Strassburger Klimaurteil2. Juli 2024Nun ein paar Worte zu einem Thema, das an sich heute kein Thema mehr ist. Denn es liegt schon ein paar Tage zurück. Es geht um das Strassburger Klimaurteil vom April 2024. Zitat aus einem Spiegel Artikel hierzu: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem wegweisenden Urteil die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt. Die Richterinnen und Richter des EGMR gaben einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Und weiter: Die nun erfolgreiche Klage war von den Schweizer Klimaseniorinnen eingereicht worden, einem Verein von mehr als 2000 Frauen im Alter von durchschnittlich 73 Jahren. Die von Greenpeace initiierte Gruppe beklagt »Versäumnisse der Schweizer Behörden« beim Klimaschutz, die »ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen« würden. Die »völlig unzureichenden« Bemühungen ihrer Regierung zur Bekämpfung der globalen Erwärmung würden sie in die Gefahr bringen, bei Hitzewellen zu sterben. Zitat Ende In diesem Urteil offenbart sich wie selten zuvor der ganze Irrsinn, der ganze Schwachsinn, die ganze Irrationalität der Klimapolitik. Dass der EGMR sich mit diesem Urteil international der Lächerlichkeit preisgibt und allenfalls dazu beigetragen hat, die Idee des Klimaschutzes ad absurdum zu führen, ist ihm dabei mit Sicherheit nicht aufgefallen und er wird sich höchstens für sein grandioses Urteil selbst auf die Schulter geklopft haben. Dieses Urteil zeigt vor allen Dingen auch, wieweit der Klimawahn inzwischen alle gesellschaftlichen Ebenen durchdrungen hat, also nicht nur Kunst, Kultur, Wissenschaft, Medien, Politik und Wirtschaft (erkennbar zB in den Stellungnahmen des BDI und des BDEW), sondern auch Behörden und nun sogar (spätestens erkennbar im Klimaurteil des BVerfG vom April 2021) in der Gerichtsbarkeit. Wieso ist dieses Urteil an Absurdität kaum noch überbietbar? Aus mehreren Gründen: Erstens, wie eine Reihe von Kommentatoren angemerkt hat, entscheidet in der Schweiz der Souverän, also das Volk darüber, welche politische Entscheidungen die Schweizer Regierung fällt und nicht nicht - gewählte internationale Institutionen. Das EGMR Urteil stellt einen Eingriff in die Schweizer Souveränität dar. Zweitens, die Behauptung, klimapolitische Entscheidungen der Schweiz hätten irgendeinen Einfluss auf die künftige Zahl von Hitzetagen in der Schweiz ist an Absurdität kaum zu überbieten. Denn die CO2 Emissionen der Schweiz sind überhaupt nicht in der Lage - weil so gering -, den weltweiten Klimatrend in irgendeiner Weise messbar zu beeinflussen. Drittens, wie in der Wissenschaft weithin bekannt, ist die temperaturabhängige Mortalität (sog. excess mortality) bei Kälte (also im Winter) um den Faktor 5 – 10 mal höher, als die Mortalität bei Hitze (also im Sommer). Da die Temperaturen durch den Treibhausgasanstieg im Winter eher noch stärker steigen sollen, als im Sommer, nimmt dadurch die kältebedingte Mortalität wesentlich stärker ab, als sie im Sommer zunimmt. Der Netto – Effekt des Klimawandels auf die Gesundheit ist eine Abnahme der Mortalität und keine Zunahme. Die Grundprämisse des Strassburger Urteils ist also falsch. Viertens, die Lebenserwartung in heißen südeuropäischen Ländern, wie Spanien und Italien, ist eher höher, als in den kühlen mittel- und nordeuropäischen. Auch liegen die sog. “blue zones”, also Regionen, in denen Menschen leben, die älter als 100 Jahre sind, durchweg in wärmeren Klimaten als der Schweiz. Die Behauptung, dass höhere Temperaturen und wärmere Klimate ein Gesundheitsrisiko darstellen, wie das EGMR Urteil unterstellt, ist auf empirischer Grundlage unhaltbar. Zusammenfassend läßt sich sagen, dass das Strassburger Klimaurteil in mehrfacher Hinsicht einer rationalen Grundlage entbehrt und lediglich die in westlichen Gesellschaften vorherrschenden linken, teilweise sogar links – radikalen Ideologien widerspiegelt, die die Realitäten ignorieren, und deswegen als Teil des Kulturkrieges linksgerichteter Eliten gegen die Mehrheit der Bevölkerung angesehen werden muss. |
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