Kommt die Klimadiktatur? Nein, sie ist bereits da.

13. Februar 2020

Im September 2019 hat die GroKo ein Klimapaket vorgelegt – und damit vermeintlich auf den extrem starken medialen Druck reagiert, der in den vorangegangenen Monaten, insbesondere nach dem sehr guten Wahlergebnis der Grünen bei den Wahlen zum Europaparlament im Mai 2019, aufgebaut wurde.

Dieses Klimapaket wurde von den links – grünen Medien umgehend als viel zu wenig, nicht teuer genug usw. verrissen.

Wir hatten dieses Klimapaket seinerzeit kurz analysiert und sind zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt:

• Das Klimapaket setzt im Wesentlichen den Klimaschutzplan 2050 aus dem Jahre 2016 um

• Es setzt die Koalitionsvereinbarung vom Januar 2018 um, u. a. bis Ende 2019 ein Klimaschutzgesetz zu verabschieden

• Und es setzt die EU Klimaschutzverordnungvom Mai 2018 um

• Und ist wegen der rechtlich verbindlichen Emissionsobergrenzen für die Bereiche, die nicht vom EU – ETS für Industrieanlagen abgedeckt sind, sehr stringent und potentiell sehr teuer. Die Emissionsobergrenzen sollen durch ein nationales Eissionshandelssystem (nETS) verbindlich und nachprüfbar eingehalten werden

• Die Stringenz und die möglicherweise dramatischen Kosten sind den Kritikern in der Umweltbewegung und den links – grünen Medien ncht bewusst, weil sie offensichtlich nicht in der Lage waren und sind, das Paket richtig zu analysieren

• Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung nur scheinbar auf die Klimahysterie des Jahres 2019 reagiert, sondern sie hat bereits lange vorher gefasste klimapolitische Beschlüsse umgesetzt, was den Medien und der FFF Bewegung und anderen offenbar auch nicht klar war.

Die Bewertung des Klimapaketes vom September 2019 als stringentes und potentiell teures Instrument der CO2 Reduzierung ist auch nach Analyse des in der Zwischenzeit verabschiedeten Klimaschutzgesetzes und insbesondere des “Brennstoffemissionshandelsgesetzes”, dem eigentlichen klimapolitischen Kern der Gesetzgebung, weiterhin gültig, weswegen sie in obiger Punktation noch einmal aufgelistet wurde.

Vielleicht sollte die Bundesregierung mal einen Info – Abend für Spiegel und andere links - grüne Redakteure sowie für die FFF Bewegung veranstalten, damit die auch mal begreifen, was Sache ist und nicht nur unqualifiziert daher reden.

Im Dezember 2019 wurde das Klimapaket in Form eines Klimaschutzgesetzes (KSG) und eines “Brennstoffemissionshandelsgesetzes” (BEHG ) durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Beide Gesetze haben am 18. Dezember 2019 Rechtsgültigkeit erlangt.

Mit beiden Gesetzen wird die EU Klimaschutzverordnung vom Mai 2018 umgesetzt, die für Deutschland eine CO2 Emissionsminderung von 38% gegenüber 2005 in den Sektoren vorschreibt, die nicht dem Europäischen Emissionshandel für Industrieanlagen (EU – ETS) unterliegen.

Für diese Sektoren wird ab 2021 für jedes Jahr bis 2030 eine Emissionsobergrenze definiert, die durch die kostenpflichtige Ausgabe von Emissionszertifikaten in Höhe der gestatteten Emissionen eingehalten werden soll.

Diese Emissionsobergrenze wird von Jahr zu Jahr kontinuierlich weiter abgesenkt, um bis 2030 das für Deutschland gültige Ziel von – 38% gegenüber 2005 zu erreichen (Anlage 2 KSG).

Anders als im EU – ETS werden die Emissionszertifikate nicht an die Emittenten, also die Anlagenbetreiber ( in der EU etwa 12.000) ausgereicht, sondern kostenpflichtig an die “in den Verkehrbringer” des Brennstoffes, also Mineralölhändler, Gaslieferanten etc. Die Kosten pro t CO2 sollten ursprünglich bei 10 EUR in 2021 liegen, jährlich um 5 EUR ansteigend auf 25 in 2025.

Auf Druck der Grünen, denen sich die SPD umgehend angeschlossen hat (denn man muss ja seine Wähler, traditionell untere und mittlere Einkommenschichten richtig düpieren, weil 14% in den Wahlumfragen offenbar immer noch zuviel sind) und von der CDU/CSU widerstandslos durchgewunken, wurde der Eingangssatz 2021 auf 25 EUR erhöht, ansteigend auf 55 EUR bis 2025.

Das System folgt also etwa der Erhebung der Mineralölsteuer bzw. der Energiesteuer, die der Energielieferant an den Endverbraucher weiterleitet (plus 19% Mehrwertsteuer versteht sich).

Administriert wird das BEHG, wie auch das EU – ETS (in Deutschland umgesetzt durch das Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG), von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), die die Ausgabe der Emissionszertifikate und den tatsächlichen Verbrauch einem strengen Monitoringsystem unterwirft.

Ein paralleles Monitoring soll nach §11 und §12 KSG durch einen von der Bundesregierung eingesetzten “Expertenrat für Klimafragen” erfolgen (§12 Abs. 1). Man fragt sich natürlich, wie kann dieser “Expertenrat” die Emissionsdaten besser beurteilen als die DEHSt, bei der alle Daten zusammenlaufen.

Der Verdacht liegt nahe, dass dieser “Expertenrat” die bereits 2011 in der “Grossen Transformation” Hans Joachim Schellnhubers angeregte Funktion einer “deliberativen Zukunftskammer” (allein die Wortschöpfung!) wahrnehmen soll, der absehbar von öko – radikalen Funktionären, wie z. B. aus dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) besetzt wird.

Diese öko – radikalen Funktionäre werden ihre Aufgabe darin sehen, in der Öffentlichkeit und innerhalb der Bundesregierung Druck für noch stringentere, um nicht zu sagen noch strangulierendere “Klimaschutzmassnahmen” zu machen, vor allem, wenn die Sektorziele in einzelnen Jahren nicht erreicht werden ( §12, Abs 2 – 3 KSG).

Werden in einem Jahr mehr Zertifikate verbraucht als zuvor ausgereicht, muss die Bundesrepublik Deutschland auf ihre Kosten von anderen EU Mitliedsstaaten die erforderlichen Emissionszertifikate zur Deckung der Differenz kaufen, wobei die in der EU Klimaschutzverordnung zulässigen flexiblen Mechanismen angewandt werden können.

Wir hatten bereits hier die Frage gestellt: Kaufen? Von wem denn? Wer hat denn in diesem System etwas zu verkaufen? Absehbar wird es nämlich kaum Verkäufer (weil jeder Mitgleidstaat reduzieren muss) aber jede Menge potenzielle Käufer geben, was den Preis für Emissionsrechte durch die Decke treiben wird.

Und wenn Deutschland dafür bezahlen muss, darf man raten, wer letztendlich dafür zahlt: Die Kosten für die Extrazertifikate werden dem nationalen Emissionshandel, also dem Verbraucher für fossile Energien auferlegt.

Dies ist der ungedeckte Scheck dieses Systems, dessen schlussendliche Kosten ungewiss, aber mit Sicherheit sehr hoch sein werden.

Bereits in der Einführungsphase 2021, in der nach Anlage 2 KSG in den Bereichen Verkehr und Gebäude ca. 260 Mio t CO2 emittiert werden dürfen, würde sich eine Belastung von 6,5 Mrd EUR ergeben, inkl. 19% Mehrwertsteuer 7,7 Mrd. EUR.

Auch wenn die Emissionen in den Bereichen Gebäude und Verkehr wie in Anlage 2 KSG dargelegt bis 2025 sinken (auf 217 Mio t), erhöht sich die steuerliche Belastung wegen der steigenden Steuersätze für CO2 inkl. Mehrwertsteuer auf mehr als 14 Mrd. EUR – die Kosten für zusätzlich benötigte Zertifikate, wenn das Emissionsbudget überschritten wird, nicht eingerechnet.

Ebenfalls nicht eingerechnet sind steuerliche Belastungen in den übrigen in Anlage 2 KSG aufgeführten Bereichen, die nicht dem TEHG unterliegen, also z. B. Industrieanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 20 MWth und sonstige Industrie und Gewerbebetriebe, die CO2 emittieren und nach BEHG nicht als Haushalte und Gebäude eingeordnet werden.

Richtig teuer wird´s ab 2026, wenn die Emissionszertifikate in einem Preiskorridor versteigert werden sollen, wobei der Veräußerungspreis des Jahres 2025 dann den unteren Rand dieses Korridors bilden soll.

Nach § 10, Ziffer 4 BEHG stehen die Erlöse aus der Veräußerung der Emissionszertifikate dem Bund zu, ohne dass genauer ausgeführt wird, wofür die zusätzlichen Einnahmen verwendet werden sollen.

“Klimaschutz” gerät also zu einem massiven Steuererhöhungsprogramm für den Durchschnittsbürger, der Finanzminister darf sich freuen.

Parallel dazu sollen auch die CO2 Emissionen im EU – ETS Bereich (Industrie und Kraftwerke) sinken, um in 2030 das im KSG rechtsverbindlich festgelegte Ziel einer deutschlandweiten CO2 Minderung von 55% gegenüber 1990 zu ereichen.

Im EU – ETS Bereich wird die angestrebte Emissionsminderung ebenfalls durch die entsprechend begrenzte Ausgabe von Zertifikaten erreicht. Diese Zertifikate werden von Jahr zu Jahr mehr verknappt, wodurch ihr Preis, wie bereits in den vergangenen Jahren, stark steigen wird.

Die Zwangs De – karbonisierung der europäischen und natürlich auch der deutschen Volkswirtschaft ist durch das kombinierte System des EU – ETS für Industrieanlagen und der EU Klimaschutzverordnung, die in Deutschland durch ein nationales Emisionshandelssystem nETS umgesetzt wird, für die übrigen Bereiche sichergestellt.

Man braucht keine Klimadiktatur mehr, die konsequente Anwendung von Emissionshandelssystemen sorgt für die De – Karbonisierung in einer ähnlichen Weise, die wir hier bereits im Jahre 2011 beschrieben haben.

Die rechtlich verbindliche Festschreibung eines CO2 Minderungszieles bis 2030 im Jahre 2019 war bereits Teil der Koalitionsvereinbarung vom Januar 2018.

Wir hatten damals bereits die Frage gestellt, was passiert, wenn diese Ziele nicht eingehalten werden. Die Antwort wurde jetzt mit dem KSG und dem BEHG gegeben. Sie sollen mit einem Emissionshandelssystem eingehalten werden, das auf den Verbrauch fossiler Energieträger in den Bereichen ausgeweitet wird, die nicht dem EU – ETS unterliegen.

Emissionshandelssysteme halten festgelegte Emissionsmengen genau ein, der Preis der Emissionsrechte ist die variable und nicht abschätzbare Größe.

Emissionshandelssysteme werden allgemein als marktwirtschaftliche Instrumente bezeichnet. Dies ist aber nur eingeschränkt der Fall. Denn es verkennt, dass die Emissionsminderung nicht durch einen Handel erfolgt, sondern durch die ordnungsrechtliche Festlegung einer Emissionsobergrenze.

Ein Emissionshandelssystem ist deswegen originär ein planwirtschaftliches Instrument.

Der marktwirtschaftliche Aspekt kommt dadurch in das System, dass es dem Emittenten freigestellt wird, wie er seine Emissionen reduziert, bzw. seine Emissionsobergrenze einhält: Durch technologische Massnahmen, Zukauf von Emissionsrechten oder Produktionssenkungen.

Der Emittent oder Anlagenbetreiber kann den für ihn kostengünstigsten Weg der Emissionsminderung wählen, darin liegt der marktwirtschaftliche Aspekt.

Überspitzt ausgedrückt ist ein Emissionshandelssystem ein CO2 Rationierungssystem, ähnlich, wie die Rationierungssysteme für Bedarfsgüter nach dem 2. Weltkrieg. Deswegen könnte man das "Brennstoffemissionshandelsgesetz" BEHG auch korrekter als "Brennstoffrationierungsgesetz" bezeichnen, weil es genau das umsetzt, was im Klimaschutzgesetz KSG in Anlage 2 festgelegt ist: Die Rationierung von Brennstoffen für verschiedene Sektoren der Volkswirtschaft für jedes einzelne Jahr. Wenn das keine Planwirtschaft ist, was dann?.

Bei der Rationierung nach dem Krieg bekam jeder Bürger eine bestimmte Menge an Bedarfsgütern, wie z. B. Brot, Butter, Zucker, Zigaretten etc. auf Marken zugeteilt.
War sein tatsächlicher Bedarf kleiner als die zugeteilte Menge, konnte er Marken oder Waren gegen andere Güter tauschen. War sein Bedarf größer, musste er die Waren hinzukaufen, von jemand anderem, der etwas zu verkaufen hatte.
Die Gesamtmengen der zugeteilten Waren blieb dabei konstant. Dieser Warenaustausch fand seinerzeit auf Schwarzmärkten statt; in einem Emissionshandelsystem auf regulierten Börsen.

Trotzdem kann man die Lebensmittelrationierung nach dem Krieg in diesem Sinne (es ist alles eine Frage der Auslegung, Definition und Semantik) auch als marktwirtschaftliches Instrument bezeichnen, denn – wie beim Emissionshandel – wird die Gesamtmenge des zu verteilenden Gutes ordnungsrechtlich festgelegt (Waren bei der Lebensmittelrationierung und CO2 beim Emissionshandel) und der marktwirtschaftliche Aspekt kommt dadurch in das System, wie die Marktteilnehmer (die Bürger bei der Lebensmittelzuteilung auf Marken nach dem Krieg und die CO2 Emittenten im Emissionshandelssystem) mit der knappen Zuteilung des zu verteilenden Gutes umgehen.

Nämlich so, dass sie die Kosten minimieren und den Gewinn maximieren.

Wenn der festgelegte Minderungspfad (z. B. in Anlage 2 KSG) zu steil ist, d. h., wenn es keine technologischen Massnahmen gibt, die Emissionen im festgelegten Maße zu reduzieren, werden sie in diesem System trotzdem durch einen Minderverbrauch reduziert, wenn z. B. ein Emittent nicht mehr bereit ist, extrem hohe Preise für Emissionsrechte zu zahlen, weil er dann keinen Gewinn mehr mit seiner Warenproduktion erzielen kann.

Minderverbrauch bedeutet verringerte Produktion, Schrumpftum statt Wachstum, Arbeitslosigkeit, verteuerte Energiedienstleistungen, warme Wohnungen und Autofahren nur noch für Reiche, Verschärfung der sozialen Gegensätze.

Das ist es, was uns in den kommenden Jahre als Folge der europäischen und deutschen Klimapolitik erwartet.

Die Drohung, Klimaschutz gibt´s nicht zum Nulltarif, wird sich für uns alle sehr schnell bewahrheiten.

Rückblickend wird man die 2010er Jahre als “Goldenes Jahrzehnt” bezeichnen, weil die nächsten beiden Jahrzehnte sehr rostige Jahrzehnte werden, die alle Krisen seit dem Ende des 2. Weltkrieges in den Schatten stellen werden.

Weil die Klimapolitik es so will und es bereits in Gesetzesform gegossen hat – sowohl in der EU, als auch in Deutschland.

Nach 2030 bahnen sich noch härtere Zeiten an, wenn EU – weit die Total De – Karbonisierung bis 2050 angestrebt oder rechtsverbindlich in Gesetzesform gegossen wird, wie es Ursula von der Leyen anstrebt.

Und wofür das Ganze? Alles, was wir einsparen, wird vom Rest der Welt in kurzer Zeit mehr emittiert.

Die ganze Klimapolitik ist all Pain, no Gain. Die Politik begreift es nicht und so werden Europa und Deutschland – unter dem Jubel der Grünen Bewegung – voll an die Wand gefahren.