch eine CO2 Steuer oder durch einen Emissionshandel erfolgen soll. Medienberichten zufolge sollen Teile der CDU/CSU zu einem Emissionshandelsmodell tendieren, und die SPD zu einer Steuer.

Egal wie, für den Bürger wird es auf jeden Fall teuer.

Wir hatten hier das CO2 – Steuer Modell etwas eingehender betrachtet und es als sehr geeignetes Steuererhöhungsmodell eingestuft, aber als sehr ungeeignet, um CO2 Emissionen drastisch zu reduzieren, jedenfalls nicht so drastisch, wie es der Klimapolitik vorschwebt.

Der Grund ist Wirtschaftswissenschaftlern sehr wohl bekannt: Eine CO2 Steuer ist ein Bepreisungsmodell, bei dem der CO2 Preis die feste Größe, aber die emittierte CO2 Menge die variable Größe ist. Die CO2 Menge läßt sich über den Preis nur sehr ungenau steuern. Eine CO2 Steuer garantiert sehr verläßliche Steuereinnahmen, aber nur geringe CO2 Emissionsminderungen.

Anders ein Emissionshandelsmodell: Hiermit läßt sich die emittierte CO2 Menge durch die Ausreichung einer genau definierten Menge an Emissionszertifikaten exakt steuern. Ein Emissionshandelssystem ist deswegen, anders als der Name zunächst vermuten läßt, kein marktwirtschaftliches, sondern ein strammes ordnungsrechtliches Instrument, an sich ein Instrument der Brennstoffrationierung (was die FDP anscheinend auch nicht weiß, da sie den Emissionshandel für ein reines marktwirtschaftliches Instrument hält).

Der Preis ist im Emissionshandel die variable Größe; er kann je nach Angebot und Nachfrage für Emissionszertifikate wahre Bocksprünge vollführen. Ein Emissionshandel kann keine planbare Preissicherheit gewährleisten.

Wir haben bereits hier und hier verschiedene Aspekte einer möglichen Durchführung eines Emissionshandelssystems erörtert.

Man kann wahrscheinlich damit rechnen, dass ein Emissionshandelssystem national auf Deutschland begrenzt eingeführt werden soll, da eine Einbindung in das europäische Emissionshandelssystem EU – ETS eine Änderung dieses Systems erfordern würde, der die EU Kommission, der Europäische Rat und das EU Parlament zustimmen müsste (der sog. Trilog), ein politisch und zeitlich sehr aufwendiges Verfahren, von dem man nie weiß, wie es am Ende ausgehen wird.

Ein Emissionshandelssystem hat gegenüber einer Steuer für den Staat den großen Nachteil, dass es einen recht erheblichen bürokratischen Aufwand erfordert, siehe dazu auch die Persiflage hier.

Davon können das BMU und die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt, von denen das EU – ETS in Deutschland administriert wird, ein Lied singen.

Eine CO2 Steuer kann im Vergleich dazu durch Erhöhung bestehender Energiesteuern relativ einfach eingeführt werden, der Steuersatz kann nach Belieben erhöht werden, die administrative Handhabung ist einfach, das Steueraufkommen verhältnismässig gut planbar.

Zusammenfassend kann man an dieser Stelle sagen: Steuer einfach zu administrieren, sichere Steuereinnahmen, unsicherer Steuerungseffekt für CO2 Emissionen.

Emissionshandel: scharfer Steuerungseffekt für CO2 Emissionen, unsicherer Preiseffekt (kann sehr hoch, aber auch sehr niedrig sein), administrativ umständlich zu handhaben.


In den Details wird es jedoch bei einem Emissionshandelsmodell etwas komplexer, wie wir z. B. bereits hier näher erläutert haben.

Will man ein Emissionshandelssystem nur national, also parallel und zusätzlich zum EU – ETS für diejenigen Sektoren betreiben, die dem EU – ETS heute noch nicht unterliegen, wie z. B. der Verkehr und der Hausbrand, muss man sich Gedanken darüber machen, zwischen wem denn eigentlich ein Handel stattfinden kann. Ein Handel bedeutet, dass es einen Verkäufer und einen Käufer gibt.

Wer hätte in einem solchen System etwas zu verkaufen? Das kommt darauf an, wie man das System ausgestaltet, insbesondere bei welchem Jahr man als Ausgangspunkt für die Reduzierung ansetzt (1990?) und um wieviel (55%?) man in welchem Zieljahr (2030?) reduzieren will.

So hat z. B. der Hausbrandsektor seine Emissionen bis heute um etwa 33% reduziert, der Verkehr aber noch nicht einmal um 2% (Zahlen siehe z. B. hier).

Um eine 55%ige Minderung zu erreichen, müsste der Hausbrand seine Emissionen gegenüber 1990 noch um 22 Prozentpunkte, der Verkehr aber um 53 Prozentpunkte reduzieren.

Wenn man zunächst einmal annimmt, dass die Emissionsrechte von einer Emissionshandelsstelle, wie der DEHSt, entgeltlich oder mit einem kostenpflichtigen Auktionierungsverfahren ausgereicht werden, dann würden die Veräußerungserlöse der Staatskasse als Quasi – Steuereinnahme zufließen.

Wenn Emissionsrechte für diese beide Sektoren entlang eines linearen Minderungspfades 1990 – 2030 ausgereicht würden, träte bereits heute eine Unterdeckung in beiden Sektoren auf, keiner hätte also etwas zu verkaufen.

Es käme deswegen sofort zu katastrophalen und wirtschaftlich disruptiven Preissprüngen für Emissionsrechte, die auf die Brennstoffpreise (Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas) durchwirken.

Etwas weniger dramatisch wäre es, wenn man den Minderungspfad von den jetzigen Emissionen ausgehend bis 2030 auf das gewünschte Reduzierungsziel verlegen würde, weil dann die Unterdeckung mit Emissionsrechten anfangs nicht so offenkundig wäre.

Ein Ausweg, diesen Preissprüngen entgegen zu wirken, bestünde darin, dass die staatlichen Stellen Emissionsrechte (und Emissionsminderungen) dem System von ausserhalb zuführen, wie durch sog. CDM Massnahmen.

Ein nationales System würde anders funktionieren, als das EU – ETS, denn im EU – ETS werden die Emissionsrechte auf den Emittenten zugeteilt, wie Kohlekraftwerke, Stahlwerke, Zementwerke etc. Minderungspflichtig ist also der Emittent.

Der Emittent in den Bereichen Haushalte und Verkehr ist aber der einzelne Bürger, also alle ca. 82 Mio. Bundesbürger.
Grundsätzlich könnte man die Minderungsverpflichtung jedem einzelnen Bürger in Form eines ähnlichen Systems auferlegen, das wir hier persifliert haben.

Das ist aber vom Aufwand her maßlos übertrieben, weswegen es wahrscheinlicher ist, dass Emissionsrechte auf die Vertreiber von Brenn- und Kraftstoffen, wie Mineralölkonzerne, ausgereicht werden. Die Kosten für den Erwerb der Emissionsrechte werden dann von ihnen auf den Brennstoff- bzw. Kraftstoffpreis aufgesattelt und der Bürger bezahlt es schlussendlich.

Denkbar wäre für den absehbaren Fall der Unterdeckung mit Emissionsrechten, dass der Staat es den Brenn- und Kraftstoffverkäufern auferlegt, sich die Emissionsrechte zu beschaffen, die über die Anzahl der von den staatlichen Stellen zur Zielerreichung ausgereichten hinausgeht.

Dann müssten sich z. B. die Mineralölkonzerne darum kümmern, wie sie die erforderlichen Emissionsrechte erwerben. Der Preis dafür kann ihnen egal sein (so wie es den Stromerzeugern egal sein kann, wie hoch der Preis der Emissionsrechte ist, denn auch der wird von ihnen auf den Strompreis aufgesattelt; ein Konstruktionsfehler im EU – ETS), weil der Zertifikatepreis auf den Produkt- (Strom)preis aufgesattelt und nicht vom Emittenten getragen wird, sondern vom Käufer des Produkts bezahlt wird.

Ein solches System birgt, wie das EU – ETS, die Gefahr in sich, dass der Zertifikatspreis durch Spekulation gezielt in die Höhe getrieben wird, häufig in der Weise, dass Emissionsrechte zu niedrigen Preisen aufgekauft und bei höheren Marktpreisen auf den Produktpreis aufgeschlagen werden, ein System, mit dem die EVUs in Deutschland in der Vergangenheit - vor allem in der ersten Phase des EU - ETS zwischen 2005 - 2008, mit dem Emissionshandelssystem gute Extraprofite eingefahren haben.

Diese Bereicherung würde entfallen, wenn es der Staat übernimmt, fehlende Emissionsrechte zu beschaffen und dem Markt zur Verfügung zu stellen.

Das hätte für den Staat den Charme, dass er sich Emissionsrechte günstig beschaffen und dem Markt zu – höheren – Marktpreisen zuführen kann, er jetzt also statt der Privatwirtschaft vom Emissionshandel zusätzlich profitiert: Einmal durch die kostenpflichtige Ausreichung der “erlaubten” Emissionen in Form von Emissionsrechten und ein zweites mal durch den Weiterverkauf mit Profit von Emissionsrechten durch CDM Massnahmen, wie Aufforstung von Wäldern etc.

Wie dem auch sei, ein Emissionshandelssystem birgt grundsätzlich die Gefahr in sich, dass gut informierte Marktteilnehmer das System “gamen” und auf Kosten der Allgemeinheit Extraprofite einfahren.

Insofern ist ein Emissionshandelssystem in der Tat ein marktwirtschaftliches Instrument, nur nicht in der Weise, wie der es in der Öffentlichkeit dargestellt wird.

Dieser kleine Exkurs in die trickreichen, teilweise völlig intransparenten und unverständlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Emissionshandels, von denen vor allem sehr gut informierte Marktteilnehmer auf Kosten der Allgemeinheit profitieren können, zeigt bereits, dass ein Emissionshandelssystem trotz der exakteren klimapolitischen Zielerreichung nicht das klimapolitische Instrument der Wahl sein kann.

Eine CO2 Steuer ist wesentlich einfacher administrierbar, kann bei einer geringfügigen Besteuerung von ca. 20 EUR/t CO2 beginnen und langsam hochgefahren werden.


Ein weiterer Aspekt der CO2 Steuer – Debatte, die hauptsächlich darauf ausgerichtet ist, politisch festgelegte Reduzierungsmarken zu erreichen, findet relativ wenig Beachtung.

Hierbei geht es um die vermeintlichen Klimaschäden durch eine emittitierte Tonne CO2. Um diese Frage hat ein sich weitverzweigtes “Ökosystem” von sog. “Klimaökonomen” entwickelt, die versuchen, diese Klimaschäden zu monetarisieren also in Geld auszudrücken, die sog. “Social Cost of Carbon”.

Die Abschätzungen in der Fachliteratur variieren dabei in Abhängigkeit von den jeweiligen Annahmen sehr stark (Es gilt der Grundsatz: Glaube keiner Studie, deren Eingangsprämissen du nicht selbst festgelegt hast!).

Gegenwärtig werden die Klimaschäden durch eine Tonne CO2 mit etwa 40 USD abgeschätzt , wobei die Bandbreite der Abschätzungen relativ groß ist.

Das würde letztendlich bedeuten, dass eine Steuer oder ein Emissionszertifikatepreis, der über den Kosten der abgeschätzten Klimaschäden läge, ökonomisch ineffizient wäre, denn dann wären die Kosten der Emissionsvermeidung höher als die Schäden durch die Emission.

Anders ausgedrückt: Die Kur ist schlimmer als die Krankheit.

Insofern wäre es kaum vertretbar, aus Klimaschutzgründen eine CO2 Steuer einzuführen oder einen Zertifikatepreis zuzulassen, der höher als die “Social Cost of Carbon” (SCC) ist.

Sowohl die Höhe einer CO2 Steuer, die gegenwärtig in Deutschland diskutiert wird, als auch der mögliche, wenn sogar nicht wahrscheinliche, Preis für Emissionszertifikate liegen sehr wahrscheinlich über der SCC, muss also als ökonomisch widersinnig bezeichnet werden.

Mit einer CO2 Steuer, die allenfalls so hoch ist, wie die SCC, lässt sich klimapolitisch besser operieren.

Starre Reduzierungsverpflichtungen sind demgegenüber wenig sinnvoll und auch rechtlich aus dem Pariser Klimaabkommen nicht herleitbar – obwohl in den Main Stream Medien das Gegenteil behauptet wird.