Novellierung des Klimaschutzgesetzes

5. Juli 2024


Ein weiteres Thema, das schon ein paar Tage alt ist, ist die Novellierung des Klimaschutzgesetzes im April 2024.

Hierüber hatte es in der Ampel Koalition teilweise kontroverse Diskussionen gegeben.

Verkehrsminister Wissing (FDP) warnte sogar vor drohenden Fahrverboten, die nötig seien, um die “Klimaziele” einzuhalten.

Die schlußendlich beschlossene Version des Klimaschutzgesetzes wurde dann natürlich von der rot – grünen Presse als “Rückschritt” für den “Klimaschutz” bezeichnet – was anderes war natürlich nicht zu erwarten.

Worum geht es – oder ging es?

Das Klimaschutzgesetz von 2019 wurde von der Bundesregierung nach dem Urteil des BVerfG vom 29. April 2021 in Eilverfahren verschärft. Diese Verschärfung ging – wen wundert´s – den Umweltorganisationen nicht weit genug, weswegen sie dagegen klagten – und Recht bekamen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg forderte die Bundesregierung in einem Urteil vom November 2023 zu “Klimaschutzsofortmassnahmen” auf.

Im ursprünglichen Klimaschutzgesetz von 2019 wurde in Anlage 2 ein “Fahrplan” aufgestellt, nachdem die einzelnen Sektoren, die nicht dem europäischen Emissionshandelssystem EU – ETS unterliegen (Verkehr, Haushalte, Landwirtschaft und industrielle Feuerungsanlagen unterhalb der EU – ETS Grenze von 20 MW thermisch), zwischen 2021 und 2030 ihre CO2 Emissionen zu mindern haben.

Zur Erreichung dieser Ziele wurde ab 2021 eine CO2- Bepreisung für die in diesen Sektoren verwendeten Brennstoffe Mineralöle und Erdgas eingeführt. Der CO2 Preis ist seither deutlich gestiegen und trägt zur Verteuerung dieser Energieträger und mithin zur Inflation bei.

Wenn diese Sektoren ihre für die einzelnen Jahre festgelegten Klimaziele nicht erreichen, soll ein “Klimaschutzsofortprogramm” greifen, damit die Sektorziele erreicht werden.

Ab 2026 sollen die Sektoren, die nicht dem EU – ETS unterliegen, in ein separates nationales Emissionshandelssystem nETS eingefügt werden, in dem die “Klimaschutzziele” bis 2030 durch die Ausreichung von Emissionsrechten erreicht werden sollen.

Der Preis für die Emissionsrechte soll in einem Korridor liegen, dessen Untergrenze durch den CO2 Durchschnittspreis von 2025 definiert ist.

Werden die Emissionsvorgaben nicht eingehalten, muss die Bundesregierung dann anderweitig in Europa Emissionsrechte erwerben, damit die Ziele eingehalten werden. Die Kosten für den Erwerb hat natürlich der Verbraucher zu tragen.

Die FDP hat nun darauf bestanden, dass diese Sektorziele abgeschafft werden, weil insbesondere der Verkehr seine Ziele nicht einhält. Sollte er gezwungen werden, seine Ziele einzuhalten, müsse man zu drastischen und unpopulären Massnahmen greifen, wie zB Fahrverbote, s. oben.

Das ist nicht gänzlich an den Haaren herbei gezogen. Denn eine Minderung der Fahrleistung durch Fahrverbote würde den Kraftstoffverbrauch mindern und helfen, die Sektorziele des Verkehrs einzuhalten.

Aber ist das erforderlich? Die FDP argumentiert, nein das ist nicht erforderlich, denn die Sektorziele an sich sind nicht erforderlich, worauf es ankommt in der Klimapolitik, ist, dass die globalen Ziele aller Sektoren insgesamt erreicht werden und nicht in jedem Sektor für sich genommen.

Damit hat sie allerdings recht. Denn dadurch, dass die Ziele durch Ausreichung von handelbaren Emissionsrechten erzielt werden sollen, werden die Emissionen zuerst dort gemindert, wo die Emissionsminderung am kostengünstigsten ist. Ein Emissionshandel, der möglichst viele Bereiche umfasst, erhöht die ökonomische Effizienz und mindert die Kosten der Zielerreichung (s. auch das Weimann Gutachten für die FDP).

Umgekehrt werden die Kosten der Zielerreichung erhöht, wenn Sektoren ausgeschlossen werden vom Handel, in denen die Grenzvermeidungskosten hoch sind, mit anderen Worten die Minderungskosten höher sind, als in anderen Bereichen. Dies ist offenbar im Verkehr der Fall.

Die Entscheidung, die Sektorziele aufzugeben zugunsten von globalen Zielen, war also wirtschaftlich richtig und gefährdet die Einhaltung der Klimaziele Deutschlands in keiner Weise. Denn entscheidend hierfür sind die globalen Ziele, aber nicht die Sektorziele.

Die Kritik der Grünen Medien ist also nicht gerechtfertigt. Sie ist wohl eher motiviert vom Verlangen, den Verkehr weiter zu strangulieren, dem eigentlichen Ziel der Grünen, als mehr für den “Klimaschutz” zu erreichen.