Wie “Verbraucherschützer” die Öffentlichkeit dreist belügen16. Juli 2023Die Ideologie des ökologischen Totalitarismus hat inzwischen auch ihren Weg in die einstmals neutralen Verbraucherschutzorganisationen gefunden, die an sich daran orientiert waren – und sein sollten – Verbrauchern die günstigsten Produkte und Dienstleistungen zu empfehlen.Das scheint sich nun geändert zu haben, denn deren Empfehlungen hören sich mehr wie grüne Regierungspropaganda an; sie sind zu grünen Propagandasprachrohren mutiert, deren Interesse die Durchsetzung grüner Ideologie ist, aber nicht mehr das Wohl der Verbraucher. So warnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Einbau einer neuen Gastherme als “Kostenfalle”. Grund sind die steigenden CO2 Preise. Eine t CO2 koste ab 2024 35 EUR und ab 2025 45 EUR. In ein ähnliches Horn stößt auch Hermann – Josef Tenhagen, der in einer zügigen Modernisierung (wahrscheinlich mit Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen) das Heil für Hausbesitzer sieht. Der Einbau einer Gastherme führe laut Verbandsleiterin Ramona Pop, einst Grüne Wirtschaftssenatorin in Berlin, bei einer Gastherme, die pro Jahr zwei t CO2 emittiert, in 2024 zu einer zusätzlichen Kostenbelastung von 70 EUR pro Jahr und 2025 zu 90 EUR pro Jahr. Ab 2026 gilt laut BEHG bis 2030 ein Preiskorridor von 55 – 65 EUR. Legt man die obere Kante dieser Preisspanne zugrunde, würde sich die jährliche Kostenbelastung einer Gastherme um 130 EUR erhöhen. Nimmt man an, dass eine Gastherme 20 Jahre betrieben wird und legt man eine Zusatzbelastung von 65 EUR pro t CO2 pro Jahr (den CO2 Preis ab 2026) zugrunde, dann wäre die zusätzliche Kostenbelastung 20 mal 130 = 2600 EUR in 20 Jahren. Der Preis einer neuen Gastherme inkl. Einbau läge heute bei etwa 10.000 EUR. Wie sähe die von der grünen Politik gewünschte Alternative aus? Der Einbau einer Wärmepumpe würde nicht unter 20.000, eher bei 30.000 EUR liegen. Hinzu kommen die Kosten für erforderliche bauliche Veränderungen, wie Fußbodenheizung; von Gebäudedämmung mal ganz zu schweigen. Auch wenn man geplante Fördermaßnahmen der Bundesregierung berücksichtigt, die an eine Reihe von Bedingungen geknüpft sind, verbleiben für den durchschnittlichen Immobilienbesitzer Mehrkosten im Bereich von mindestens 10 – 20 Tsd EUR. Geringverdiener, wie Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger kommen in den Genuss der Spitzenförderung, eine schlitzohrige Regelung, denn diese Bevölkerungsgruppe verfügt in der Regel über keinen Immobilienbesitz, weswegen die Zahlen zur maximalen Förderung reine Luftnummern sind. Vergleicht man diese Beträge mit den Kosten für den Einbau einer “normalen” Gastherme plus Kosten für Emissionsrechte über 20 Jahre, nämlich etwa 10.000 plus 2600 = 12.600 EUR erkennt man sofort, dass die Verbraucherzentralen, Verbraucher”Experten”, die Politik und die Grünen die Öffentlichkeit schamlos belügen. Es wird jedem sofort klar, weswegen Wärmepumpen ein Kostenproblem haben und weswegen Immobilienbesitzer traditionelle Gasthermen bevorzugen, nämlich weil sie im Gegensatz zu den Grünen und Grünen Verbraucherschützern rechnen können. Zudem brauchen Wärmepumpen zum Betrieb sehr viel Strom; was man an Kosten für Gas und Emissionsrechte einspart, wird man durchaus für Strom mehr ausgeben. Auch ist völlig unklar, ob es künftig überhaupt genug Strom für den Betrieb von Wärmepumpen geben wird, da die gesicherte Stromerzeugung durch Kohle bis 2030 abgeschaltet werden soll. Dies wird zu einer deutlichen Erhöhung der Strompreise führen und bei akutem Strommangel bei Dunkelflauten droht Stromabschaltung. |
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