Mit Turbolader in die Klimadiktatur

9. Mai 2021

Mit dem Beschluss des BVerfG, der Totaldekarbonisierung und den Zielen der Pariser Klimavereinbarung Verfassungsrang einzuräumen, ist den Klimaalarmisten ein unfassbarer Coup gelungen.

Der 29. April 2021 kann als Einstiegsdatum in die Klimadiktatur gelten.

Fortan hat sich das gesamte Rechtssystem in Deutschland diesen Anforderungen zu beugen, egal, welche Partei gerade an der Macht ist, egal zu welchen Kosten und zu welchen negativen Auswirkungen auch immer.

Der letzte Satz in Rn 37 des Beschlusses ist dafür wegweisend:

“Soll die derzeitige Lebensweise einschließlich so verbreiteter oder sogar alltäglicher Verhaltensweisen wie der Errichtung und Nutzung neuer Bauten und dem Tragen von Kleidung klimaneutral sein, sind demnach grundlegende Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten erforderlich”.

Also:

• Grundlegende Einschränkungen
• Umstellung von Produktionsprozessen
• Umstellung alltäglichen Verhaltens

Den meisten Leuten scheinen die Tragweite und die dramatischen Auswirkungen dieses Urteils auf Wirtschaft und Gesellschaft überhaupt nicht klar zu sein.

Die Bundesrepublik Deutschland wird nach diesem Urteil nie wieder so sein, wie sie mal war.

Die freiheitlich – demokratische Grundordnung wird dadurch in weiten Teilen abgeschafft und durch eine öko – sozialistische Zwangswirtschaft ersetzt.

De facto eine Klima - DDR, mit dem Unterschied, dass bei der DDR, dem ersten Arbeiter- und Bauernstaat auf deutschem Boden - zumindest vorgeblich - das Wohl der Menschen im Mittelpunkt stand und bei der hearaufziehenden Klima – DDR die Umsetzung eines ideologischen Zieles – gegen das Wohl der Menschen. Oder zumindest ohne Rücksicht auf das Wohl der Menschen.

Die Klimadiktatur kommt.

Es ist klar, was das Urteil auch noch bedeutet. Fortan kann jeder, der sich dazu berufen fühlt, vor dem BVerfG auf Einhaltung der CO2 Minderungsverpflichtungen klagen – und wie man die Umweltorganisationen kennt, werden sie das Land mit einer Klagewelle überziehen, die die Welt noch nie erlebt hat.

Die Reaktion der Politik auf das Urteil war die eines aufgescheuchten Hühnerhaufens. Man überstürzte sich gegenseitig in seiner Eilfertigkeit und Unterwürfigkeit, das Urteil nicht bis Ende 2022 umzusetzen, sondern Jetzt! Gleich! Sofort! Also man muss unerreichbare Ziele durch noch unerreichbarere ersetzen.

Fast drängt sich einem der Eindruck auf, als hätten die Novellierungs- und Verschärfungsvorschläge für das vom BVerfG bemängelte Klimaschutzgesetz bereits in den Schubladen gelegen.

Und es würde auch wenig überraschen, wenn die ganze Sache ein abgekartetes Spiel zwischen Bundesregierung und BVG gewesen wäre.

Denn der Präsident des BVerfG, Stephan Harbarth, wurde von Angela Merkel eingesetzt und man kann sich vorstellen, dass er seiner Mentorin ein Abschiedsgeschenk machen wollte.

Das Ausmass, mit dem der Klimawahn alle gesellschaftlichen Ebenen, besonders die Führungsebenen, durchdrungen hat, ist absolut schockierend.

Aber nur so läßt sich die Klimadiktatur gegen die breite Masse, die sowieso nicht kapiert, wie ihr geschieht, durchsetzen. Aufgehetzt von den links – grünen Medien findet sie es eher toll, dass der “Klimaschutz” drastisch verschärft werden soll.

So heißt es z. B., dass die Bundesregierung jetzt endlich Ernst machen wolle mit dem Klimaschutz (dass es aber trotzdem noch viel zu wenig ist), dass die “Erderhitzung” eine Freiheitseinschränkung darstelle (die man aber durch noch so ambitionierte Klimaziele in Deutschland nicht bekämpfen kann, was offenbar weder das BVerfG noch die Medien begreifen) und dass die Ergrünung der CDU/CSU dem Wahlkampf geschuldet sei (die Strategie grüner sein zu wollen als die Grünen ist bereits mehrfach gescheitert in der Vergangenheit).

Diese Kommentatoren haben anscheinend vergessen, dass es eine CDU/CSU Regierung war, die 1990 das erste CO2 Minderungsziel für Deutschland verkündet hat, nämlich -25% bis 2005 im Vergleich zu 1990, und mit einem “Energiekonzept” 2050 im Jahr 2010 eine Zielvorgabe von -80% bis 2050.
Von -80% bis -100% ist der Weg nicht mehr so furchtbar weit. Seither unterscheiden sich die Klimaziele von CDU/CSU allenfalls graduell, aber nicht mehr grundsätzlich, von denen der Grünen.

Und sowohl der Kohleausstieg als auch ein Klimaschutzgesetz für 2019 waren Teil der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD vom Januar 2018 – und waren nicht Greta, Rezzo oder Luisa Neubauer geschuldet.
Vielleicht sollten die Spiegel Redakteure mal anfangen vernünftig zu recherchieren.

Dass die Grünen sich natürlich in diesem Hase und Igel Wettlauf bewogen fühlen, immer dann, wenn die CDU/CSU ihre Forderungen aufnimmt und umsetzt, sofort mehr zu fordern, liegt in der Natur der Grünen: Es muss immer mehr sein. Mehr. Mehr. Mehr. Man muss sich ja schließlich von seinen Nacheiferern absetzen.

Die CDU/CSU ist zu einem saft- und kraftlosen Verein verkommen, der keine eigenen Ideen und Konzepte mehr hat, sondern nur noch die sozialpolitischen Wünsche der SPD und die umweltpolitischen Wünsche der Grünen umsetzt. Die CDU hat unter Angela Merkel ihre Identität verloren.
Und wundert sich dann darüber, dass sie von einer 40% Partei zu einer 20% Partei geworden ist.

So ist auch ihre panische Reaktion jetzt, insbesondere die von Angela Merkel, die auf eine schnelle Verschärfung des Klimaschutzgesetzes drängt, in ihrer Eilfertigkeit und Unterwürfigkeit eher peinlich:

Die Grünen befehlen, die CDU/CSU knallt die Hacken zusammen.

Wo wollt ihr denn noch Manövriermasse hernehmen, wenn es nach der Wahl zu Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und den Grünen kommen sollte?

Die jetzt geplanten Verschärfungen bis 2030, wahrscheinlich drastische Erhöhungen des CO2 Preises, wie auch von den Grünen in ihrem Wahlprogramm gefordert, dürfte den Durchschnittsbürger in Form höherer Benzin, Diesel, Heizöl und Gaspreise hart treffen.

Die Strompreise werden ebenfalls kräftig steigen, auch wenn die Subventionierung der erneuerbaren Energien künftig nicht mehr über die Stromrechnung erfolgen soll, sondern durch direkte Steuersubventionen, um das Ausmass der Subventionen zu verschleiern.

Denn die fossile Stromerzeugung, die das Rückgrat der Energieversorgung bildet, unterliegt dem Europäischen Emissionshandelssystem EU - ETS und verteuert sich durch den drastischen Preisanstieg für Emissionsrechte, der in letzter Zeit eingetreten ist.

Die Auswirkungen der Klimadiktatur, also der Tatsache, dass dem verfassungsmäßgem Ziel der Klimaneutralität und der Einhaltung der Pariser Klimaziele alles unterzuordnen ist, werden sich spätestens dann zeigen, wenn sich herausstellt, dass die gegenwärtige Energieversorgung, die zu über 80% auf der Nutzung fossiler Energieträger besteht, nicht ohne weiteres auf erneuerbare Energien umzustellen ist.

Man fragt sich, welchen Studien das Verfassungsgericht gefolgt ist, als es derartige Forderungen aufgegriffen hat.

Denn es gibt in der Fachliteratur hierzu eine Reihe von Studien, in denen gezeigt wird, dass sogar die Umstellung der Stromerzeugung auf Erneuerbare in den USA, die für Erneuerbare wesentlich bessere Vorraussetzungen bieten, als Deutschland, aus einer Reihe von naturwissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

Studien, in denen behauptet wird, dies sei möglich, wie z. B. Jacobson, 2017, wurden von einer Gruppe von Energieexperten (Clack et al, 2018 ) zerlegt und in das Reich der Phantasie verwiesen.

Auch wir hatten hier und hier Studien zitiert, die aus einer Reihe von gleichgelagerten Gründen zu ähnlichen Ergebnissen kamen.

Die potentiellen und konkreten Probleme, die bei einer Totaldekarbonisierung sogar in den für Erneuerbare favorisierten USA auftreten, werden z. B. hier dargelegt.

Besonders problematisch ist neben der unsteten Erzeugung der extrem hohe Fächenverbrauch Erneuerbarer, der z. B. auch hier genauer beschrieben ist.

Wenn die Totaldekarbonisierung in drei Jahrzehnten sogar in den USA problematisch ist, ist sie im flächenmäßig wesentlich kleineren Deutschland um einiges problematischer.

Auch wenn man z. B. für die Erzeugung von Solarstrom auf die sonnenscheinreichste Region Europas, Südspanien, ausweicht, scheint eine Totaldekarbonisierung nicht machbar, von den exorbitanten Kosten ganz zu schweigen.

Aber das Verfassungsgericht hat verfügt, das geht trotzdem, auch wenn es aus physikalischen Gründen nicht geht.

Und wenn es ginge, wäre der Klimaeffekt so verschwindend gering, dass er eine Zehnerpotenz unterhaunterhalb der Meßbarkeitsgrenze wäre.

Trotzdem ist verfassungsrechtlich festgelegt, das wir unsere Wirtschaft total dekarbonisieren müssen. Klimaneutralität bis 2050 (oder sogar bis 2045) wird es nur unter massiven Einbußen von Wohlstand und Lebensstandard geben, denn der heutige fossile Energieverbrauch ist durch Erneuerbare nicht ersetzbar.

Ich glaube, das zeigt das ganze Ausmaß des Klimawahns in diesem Land. Mann könnte vielleicht versuchen, bis 2050 klimaneutral zu werden, aber es nicht verfassungsrechtlich verbindlich machen, ohne sich über die möglichen Konsequenzen für Wirtschaft und Gesellschaft im Klaren zu sein.

Darin liegt der Irrsinn und die unglaubliche Verantwortungslosigkeit. Die verzerrte Realitätswahrnehmung von Gerichten, Politik und Medien ist beispielslos.

Wenn es nicht so Ernst wäre, könnte man über diesen Irrsinn nur lachen. Aber so glaubt man eher, man ist im Irrenhaus.

Anders kann man das Urteil des BVerfG und die Reaktion von Politik und Medien hierauf nicht mehr bezeichnen.