Alles wendet sich so schön…

18. Dezember 2022

Wir leben im Zeitalter der Wenden. Die Älteren werden sich vielleicht noch an die “geistig, moralische” Wende durch die Übernahme der Regierungsverantwortung durch die CDU/CSU Regierung unter Helmut Kohl im Jahre 1982 erinnern.

Dann kam 1989/90 "die Wende” überhaupt, nämlich der Fall der Mauer und des “Eisernen Vorhanges” und die Wiedervereinigung Deutschlands 1990.

Historischer Ablauf der verschiedenen "Energiewenden"

Das Jahr 2000 markiert den Beginn der “Energiewende”, nämlich den Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergie und den Einstieg in den Ausbau Erneuerbarer Energien mit der Verabschiedung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG). Ziel dieses Gesetzes war die Verringerung der Nutzung fossiler Energieträger, mithin eine Verringerung der CO2 Emissionen, aber auch ein Ersatz der Stromerzeugung, die durch den Ausstieg aus der Kernenergie wegfallen würde, durch den subventionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Diese Subventionen bezahlen die Stromverbraucher seither über einen Zuschlag auf ihrer Stromrechnung. Seit Mitte 2022 werden diese Subventionen direkt aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt.

Das Tempo der “Energiewende” wurde 2011 mit dem beschleunigten Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergie bis 2022 und dem rascheren Ausbau Erneuerbarer verschärft.

Stand dabei zunächst die Stromerzeugung im Mittelpunkt, wurden die “Wenden” nachfolgend auf weitere Bereiche ausgeweitet.

Vor allem der Verkehr, besonders der Individualverkehr, geriet als CO2 Emittent in den Fokus der “Energiewender”. Der Individualverkehr war den Proponenten der “Energiewende” bereits seit langem ein Dorn im Auge und man sann über Massnahmen nach, diesen Teil des Verkehrs zu reduzieren.

Nach dem Verkehr gerieten die CO2 Emissionen der Haushalte ins Fadenkreuz der “Energiewender”, denn die Privathaushalte tragen vor allem wegen des Raumwärmebedarfs und der Warmwasserbereitung zu den CO2 Emissionen bei.

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und Europäischer Emissionshandel (EU - ETS)

Neben dem EEG, das die CO2 Emissionen der Stromerzeugung mindern sollte, war der europäische Emissionshandel EU – ETS das zentrale klimapolitische Instrument der EU, mit dem ab 2005 die CO2 Emissionen des Industrie- und Stromerzeugungsbereiches reduziert werden sollten und auch werden.

Dass es dabei zu einer Instrumentenüberschneidung mit dem EEG kam, war den “Energiewendern” natürlich gleichgültig, Denn es war ihnen aus ideologischen Gründen wichtig, auf nationaler Ebene CO2 Emissionen zu reduzieren, egal ob dadurch im europäischen Gesamtkontext CO2 reduziert würde, oder nicht.

Denn eine CO2 Reduzierung im Stromerzeugungsbereich durch eine Ausweitung der erneuerbaren Erzeugung in Deutschland würde zwar hier CO2 Emissionen reduzieren, aber nicht im europäischen Gesamtsystem, da die CO2 Emissionen der Stromerzeugung europaweit gedeckelt sind.
Geringere Emissionen in Deutschland erhöhen den Emissionsspielraum in anderen europäischen Ländern und verringern allenfalls die Preise für Emissionsrechte.

Bedeutet: Die Subventionierung der Erneuerbaren in Deutschland senkt für den Rest der europäischen Länder die Kosten der CO2 – Emissionsminderung, führt aber im Endeffekt zu keiner Emissionsminderung, die über das im EU – ETS festgelegte Ziel hinaus geht.

Das war den Wirtschafts- und Energie Experten zwar klar, aber die Medien und die Öffentlichkeit haben das irgendwie nicht begriffen, weil dieser Sachverhalt offenbar zu komplex war.

Sinnvoll wäre eine Entzerrung der klimapolitischen Instrumente nach Einführung des Emissionshandels gewesen.

Im Stromerzeugungsbereich wäre der Emissionshandel allein das wirkungsvollste Instrument gewesen bei gleichzeitiger Abschaffung des EEG. Die Stromerzeuger wären dann verpflichtet gewesen, ihre Emissionen entsprechend den Vorgaben des EU – ETS zu mindern und wenn es kostengünstig gewesen wäre, dies durch den Ausbau der Erneuerbaren Stromerzeugung zu erreichen, wären die Erneuerbaren allein dadurch ausgebaut worden.

Aber dieser Weg war politisch nicht mehr gangbar, da durch die Förderung über das EEG unzählige Wirtschaftsunternehmen davon profitierten, und niemand es wagte, diese Anspruchsmentalität auf risikofreie Subventionen zu durchbrechen.

Finanziert wurde das Ganze von den Verbrauchern über die Stromrechnung; der Betrag belief sich auf ca. 30 Mrd EUR pro Jahr; seit Mitte 2022 werden diese Subventionen direkt aus dem Steueraufkommen finanziert.

Wir wollen unsere Aufmerksamkeit aber auf die “Verkehrswende” und die “Wärmewende”, manchmal auch als “Heizwende” bezeichnet, wenden.

Die "Verkehrswende"

In der “Verkehrswende” treffen verschiedene ideologische Elemente aufeinander. Eigentliches Ziel soll die Verringerung der CO2 Emissionen des Verkehrs sein.

Um dies zu erreichen, wurden die Verbrauchsvorgaben für PKW durch die EU kontinuierlich verschärft, bis hin zu Werten, die technisch nicht mehr erreichbar sind (s. zB die “Mopedmobilität” ).

Ziel der EU Klimapolitik war, durch diese unerreichbaren Verbrauchsvorgaben die Elektromobilität in den Markt zu zwingen, denn die Elektromobilität wurde administrativ mit dem Etikett “Nullemission” versehen.

Dass dies natürlich nicht korrekt ist, haben wir an anderer Stelle bereits näher erläutert.

Aber dies bietet der Automobilindustrie einen Ausweg aus den nicht erreichbaren Verbrauchsvorgaben, denn wenn die Elektromobilität mit einer Nullemission bewertet wird, sind die unrealistischen Flottenverbrauchsvorgaben mit der Elektromobilität doch irgendwie erreichbar.

Aber auch diese Überlegung ist inzwischen hinfällig, da die EU beschlossen hat, ab 2035 grundsätzlich nur noch Elektrofahrzeuge neu zuzulassen.

Aber die “Verkehrswende” ist nicht nur als Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge zu verstehen, sondern auch als ein Angriff auf die individuelle Mobilität schlechthin.

Die ist nämlich den Grünen bereits seit langem ein Dorn im Auge.

Die grüne Politik unterlässt praktisch nichts, um den Individualverkehr zu strangulieren, zu schikanieren und in jeder möglichen Form zu erschweren, zu verteuern und den Nutzern zu verleiden.

Das muss man schlussendlich unabhängig davon verstehen, ob Autos mit Verbrennungsmotor oder mit Elektromotor betrieben werden.

Noch geniessen Elektrofahrzeuge gegenüber Verbrennern eine Reihe von Vorteilen. Das wird sich aber sehr schnell ändern, wenn die Marktdurchdringung mit E-Mobility größere Werte erreicht und der Staat sich überlegen muss, wie er die Ausfälle bei den Einnahmen aus der KfZ Steuer, der Mineralölsteuer und anderen steuerlichen Abgaben auf den Verkehr kompensieren will.

Zudem werden die Grünen früher oder später auch versuchen die E-Mobilität zu strangulieren, da sie grundsätzlich gegen den Individualverkehr sind.

Denn sie werden nicht akzeptieren, dass die E-Mobilität ihren Wunschtraum zerstört, den Individualverkehrs an sich abzuschaffen oder zumindest drastisch einzuschränken.

Bereits jetzt sind die Zeichen unübersehbar. Extreme Umweltgruppen demonstrieren schon heute gegen die E-Mobilität, weil sie dagegen sind, dass der Individualverkehr dadurch mehr Akzeptanz erfährt.

In einigen Städten, wie Berlin, soll der Individualverkehr komplett aus den Innenstädten verbannt werden und schon heute wird durch die Parkraumvernichtung der Individualverkehr an sich bekämpft – und nicht nur dessen CO2 Emissionen.

Teilweise werden Fahrbahnspuren auf den Straßen zu Radwegen umgewidmet, obwohl bereits Fahrradwege entlang der gleichen Straße existieren, wie zB in Berlin "Unter den Eichen" entlang des Botanischen Gartens.

Fahrradwege, der öffentliche Nah- und Fernverkehr sollen statt des Individualverkehrs ausgebaut werden. Nur des Klimas wegen?

Das Klima- Argument wird wie eine Monstranz vorangetragen, aber die tatsächlichen CO2 Einsparungen stehen in der Regel in keinem Verhältnis zu den Kosten dieser Maßnahmen.

Nein, es geht darum, den Individualverkehr grundsätzlich zu strangulieren.

Vergleicht man die Transportleistung des Individualverkehrs mit derjenigen des ÖPNV und des Fernverkehrs der Deutschen Bahn, erkennt man den Sonntagsredencharakter der “Verkehrswende”, wenn man mit “Verkehrswende” die Strangulierung des Individualverkehrs zugunsten von ÖPNV, Bahn und Fahrrad meint.

Der motorisierte Individualverkehr erbringt eine Transportleistung von etwa 917 Mrd Personenkilometern pro Jahr (Zahlen von 2019, dem letzten Jahr vor der Corona Pandemie), der ÖPNV etwa 80 und die Bahn etwa 100, beide zusammen etwa 180, etwa ein Fünftel des Individualverkehrs).

Nimmt man in einem Gedankenexperiment an, man könne die Transportleistung der Bahn und des ÖPNV zulasten des Individualverkehrs verdoppeln (was natürlich völlig unrealistisch ist, weil die Infrastruktur, wie Rolling Stock, Gleise, Taktung der Züge etc überhaupt gar nicht vorhanden bzw möglich sind), und würde man die Transportleistung dadurch auf ca 360 Mrd Personenkilometer verdoppeln, dann würde der Individualverkehr immer noch für ca. 737 Mrd Personenkilometer verantwortlich sein.

Grundsätzlich wird es überhaupt nicht möglich sein, den Individualverkehr in der Fläche, also in ländlichen Regionen, im größeren Umfang durch den ÖPNV oder die Bahn zu ersetzen. Eine “Verkehrswende” wäre nur durch Verzicht auf individuelle Mobilität erreichbar und - so muss man Teile der Grünen Bewegung verstehen – das wäre auch so gewünscht.

Zudem wird der Verkehr seit 2021 über eine CO2 Steuer auf Kraftstoffe in Höhe von 25 EUR/tCO2, jährlich ansteigend bis 2025, die ab 2026 in ein Emissionshandelssystem einfließen soll, zusätzlich weiter belastet, als er durch die bestehenden Steuern und Abgaben ohnehin schon wird. Die bestehenden Steuern entsprechen einer CO2 Steuer von 350 – 400 EUR/t CO2.

Laut dem Klimaschutzgesetz von 2019 und in der novellierten (verschärften) Fassung von 2021 sollen die Bereiche, die nicht dem EU – ETS unterliegen, also der Verkehr, Haushalte und Gewerbe ihre Emissionen entlang eines genau definierten Minderungspfades reduzieren. Die Reduzierung soll zunächst über die CO2 Steuer und ab 2026 über die kostenpflichtige Zuteilung von Emissionsrechten für die einzelnen Sektoren erreicht werden (Sektorziele). Überschreiten die Sektoren ihre festgelegten Emissionen, muss die Bundesregierung Emissionsrechte beschaffen .

Auch in diesem Bereich kommt es zu einer Überregulierung, denn wenn ein Emissionsminderungspfad durch eine Zuteilung von Emissionsrechten einmal festgelegt ist, erübrigen sich zusätzliche Instrumente, wie Verbrauchsvorgaben, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ausbau von Fahrradwegen, Förderung des öffentlichen Nahverkehrs etc.

Die Klimapolitik erstickt in einem Gestrüpp unterschiedlichster Maßnahmen und Instrumente, die teils widersprüchlich und unausgegoren sind und oft nur das Verlangen einzelner Akteure widerspiegeln, sich mit klimapolitischem Aktivismus zu profilieren (zB “Klimaschutzsofortprogramme”).

Zu allem Überfluss haben in dieser Gemengelage auch noch die teuersten klimapolitischen Maßnahmen die größte Aussicht umgesetzt zu werden, wie zB das EEG gezeigt hat und weiter zeigt, aber auch die Forderung nach scharfem Ordnungsrecht und Verboten (zB Verbot von Öl- und Gasheizungen, Verbot von KfZ mit Verbrennermotoren, Pflicht zur Gebäudeisolierung, Pflicht zum Wärmepumpeneinbau etc).

Das Ordnungsrecht fragt nicht nach Kosteneffizienz. Dem Gesetzgeber können die Kosten letztendlich gleichgültig sein, denn nicht er muss es bezahlen, sondern die Bürger, die diese Gesetze einhalten müssen. Auch darin liegt die Arroganz grüner Umwelt- und Klimapolitik, der es darum geht, ideologische Zielvorgaben (zB “Einhalten der Klimaziele”) gegen die Interessen der Bürger, ungeachtet aller Kosten, durchzusetzen.

Allerdings: Niemand soll behaupten, wir haben nicht gewusst, was die Grünen vorhaben, denn es steht alles wortwörtlich im Grünen Wahlprogramm von 2021 drin.
Nur: diese Androhung wurde als Angebot an den Wähler verkauft. Der Wähler hat´s geschluckt - und die Grünen sind in den Wahlumfragen der große Gewinner.

Die "Wärmewende"

Damit kommen wir von der “Verkehrswende” zur “Wärmewende” oder manchmal auch als “Heizwende” bezeichnet.

Ein signifikanter Teil der CO2 Emissionen in Deutschland wird durch Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung verursacht (In 2021 ca. . 115 Miot CO2 Äqu., von ca. 760 Mio t CO2 Äqu. insgesamt ).

Der Gebäudebestand in Deutschland wird überwiegend mit Gas- und Öl beheizt. Lediglich im Neubaubereich setzen sich mehr und mehr die Wärmepumpen durch. Wärmepumpen werden mit Strom betrieben und können erhebliche CO2 Mengen einsparen, wenn der Strom CO2 frei erzeugt wird.

Der Einbau einer Wärmepumpe ist allerdings erheblich teurer als eine traditionelle Öl- oder Gasheizung. Sie lohnt sich nur bei Neubauvorhaben.
Der Austausch einer bestehenden Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ist mit sehr hohen Kosten verbunden (zB auch wegen der erforderlichen Verlegung einer Fußbodenheizung) und würde extrem hohe CO2 Minderungskosten verursachen, wie diese Beispielsrechnung hier zeigt. Die CO2 Minderungskosten durch eine Wärmepumpe liegen in diesen Beispielen um ein Vielfaches über den Kosten eines Emissionshandels.

In diesem Beispiel werden allerdings die Preise auf Basis 2021 genannt, die wegen der Energiekrise 2022 und drastisch gestiegener Materialkosten schon wieder überholt sind.

Die Brennstoffe zur Gebäudeheizung – Öl und Gas – unterliegen nach Klimaschutzgesetz seit 2021 einer CO2 Steuer, die jährlich erhöht wird, bzw. ab 2026 einem nationalen Emissionshandelssystem, genauso, wie Kraftstoffe im Verkehrsbereich. Eine CO2 Minderung ist durch den im Gesetz definierten Reduzierungspfad bereits festgelegt.

Ordnungsrechtliche Maßnahmen, um eine “Wärmewende” durchzusetzen, würden sich, wie im Verkehrsbereich, erübrigen.

Denn es würde dem Betreiber einer Heizungsanlage überlassen bleiben, wie er auf die steigenden Kosten durch die Anwendung des Klimaschutzgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes reagiert: Durch Zahlung des höheren CO2 Preises, oder durch technologische Maßnahmen, wie Einbau einer neuen Heizung, verbesserte Gebäudeisolierung etc.

Das ist der Charme eines Emissionshandels: Der Emissionsminderungspfad wird ordnungsrechtlich festgelegt, aber der Anlagenbetreiber kann selbst auf Grundlage seiner Kostensituation entscheiden, wie er die Emissionsminderungen erreicht.

Wenn die Politik beschließt, parallel dazu verschärftes Ordnungsrecht einzuführen, wird der Gedanke des Emissionshandels konterkariert, was in der Regel zu erheblich höheren Kosten führt.

In dieser Situation befinden wir uns heute mit den geplanten, oder angekündigten bzw. in Erwägung gezogenen “Klimaschutzmaßnahmen”.

Klimapolitischer Aktivismus, der sich an medialer Wirksamkeit und den Forderungen von Klimaextremisten orientiert, geht dabei vor ökonomischem Pragmatismus – zulasten des Bürgers.

Durch die Energiepreisexplosion im Jahre 2022 müssen sämtliche Kostenrechnungen der vergangenen Jahre grundsätzlich überprüft werden. Das gilt für Heizungen auf fossiler Basis genauso wie für Wärmepumpen, die mit Strom betrieben werden, denn auch die Strompreise haben sich drastisch erhöht.

Prognosen über die Preisentwicklung an den Energiemärkten kommen einem Blick in die Kristallkugel gleich: Waren sich in der ersten Jahreshälfte 2022 fast alle Experten, insbesondere die selbsternannten, einig, die Rohölpreise würden vom damaligen Niveau von ca. 120 USD/bbl aus nur noch weiter steigen, wobei Zahlen von 150 – 200 USD/bbl genannt wurden, sind die Rohölpreise seither de facto massiv eingebrochen und liegen gegenwärtig (Mitte Dezember 2022) bei unter 80 USD. Auch viele der anderen Rohstoffe befinden sich in einer ausgeprägten Preisbaisse, entgegen fast allen Vorhersagen.

Prognosen sind halt schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.

Abschließende klimapolitische Bewertung

Bei allen klimapolitischen Aktivitäten und Ambitionen in Deutschland und in der EU sollte man nicht vergessen, was wir hier vor kurzem erläutert haben: Nämlich dass selbst ein sofortiger CO2 Emissionsstopp in allen Industrie- (OECD) Ländern zu keinen messbaren Auswirkungen auf das Weltklima bis 2050 führen würde, wenn der Rest der Welt weiter wie bisher im Trend emittieren würde. Dies ist deswegen so, weil die künftige, in vielen Szenarien erwartete Erwärmung des Klimas nicht wegen der gegenwärtigen Emissionen eintreten soll, sondern wegen der wesentlich höheren Emissionen aus den Ländern des Nicht – OECD Bereiches, wie China, Indien, Indonesien, Brasilien etc.

Diese Länder zeichnen bereits heute für etwa Zweidrittel der weltweiten Emissionen verantwortlich, Tendenz steigend, die OECD Länder für etwa ein Drittel, Tendenz fallend.

In diesem Sinne ist all das, was wir in Deutschland und Europa klimapolitisch glauben durchsetzen zu müssen, für das Weltklima absolut bedeutungslos.

Dieser Erkenntnis werden sich die Politik, die Grüne Bewegung und natürlich die links – grünen Medien bis aufs allerletzte verweigern, weil es ihre Lebenslüge schonungslos entlarven würde.

Für sie ist es halt schöner mit einer kommoden Weltverbesserungslüge zu leben, als mit einer unangenehmen Wahrheit – nämlich dass sich das Klima nicht im allergeringsten darum schert, was ihr glaubt, beschließt oder umsetzt.