Neues von Energiewende und Heizungsgesetz12. März 2026Diese Themen scheinen gegenwärtig etwas neben der Spur zu liegen, da wir es wegen des Irankrieges und der akuten Bedrohung der weltweiten Versorgung mit Öl und Gas mit völlig anderen und potentiell wesentlich dramatischeren Problemen zu tun haben, als mit den internen Querelen der deutschen Energie- und Klimapolitik. Wie die Stimmung im Lande ist, haben die Landtagswahlen in Baden – Württemberg gezeigt, bei denen die Grünen überraschend als Sieger hervorgegangen sind und damit sichergestellt haben, dass die grüne De-Industrialisierungspolitik im Ländle kompromisslos weitergeführt werden kann. Auf Bundesebene wurde von Wirtschaftsministerin Katharina Reiche ein Novellierungsentwurf des sog. Heizungsgesetzes, des Gebäudeenergiegesetzes, vorgelegt. Kernpunkt dieses Entwurfes ist die Abschaffung der Verpflichtung, bei einer Heizungserneuerung im Gebäudebestand eine Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energien einzubauen, was meist einer Verpflichtung gleichkam, eine Wärmepumpe einzubauen. Öl- und Gasheizungen sind weiter gestattet, aber ab 2029 soll den eingesetzten fossilen Energieträgern Erdgas und Heizöl sukzessive mehr CO2 neutrales Biogas bzw. Bioheizöl beigemischt werden. Wie nicht anders zu erwarten, hat diese Abschwächung der in Habecks Heizungsgesetz enthaltenen Anforderungen bei den Grünen einen Sturm der Entrüstung ausgelöst nach dem Motto: Der Klimaschutz wird gekippt, jetzt geht die Welt unter und überhaupt wird es für die Deutschen dann richtig teuer. Das Ganze sei ein Geschenk an die Gaslobby etc. Wird es für die Deutschen dann richtig teuer, wenn sie im Immobilienbestand keine Wärmepumpe mehr einzubauen brauchen? Wir hatten uns dieser Frage bereits in der Vergangenheit zugewendet und sind zum Ergebnis gelangt, dass die Kostenvergleiche Wärmepumpe vs Gas- oder Ölheizung von einer Reihe von Faktoren abhängen, dass aber in den meisten Fällen der Einbau einer Wärmepumpe wegen der deutlich höheren Investitions- und erforderlichen Umbaukosten an der Immobilie (und auch wegen der damit verbundenen wesentlich höheren Finanzierungskosten, dem Schuldendienst) teurer ist, als der Einbau einer Öl- oder Gasheizung. Auch im Betrieb ist eine Wärmepumpe nicht unbedingt günstiger, als Heizen mit Öl oder Gas, auch wenn man verschiedene realistische Szenarien der CO2 Bepreisung berücksichtigt (s. zB hier und hier). Zudem müssen die CO2 Zertifikate nicht unbedingt immer nur teurer werden, wie der Preisverlauf der letzten fünf Jahre zeigt. Allein in den letzten Wochen sind die Preise von knapp 70 EUR/t CO2 auf etwa 45 EUR gefallen; sie lagen auch schon einmal bei 90 EUR. Auch scheint vielen Leuten nicht klar zu sein, dass sie mit einer Wärmepumpe mit Strom heizen, der in den nächsten 10 – 20 Jahren mit Sicherheit nicht billiger wird, auch nicht mit erneuerbaren Energien, wenn man bedenkt dass allein der Netzausbau wegen der Systemintegrationskosten Erneuerbarer bis 2040 ca. 700 Mrd EUR verschlingen soll, Kosten, die auf die Stromverbraucher umgelegt werden. Fraglich ist überdies, ob es in den kommenden Jahren überhaupt genügend Strom geben wird, um die Ausbauziele für Wärmepumpen und E-Mobilität zu erreichen. Damit nicht genug: Gaskraftwerke sollen dafür sorgen, dass genügend Strom erzeugt wird, wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint, was sehr häufig der Fall ist. Die sind aber noch nicht gebaut und der Gaseinsatz im Kraftwerksbereich unterliegt ebenfalls dem europäischen CO2 Emissionshandelssystem EU – ETS, was die Strompreise erhöht. Das heißt, wer argumentiert, der Gaseinsatz im Heizungskeller würde durch den Emissionshandel teurer, sollte dazu sagen, dass dadurch die Strompreise auch steigen werden und Heizen mit Strom per Wärmepumpe auch teurer wird. Überhaupt ist Ordnungsrecht für die Art des Heizungseinsatzes ohnehin überflüssig, da es bereits ein System gibt, mit dem die Emissionen aus diesem Bereich strikt reglementiert werden: Nämlich den europäischen Emissionshandel ETS2, mit dem durch die immer knappere Ausreichung von Emissionsrechten die CO2 Emissionen kontinuierlich entlang der Zeitachse reduziert werden, bis ein vorgegebenes politisches Ziel erreicht ist. Die Überlagerung verschiedener klimapolitischer Instrumente, wie ein Heizungsgesetz, ist kontraproduktiv, wenn eines, nämlich der Emissionshandel, ausreicht, um das klimapolitische Ziel zu erreichen. Aber es geht noch weiter: Die EU hat eine Gebäuderichtlinie für den Gebäudebestand verabschiedet, in der verschiedene Energieeffizienzklassen festgelegt werden, die innerhalb bestimmter Zeiträume erreicht werden müssen. Ziel ist die Nullemission im Jahre 2050 (oder in Deutschland 2045). Auch diese Richtlinie ist im Grunde überflüssig, denn es geht in der Klimapolitik primär nicht um Energieeffizienz, sondern um CO2 Einsparung. Wenn jemand sein Haus mit klimaneutraler Energie, wie den Erneuerbaren oder mit Strom aus Kernenergie versorgt, wird dadurch das klimapolitische Ziel erreicht, egal, ob er sein Haus gut oder schlecht isoliert hat. Die Kosten für eine Klimaneutralität des Gebäudebestandes in Deutschland sind exorbitant und wurden bereits 2010 mit etwa 2,5 Billionen EUR abgeschätzt – und sind seither mit Sicherheit nicht gesunken. Auf die Preisexplosion fossiler Energieträger durch den Irankrieg haben die Grünen, wie bereits in der Vergangenheit nach Russlands Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022, mit Forderungen reagiert, jetzt die Erneuerbaren noch schneller und energischer auszubauen, als ohnehin schon geplant (s. zB hier. Problem dabei: Das wird kurzfristig, dh in den nächsten Monaten oder auch 1 - 2 Jahren keine Abhilfe gegen akut hohe Öl- und Gaspreise schaffen, weil ein verstärkter Ausbau Erneuerbarer wegen Planung, Genehmigung und Bau bis zur Inbetriebnahme mehrere Jahre in Anspruch nimmt und weil überdies dadurch zwar die Stromerzeugung erhöht, aber im Haushalts und Verkehrsbereich fossile Energieträger nicht ersetzt werden. Die Versorgungssicherheit wird dadurch auch nicht erhöht, da die Erneuerbaren nur sporadisch verfügbar sind und durch Back – up Kapazitäten unterstützt werden müssen, eine Rolle, die den noch zu bauenden Gaskraftwerken zukommen soll, nachdem die bestehenden Kohlekraftwerke stillgelegt oder sogar in die Luft gejagt werden sollen, wie zB das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg. Die Stromerzeugung wird mit Sicherheit nicht dadurch billiger werden, dass man die vorhandenen Kapazitäten zerstört und durch neue ersetzt, die teurer als die alten sind. Umweltminister Schneider hatte seinen Marie – Antoinette Moment (Das Volk hat kein Brot? Dann soll es doch Kuchen essen), als er den Autofahrern, die sich über die explodierenden Benzinpreise beschwerten, empfahl, sie sollen doch E-Autos fahren, dann könnten ihnen die hohen Benzinpreise egal sein. Eine ähnliche Argumentation wird auch für die Wärmepumpe angeführt. Dass dadurch Kosten entstehen (s. oben), die die Zusatzkosten durch höhere Benzin-, Heizöl- und Gaspreise bei weitem übersteigen können, wird bei dieser Argumentation geflissentlich unterschlagen. Sie ist wenig hilfreich für jemanden, der jeden Tag mit seinem 10 Jahre alten Diesel zur Arbeit fahren muss und auch kein Geld hat, sich ein neues E-Auto zu leisten. Die Ölpreise werden mit Sicherheit nicht so hoch bleiben wie im Augenblick (auch wenn sie zwischenzeitlich noch weiter steigen könnten), denn irgendwann (hoffentlich bald) wird der Krieg im Iran zu Ende sein und die Ölpreise werden wieder fallen, genauso wie nach dem Anstieg 2008 und 2022. In den letzten 20 Jahren befinden sich die Ölpreise in einem langfristigen Abwärtstrend, nur kurzfristig unterbrochen von „Spikes“ wie 2008, 2022 und Anfang März 2026 (s. zB hier). Das zweite Thema, das absehbar zu einer Welle der Empörung bei den Grünen und in der Erneuerbaren Energiewirtschaft geführt hat, sind Änderungen bei der Förderung erneuerbarer Energien. Im Kern geht es darum, erneuerbaren Energieanlagen die Subventionen für eine bestimmte Zeit zu streichen, nämlich solange die Netze nicht soweit ausgebaut sind, um den erneuerbaren Strom aufzunehmen. Der gegenwärtigen Regelung zufolge erhalten erneuerbare Energieanlagen auch dann Subventionen, wenn ihr Strom wegen mangelnder Netzkapazitäten nicht aufgenommen werden kann. Diese Anlagen werden also für sog. „Phantomstrom“ bezahlt. Die erneuerbare Energiewirtschaft vertritt die Auffassung, die geplanten Änderungen würden ihre Kalkulationen, die Entschädigungen für den nicht verwendbaren „Phantomstrom“ mit berücksichtigen, entwerten und eine Reihe von Projekten unwirtschaftlich machen. Dies würde die „Energiewende“ bremsen. Wirtschaftsministerin Reiche vertritt die Auffassung, die Subventionierung von „Phantomstrom“ sei volkswirtschaftlich ineffizient. Sie hat damit natürlich vollkommen recht. Gott sei Dank sehen das auch andere nicht - grüne Kommentatoren ähnlich. Wo wird man in einer Marktwirtschaft für etwas bezahlt, was keiner haben will und was keinen Nutzwert hat? Nur in einer öko – sozialistischen Planwirtschaft, in der die Nutznießer glauben, sie hätten ein Gott gegebenes Recht auf ewige Zeiten subventioniert zu werden. Deswegen läuft die an fette Subventionen gewöhnte Erneuerbare Energiewirtschaft gegen die geplanten Änderungen natürlich Sturm. Die Kritik bezieht sich auch auf die geplanten Änderungen des Heizungsgesetzes. Es überrascht eher wenig, dass es sich bei den Unterzeichnern dieses Appells überwiegend um Unternehmen handelt, die bei der Umsetzung der geplanten Änderungen finanzielle Nachteile erleiden würden, neben der Erneuerbaren Energiewirtschaft auch Handwerksbetriebe, Architekturbüros und Beratungsunternehmen. Dass der Bürger durch die geplanten Änderungen eher entlastet würde, verschweigen die öko – sozialistischen Medien natürlich gerne, denn es geht ihnen ja nicht um das Wohl der Bürger, sondern um die Durchsetzung ökosozialistischer Ideologie, koste, was es wolle. Frei nach dem Motto: Wir bezahlen es ja sowieso nicht, sondern die Werktätigen im Lande, die wir ohnehin verachten. Ferner soll die Subventionierung von kleinen privaten Photovoltaikanlagen gestrichen werden, da sie auch ohne Förderung wirtschaftlich sind. Der meiste so erzeugte Strom wird im jeweiligen Haushalt selbst verbraucht und ersetzt den ansonsten aus den öffentlichen Netzen bezogenen Strom, der ein Vielfaches teurer ist, als der privat erzeugte Solarstrom. Die Systemintegrationskosten (die den erneuerbaren Strom stark verteuern und die gegenwärtig von den Netzbetreibern getragen werden) entfallen für private Kleinerzeuger von Solarstrom. In den Zeiten, wenn die Sonne nicht scheint, muss weiterhin Strom aus den öffentlichen Netzen bezogen werden. Der Kapazitätsfaktor von Solaranlagen in Deutschland liegt nur bei ca. 10%, also die meiste Zeit können sie keinen nennenswerten Beitrag zur Stromversorgung leisten. In Zeiten hoher Sonneneinstrahlung im Sommer wird teilweise mehr produziert, als verbraucht werden kann. Der überflüssige Strom kann zwar gespeichert werden, aber Speicheranlagen kosten sehr viel, weswegen sie nicht immer wirtschaftlich sind. |
|