Koalitionsvereinbarung SPD/CDU: Energie und Klima21. April 2025Am 9. April 2025 haben SPD und CDU/CSU ihre Koalitionsvereinbarung vorgelegt. Diese Koalitionsvereinbarung wird hier bewusst als Vereinbarung zwischen SPD und CDU/CSU bezeichnet, weil im Wesentlichen die Positionen der SPD umgesetzt wurden, obwohl die SPD die Wahl krachend verloren hat und nur der Juniorpartner der Regierungskoalition zwischen CDU/CSU und SPD ist. Die Koalitionsvereinbarung ist von vielen politischen Beobachtern kommentiert und auch kritisiert worden. Die Vereinbarung ist voll mit Formulierungen wie “wir wollen” und “wir werden”, also mit Absichtserklärungen, von denen nicht absehbar ist, ob und wie sie umgesetzt werden können. Ruft man sich die vielen politischen Kehrtwenden von Friedrich Merz in den letzten Monaten in Erinnerung, würde es nicht überraschen, wenn die schlussendliche Umsetzung dieser Vorhaben völlig anders aussieht, als in der Koalitionsvereinbarung niedergeschrieben. Auch wir könnten zu einer Reihe von verschiedenen Aspekten Kommentare abgeben, beschränken uns aber auf die Bereiche Klima und Energie, die auf den Seiten 28 – 35 (Zeilen 896 – 1149) abgehandelt werden. Zum Bereich Energie und Klimapolitik gehören auch die Abschnitte “Bauen und Wohnen” sowie “Verkehr” (Zeilen 703 – 894). Grundsätzliche Ziele der Klimapolitik – mit KommentarenDie Koalitionsvereinbarung bestätigt die deutschen und europäischen Klimaziele, die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 in Deutschland. Dabei sollen Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und soziale Ausgewogenheit zusammengebracht werden. Deutschland soll klimaneutral werden und Industrieland bleiben (Zeile 897 – 902). Kommentar: Reines, plakatives Wunschdenken ohne Konkretisierung, hätte so auch im Wahlprogramm der Grünen stehen können. CO2 Minderungen sollen vorrangig in Deutschland, aber auch im Rahmen des europäischen Emissionshandels erzielt werden. Die Zwischenziele bis 2040 (-90% gegenüber 1990) können unter Anrechnung von maximal 3% der Minderungsleistung in außer – europäischen Partnerländern erreicht werden. Die CO2 Bepreisung (also EU – ETS und ab 2027 ETS2) soll als zentraler Baustein im klimapolitischen Instrumentenmix erhalten bleiben, wobei die Preisentwicklung ökonomisch tragfähig gestaltet werden soll. Preissprünge bei der Einführung des ETS2 in 2027 sollen vermieden werden. Die Landwirtschaft soll nicht in das ETS2 einbezogen werden (Zeile 916 – 932). Kommentar: Im Wesentlichen 1 : 1 Umsetzung der europäischen Klimapolitik und des EU “Green Deals”. Wie die Preisentwicklung in den Emissionshandelssystemen ökonomisch tragfähig gestaltet werden soll, ohne das Reduzierungsziel zu gefährden, erschließt sich hieraus nicht. Die Energiewende soll transparent, pragmatisch und planbar zum Erfolg werden. Ziel sind dauerhaft niedrige, planbare und international wettbewerbsfähige Energiekosten. Dabei sollen Ausbau der Erneuerbaren, Netzausbau, Versorgungssicherheit, Wasserstoffhochlauf , Ausbau von Speicherkapazitäten und Kosteneffizienz in Einklang gebracht werden. Auf europäischer Ebene soll die grenzüberschreitende Infrastruktur ausgebaut werden (Zeile 933 – 954). Kommentar: Das hört sich nach der Quadratur des Kreises an. Wie sollen Kosteneffizienz und international wettbewerbsfähige Energiekosten mit dem Wasserstoffhochlauf, dem Netzausbau und der Versorgungssicherheit in Einklang gebracht werden, angesichts der Tatsache, dass der Aufbau von Stromspeichern im groß-industriellen Maßstab exorbitant teuer ist, dass grüner Wasserstoff 4 – 5 mal so teuer ist, wie Erdgas, dass die Versorgungssicherheit durch Erneuerbare wegen ihrer sporadischen Verfügbarkeit nicht gewährleistet ist und dass sie überdies wegen ihres Subventionsbedarfes inkl. der Systemintegrationskosten eben erheblich teurer sind, als das bestehende fossile System? Allein der Netzausbau soll ca. 650 – 700 Mrd EUR kosten. Wenn ferner die Energiekosten in konkurrierenden Volkswirtschaften wie in den USA oder China nur einen Bruchteil der Kosten in Deutschland oder Europa betragen? Hinter dem Wortgeplänkel dieses Abschnittes verbirgt sich viel Wunschdenken, ohne dass in irgendeiner Weise erkennbar ist, wie diese Zielvorgaben in der Realität erreicht werden sollen und können. Das Ziel, die grenzübergreifende Energieinfrastruktur auszubauen, läßt sich wohl so interpretieren, dass die “Energiewende” und Netto Null in 2045 ua durch den Ausbau der Kernenergie in der Tschechischen Republik, in Polen, in den Niederlanden, in Belgien und in Frankreich und den Stromimport aus diesen Ländern nach Deutschland erreicht werden soll und kann. Denn dies stellt wahrscheinlich die einzig praktikable Möglichkeit dar, die Energiepreise (genauer gesagt: Strompreise) in Deutschland (Zeile 955 – 969) langfristig dauerhaft zu senken bzw zu begrenzen und dabei die Klimaziele und die Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen zu gewährleisten. Strompreise erst durch den forcierten Ausbau Erneuerbarer, durch den Aufbau von Stromspeichern im groß-industriellen Maßstab und den Hochlauf einer Wasserstoffstrategie massiv zu verteuern und anschließend herunter zu subventionieren, stellt keine dauerhafte Strategie für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft dar. Netzausbau und Ausbau der Erneuerbaren sollen entschlossen systemdienlich vorangetrieben werden (Zeile 970 – 1050). Kommentar: Diese Abschnitte enthalten eine Reihe von Einzelvorhaben, die den Ausbau Erneuerbarer entweder bremsen oder auch beschleunigen können. So sollen sich Erneuerbare perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren können. Das könnte zB über die Einbindung in das Emissionshandelssystem EU – ETS erfolgen, wenn die Vergütung Erneuerbarer nur über eingesparte Emissionsrechte vermiedener fossiler Emissionen in der Stromerzeugung stattfinden würde. Da der Preis für Emissionsrechte aber sehr variabel ist, hätte ein Investor in Erneuerbare keine Planungssicherheit mehr, was Investitionen in Erneuerbare bremsen könnte. Generell sollen aber Genehmigungshindernisse für Erneuerbare aus dem Weg geräumt und Widerstände gegen den Windkraftausbau, gleich welcher Art, beseitigt werden. In einigen Details sollen allerdings Grüne Positionen, die unter der Ampel noch durchgesetzt wurden, überprüft werden, wie zB die Förderung der Windenergie in windschwachen Lagen. Der Natur- und Artenschutz soll frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Vielleicht kann man dadurch dem Irrsinn entgegenwirken, Wälder in Naturschutzgebieten zu roden, um die Windkraft auszubauen. Auch der Ausbau der Windenergie in windschwachen Lagen ist eher kontraproduktiv, da die Windenergie mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit zu- oder abnimmt. Dies hat zB zur Folge, dass bei einer Halbierung der Windgeschwindigkeit nur ein Achtel der Windenergie erzeugt wird. Kraftwerksstrategie (Zeile 1066 – 1079) Bis 2030 sollen bis zu 20 GW an Gaskraftwerken gebaut werden. Der Aufbau von Kraftwerkskapazität vermeidet nicht nur Versorgungsengpässe, sondern trägt auch zur Stabilisierung, sprich Senkung der Strompreise bei. Kommentar: Wie bis 2030 20 GW an Gaserzeugungskapazität gebaut werden sollen, erschließt sich einem nicht unmittelbar, wenn man berücksichtigt, wie lange Planung, Genehmigung, Bau und Inbetriebnahme von Kraftwerken in Deutschland dauern. Überraschend ist, dass der Hinweis auf H2 – fähige Kraftwerke fehlt. Vielleicht ist doch jemandem der energetische und wirtschaftliche Irrsinn aufgefallen, Wasserstoff aus erneuerbarem Strom zu erzeugen und diesen Wasserstoff dann wieder zur Stromerzeugung einzusetzen. Ebenfalls erstaunlich ist der Hinweis darauf, dass der Ausbau von Kraftwerkskapazität nicht nur Versorgungsengpässe mindern kann, sondern auch zur Senkung bzw Stabilisierung der Strompreise beitragen kann, eine Erkenntnis, der sich Klima- und Wirtschaftsminister Habeck verweigert hat. Mit Sicherheit wird seine Kraftwerksstrategie überarbeitet. An diesem Abschnitt muss jemand mit marktwirtschaftlicher Orientierung mit gearbeitet haben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Abschnitt “Kohleausstieg und Strukturwandel”. Am Kohleaustieg bis 2038 wird festgehalten (und nicht bis 2030, wie unter der Ampel beabsichtigt). Ferner sollen Kohlekraftwerke nicht schneller abgeschaltet werden, als Gaskraftwerke zugebaut werden, eine sehr sinnvolle Regelung, um die Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen zu gewährleisten. Kommentar: Diesen Aspekt hat die Ampel außer acht gelassen, indem sie sowohl Atom- als auch Kohlekraftwerke ohne Ersatz durch grundlastfähige Gaskraftwerke nicht nur abgeschaltet, sondern aus ideologischen Gründen teilweise auch noch in die Luft gesprengt hat. Ziel war es, auf jeden Fall zu verhindern, dass eine Nachfolgerregierung diese Kraftwerke wieder ans Netz nimmt, eine energiepolitische Perfidie, die auf der Welt ihresgleichen sucht. Einer der Gründe dafür, dass Deutschland mit die höchsten Haushaltsstrompreise der Welt hat. Wärmeversorgung (Zeile 1134 – 1145) Die Koalition will einen Fahrplan für de – fossilisierte Energieträger erarbeiten. Die Gasversorgungsnetze sollen für die sichere Versorgung erhalten bleiben. Kommentar: Dies stellt ebenfalls einen Bruch mit der Politik der Ampel dar, die darauf ausgerichtet war, die Gasversorgungsnetze zu vernichten,” weil man 2045 sowieso kein Gas mehr benötigen würde, wegen Net – Zero 2045”. Wie eine de – fossilisierte Gasversorgung aussehen soll, erschließt sich einem aus diesen Zeilen nicht. Soll es Wasserstoff sein, gewonnen aus erneuerbarem Strom? Der das 4 – 5 fache von Erdgas kosten würde? Und der wegen der Brüchigkeit der Erdgasrohrleitungen gegenüber Wasserstoff kaum durch diese Rohrleitungen transportiert werden könnte? Dieser Abschnitt hinterlässt mehr Fragen als Antworten, obwohl als positiv gewertet werden muss, dass der Grüne Zerstörungswahn nicht auf die Ergasversorgungsnetze ausgeweitet werden soll. In diesem Zusammenhang ist auch die Wasserstoffstrategie wichtig (Zeile 1093 – 1113). Angestrebt wird ein schneller Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft mit klimafreundlichen Wasserstoff aus verschiedenen Quellen. Hierfür soll die nationale und europäische Wasserstoffstrategie die Grundlage bilden. Der Wasserstoff soll durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom gewonnen warden. Kommentar: Diese Form der Wasserstoffstrategie ist ein typisches klimapolitisches Wolkenkuckucksheim. Es ist allgemein bekannt, dass für diese Art der Wasserstoffgewinnung mehr Energie aufgewandt werden muss, als hinterher im Wasserstoff enthalten ist (va 50 vs 40 kWh). Die Wasserstoffwirtschaft ist also energienegativ. Zudem ist der so gewonnene Wasserstoff etwa 4 – 5 mal so teuer, wie das Erdgas, dass er evtl ersetzen könnte (s. zB die detaillierte Diskussion hier und in den dort zitierten Quellen). Die Wasserstoffwirtschaft würde zu einer dramatischen Energiepreisexplosion führen – wie auch der Aufbau von Stromspeicherkapazitäten im groß – industriellen Maßstab – sodass das Ziel einer Klimaneutralität unter Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen (und auch der europäischen) Wirtschaft völlig illusorisch ist – um das heute oft gebräuchliche Wort einer “Herausforderung” zu vermeiden. Klimaschutz im Gebäudebereich (Zeile 752 – 763) Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen (Zeile 754). Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die Kosten für energetische Sanierung ererbter Immobilien werden KÜNFTIG von der Steuer absetzbar. Spielräume bei der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie sollen ausgeschöpft werden. Kommentar: Einer der wichtigsten Punkte der Koalitionsvereinbarung im Bereich Klima und Energie, wenn die Abschaffung von Habecks Heizungsgesetz bedeutet, dass die Verpflichtung entfällt, bei einer Heizungserneuerung eine Heizungsanlage mit 65% erneuerbarer Energie zu installieren, sondern auch eine Öl- oder Gasheizung? Denn die De - Karbonisierung des Heizungsbereiches findet ja schon durch die Einbeziehung des Gebäudebereiches in den ETS2 Emissionshandel ab 2027 statt? Wenn das gemeint ist, wäre das positiv zu werten. Offen ist natürlich, wie ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) aussehen würde und welche Regelungen es im Detail enthielte. Weswegen ein GEG und die Anwendung der europäischen Gebäuderichtlinie überhaupt erforderlich sind, obwohl die Emissionen aus diesem Bereich ohnehin einem strikten Emissionsminderungssystem, nämlich dem ETS2, unterliegen, erschließt sich dem Leser nicht unmittelbar. Und schließlich: Gibt es eine Sanierungsverpflichtung für ererbte Immobilien? So wie in Habecks Heizungsgesetz? Klimaschutz im Verkehr (Zeile 805 – 895) Kommentar:Im Wesentlichen werden hier die gleichen Gemeinplätze wiederholt, die in den Sonntagsreden der letzten 30 Jahre bereits vorgetragen wurden: Ausbau des ÖPNV, der Bundesbahn, von Fahrrad- und Fußwegen, Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene etc. Siehe dazu auch unsere Kommentare zur Ampel – Koalitionsvereinbarung von 2021, die auch hier zutreffen und deswegen nicht wiederholt werden müssen. Das “Sondervermögen” soll auch zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur verwendet werden. Das Deutschlandticket soll nach 2025 fortgeführt werden, der Preis soll sozialverträglich steigen. Der Automobilstandort Deutschland soll gestärkt werden, Strafzahlungen wegen der EU Flottengrenzwerte sollen abgewehrt werden. Die Elektromobilität soll durch Kaufanreize gefördert werden (Zeile 199 – 215), pauschale gesetzliche Quoten werden abgelehnt, Kfz Steuerbefreiung bis 2035, beschleunigter Ausbau eines öffentlichen Ladenetzes. Kommentar: Ähnliches war bereits in der Ampel Koalitionsvereinbarung von 2021 enthalten, insofern entspricht dieser Teil dem Grünen Parteiprogramm – mit kleineren, doch teilweise deutlichen Änderungen, wie zB die Ablehnung von Quoten für die Elektrifizierung und die Ablehnung von Strafzahlungen wegen der EU Flottengrenzwerte – wichtige Anliegen der deutschen Automobilindustrie. Zusammenfassende BewertungDie Koalitionsvereinbarung im Bereich Klima und Energie führt im Großen und Ganzen die Klimapolitik der Ampel – und auch die der EU – fort. Sie hat an sich keine andere Wahl, als die klimapolitischen Vorgaben der EU fortzusetzen und umzusetzen. Insofern waren keine großen Veränderungen zu erwarten. Im Detail gibt es jedoch eine Reihe von Änderungen zur Klimapolitik der Ampel, die man positiv bewerten muss – wenn man sie aus einer pragmatischeren Warte und weniger aus einer klimaideologischen Perspektive betrachtet. Obwohl in vielen Fällen unklar ist, wie das in der Vereinbarung Dargelegte umgesetzt werden soll und schlussendlich umgesetzt wird. • Abschaffung von Habecks Heizungsgesetz – unklar bleibt, wie ein neues Gebäudeenergiegesetz GEG aussehen wird • Steuerliche Absetzung von Sanierungsmassnahmen an ererbten Immobilien (Unklar: Gibt es eine Sanierungspflicht, wie bei Habecks Heizungsgesetz?) • Gaskraftwerke ohne Hinweis auf H2 Tauglichkeit • Kohleausstieg wieder auf 2038 gesetzt (von 2030) • Keine Abschaltung von Kohlekraftwerken, wenn kein Ersatz der Erzeugung durch Gaskraftwerke • Keine Vernichtung der Gasversorgungsnetze • Keine Quoten für E – Mobilität • Ablehnung der Strafzahlungen bei Nicht – Einhaltung der EU Flottengrenzwerte für Automobile Trotz dieser Detailänderungen an der grünen Klimapolitik der Ampel, die positiv zu bewerten sind, bleibt die grundsätzliche Zielrichtung der Klimapolitik erhalten: Nämlich die Total - Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft in den kommenden 20 Jahren. Zentrales Element dabei soll der Emissionshandel sein, durch den der Einsatz fossiler Energieträger sukzessive immer weiter verteuert wird. Der Emissionshandel wird zwar als marktwirtschaftliches Instrument bezeichnet, was aber verkennt, dass die Emissionsminderung nicht durch den Handel mit Emissionsrechten bewirkt wird, sondern durch die ordnungsrechtliche Festlegung von Emissionsobergrenzen, die entlang einer Zeitachse immer weiter reduziert und durch die Ausreichung von Emissionsrechten stringent kontrolliert werden. Egal, ob über Ordnungsrecht, Steuern oder Emissionshandel, der Einsatz fossiler Energien soll in den kommenden Jahren weiter drastisch verteuert werden, wodurch sowohl die Produktionskosten der Wirtschaft als auch die Lebenshaltungskosten für den Normalbürger drastisch steigen werden. Die überlagerte Anwendung von Ordnungsrecht UND Emissionshandel, was die Grüne Politik unter Habeck beabsichtigte, ist dabei besonders kostentreibend, widersprüchlich und natürlich kontraproduktiv. Die Koalitionsvereinbarung drückt sich vor der Benennung der wahren Kostenlawine, und den Belastungen für Wirtschaft und Gesellschaft, die eine Klimaneutralität bis 2045 für Deutschland (und auch die EU) bedeuten würde, sondern beschränkt sich auf phrasenhafte Floskeln, wie Klimaneutralität 2045 unter Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und sozialem Ausgleich müssen erreicht werden, obwohl sich in volkswirtschaftlichen Analysen immer deutlicher abzeichnet, dass dies unrealistisch ist. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages gelangt zu dieser Einschätzung (Kosten der Klimaneutralität in Deutschland bis zu 13 Billionen EUR?). Zusammenfassend lässt sich sagen: Klimaneutralität 2045 unter Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und des Wohlstandes für die Bürger würde nicht nur die Quadratur des Kreises bedeuten, wie eingangs bereits gesagt, sondern ist völlig illusorisch. Insofern ist diese Koalitionsvereinbarung, die im Grunde, von einigen Details abgesehen, die Grüne und die EU Klimapolitik akzeptiert und fortschreibt, schlussendlich tödlich für die deutsche Wirtschaft und den Wohlstand der Menschen in diesem Lande. Net – Zero in 2045 oder 2050 lässt sich nur durch die vollständige Abschaffung unseres gegenwärtigen Wirtschafts- und Gesellschaftssystems und durch einen massiven Wohlstandsverzicht erreichen. In diesem Sinne hat Ulrike Herrmann recht. Diese Erkenntnis wird sich irgendwann einmal allgemein durchsetzen, wahrscheinlich aber erst, wenn viele Hunderte von Milliarden EUR in diverse klimapolitische Absurditäten fehlinvestiert wurden. |
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