Warum die Energiewirtschaft verstaatlicht werden muss – und wird

8. Mai 2016

Das Umweltministerium macht Druck bei der Ausgestaltung des Klimaschutzplans 2050. Bis Ende Juni 2016, noch vor der Sommerpause, soll der Plan vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Dieser Plan, der Deutschlands Weg in die Klimadiktatur – oder zumindest in die öko – sozialistische Zwangswirtschaft – ebnen wird, wird jetzt mit konkreten Massnahmen, die im Massnahmenset 2.1 vorschattiert wurden, ausgestaltet.

Eine dieser geplanten Massnahmen ist die Reduzierung der CO2 Emissionen aus Kohlekraftwerken um 50% bis 2030 gegenüber 2014. Der Strom, der heute noch aus Kohlekraftwerken stammt, soll wohl dann aus Erneuerbaren erzeugt werden.

Das mag die Herzen von Klimaideologen wie Hans Joachim Schellnhuber oder Reinhard Loske höher schlagen lassen, aber man stellt sich die Frage, wie realistisch das sein kann.

Ein Blick auf die Stromerzeugungsstruktur in Deutschland ist recht instruktiv.

Gegenwärtig beträgt die jährliche Stromerzeugung ca. 615 TWh. Kohlekraftwerke (Stein- und Braunkohle) erzeugen davon 273 TWh, ca. 44%. Die Kernkraft erzeugt noch 92 TWh. Insgesamt werden in der sog. Grundlast, das heißt in der immer verfügbaren Leistung, egal, ob Werk- oder Feiertag, Tag oder Nacht, mit Kohle- und Kernkraft ca. 253 TWh, ca. 41% erzeugt. Ab 2022 sollen die letzten Kernkraftwerke abgeschaltet sein, dann fallen 92 TWh aus der Grundlast weg.

Wenn bis 2030 die CO2 Emissionen aus Kohlekraftwerken halbiert werden sollen, dann bedeutet das im Wesentlichen, dass von den 273 TWh aus Kohlestromerzeugung ca. die Hälfte, nämlich etwa 136 TWh wegfallen sollen. Demzufolge bleiben nur noch etwa 136 TWh Kohleerzeugung in Grundlastfähigkeit übrig; 136 TWh fehlen. In der gesamten Stromerzeugung fehlen dann (Grundlast und Teillast) 92 TWh Kernkraft und 136 TWh Kohlekraft, also 228 TWh. Diese Erzeugungslücke soll von Erneuerbaren gedeckt werden.

Erneuerbare steuern heute etwa 194 TWh zur Stromerzeugung bei. Hiervon sind Wasserkraft kaum noch und Biomasse sehr begrenzt ausbaufähig, es sei denn, man will Deutschlands Wälder abholzen. Bleibt im Wesentlichen Photovoltaik und Windkraft. Photovoltaik ist allerdings nicht grundlastfähig, einfach deswegen nicht, weil nachts die Sonne nicht scheint.

Windkraft trägt gegenwärtig den größten Teil zur erneuerbare Erzeugung bei, nämlich ca. 13% oder 86 TWh. Rein rechnerisch könnte man die Strombedarfslücke von 228 TWh durch eine knappe Verdreifachung der Windstromerzeugung bis 2030 ausgleichen.

Da aber auch die Windstromerzeugung nicht grundlastfähig ist, wird selbst eine Verdreifachung der Bruttowindstromerzeugung die Lücke im Grundlaststrombedarf in keiner Weise abdecken, wie z. B. hier zu sehen ist. Es gibt teilweise längere Zeiten mit Windflaute, in denen die Windstromerzeugung entweder extrem gering oder gleich Null ist, dies auch bei einem massiven Ausbau der installierten Windkraftleistung. Im hier gezeigten Beispiel, das nicht untypisch sein dürfte, produzieren die erneuerbaren Energieanlagen zu ca. 60% der Zeit weniger als 10% der installierten Leistung und zu 80% der Zeit weniger als 20% der installierten Leistung.

Auf einen kurzen Punkt gebracht: Der vollständige Atomausstieg bis 2022 und die vom Umweltministerium und von den Grünen angestrebte Halbierung der Kohlestromerzeugung bis 2030 und der vollständige Ersatz dieser abgeschalteten Erzeugungsleistung, vor allem in der Grundlast, durch Erneuerbare, meist Wind, ist absolut nicht darstellbar.

Es ist eine Traumvorstellung, eine Illusion grüner Klimaideologen, deren eigentliches Ziel vielleicht gar nicht der Aufbau einer klimaneutralen Stromerzeugung ist, sondern die Abschaffung der verhassten Industriegesellschaft an sich.
Denn Wachstum in den reichen Industrienationen ist ja nicht erwünscht……… .

Mit dem vom Umweltministerium angepeilten Kurs jedenfalls wird dieses Land brutal an die Wand gefahren.

Dass durch eine Stillegung der Kohlekraftwerke noch nicht einmal die CO2 Emissionen reduziert werden – das eigentliche Ziel der „Energiewende“ – braucht an dieser Stelle kaum noch erwähnt zu werden: Denn wegen des europäischen Emissionshandelssystems EU – ETS sinken die CO2 Emissionen im gesamteuropäischen Kontext auch dann nicht, wenn die Emissionen aus deutschen Kohlekraftwerken sinken.

Und das ist nur einer der Punkte im Klimaschutzplan 2050 – einer von vielen anderen, die dieses Land mehr verändern werden, als alles andere, was wir seit Ende des 2. Weltkrieges erlebt haben. Wenn er denn wirklich so umgesetzt wird.

Warum wird das aber zur Verstaatlichung der Energiewirtschaft führen?



Die Energiewirtschaft in diesem Land ist bislang (noch) privatwirtschaftlich organisiert. Durch eine Reihe von staatlichen Eingriffen wurde der privatwirtschaftliche Rahmen jedoch schon so stark eingeschränkt, das man bereits heute schon nicht mehr von einer privatwirtschaftlichen Energiewirtschaft sprechen kann.

Der erste Grund ist der politisch verfügte Atomausstieg, der der Energiewirtschaft eines ihrer Hauptstandbeine beraubt hat.
Der zweite Grund ist die Energiewende, durch die erneuerbar erzeugter Strom prioritären Zugang zum Stromnetz geniesst, weswegen konventionelle Anlagen, insbesondere fossil gefeuerte, immer häufiger herunter gefahren werden müssen. Da der erneuerbare Strom immer aufgekauft werden muss, egal, wieviel Bedarf besteht, sinken die Strompreise an der Strombörse.

Fossile Anlagen liefern seltener Strom und kriegen immer weniger Geld dafür. Da die Erlöse sinken, können diese Anlagen immer weniger Gewinn erwirtschaften oder machen sogar Verluste.

Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen – nur vorübergehend könnte es sein, dass fossile Anlagen besser beschäftigt werden, um den Grundlastverlust durch die abgeschalteten Kernkraftwerke auszugleichen, was bereits in den letzten Jahren stattgefunden hat und dazu geführt hat, dass die CO2 Emissionen aus der Stromerzeugung nicht gesunken sind. Wenn die Preise an der Strombörse aber weiter niedrig bleiben, hilft selbst das nicht weiter.

Wenn die fossilen Anlagen – besonders Kohlekraftwerke – wegen staatlicher Vorgaben immer weiter heruntergefahren werden sollen, um ihre Emissionen bis 2030 zu halbieren, ist weder die Stromerzeugung Deutschlands gesichert noch ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen. Sie werden früher oder später in die Pleite getrieben.

Wenn ein Wirtschaftszweig durch staatliche Eingriffe in die Pleite getrieben wird, die Sicherung der Stromversorgung aber ein erklärtes Ziel des Staates ist, dann hilft schlußendlich nicht ein Herumdoktorn an den Symptomen (wie Kapazitätsmärkte usw.) weiter, sondern nur eine grundsätzliche Lösung.

Will der Staat die Stromversorgung sichern, gleichzeitig aber sichere Erzeugungssysteme (nukleare und fossile) durch unsichere (erneuerbare) ersetzen, dann muss er diese Aufgabe selbst wahrnehmen und sie nicht auf andere abschieben und sie noch dafür bezahlen lassen.

Die Abwälzung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, nämlich die Durchführung einer „Energiewende“, auf die Energiewirtschaft, die dadurch absehbar in die Pleite getrieben wird, ist unaufrichtig und sehr wahrscheinlich auch juristisch nicht durchsetzbar. Das Problem, die Energieversorgung dauerhaft zu sichern, wird dadurch nur aufgeschoben, aber nicht gelöst.

Deswegen sind die gesamtgesellschaftlichen Ziele einer Sicherung der Stromversorgung bei gleichzeitigem Ausstieg aus gesicherter Erzeugung und dem forcierten Ausbau Erneuerbarer als Staatsaufgabe anzusehen und nur durch eine Verstaatlichung der Energiewirtschaft zu erreichen – wenn überhaupt.

Dieser Vorschlag mag sich reichlich extrem anhören; er ist bewußt provokativ.

Er soll nur eines verdeutlichen:
So wie bisher geht es nicht weiter – und es wird auch nicht so weiter gehen, vor allem nicht nach der Abschaltung der verbleibenden Atomkraftwerke, wenn die Grundlastlücke in der Stromerzeugung immer offenkundiger wird.