Nach dem Heizhammer der Dämmhammer: EU Parlament verabschiedet Gebäudesanierungspflicht17. März 2024 (St. Patricks Day)Es war schon seit langem angekündigt, aber viele glaubten, es würde wohl nicht so schlimm kommen: Nach der sehr kontroversen Debatte über den Heizhammer in der ersten Jahreshälfte 2023 hielt die Bundesregierung den Ball mit der drohenden Gebäudesanierung im Spätsommer und Frühherbst 2023 etwas flacher , weil man sich nicht noch mehr Kritik einhandeln wollte. Wahrscheinlich auch deswegen, weil man wusste, dass der Dämmhammer seitens der EU ohnehin auf Deutschland einschlagen würde – und deswegen wollte man sich im Vorfeld der absehbaren EU Entscheidung keinen vermeidbaren politischen Ärger einhandeln. Die Grünen haben damit ein weiteres zentrales klimapolitisches Projekt über den Umweg der EU durchgedrückt – ein Projekt, was nach den immensen Kostenbelastungen durch den Heizhammer absehbar zu noch größeren Belastungen für Immobilienbesitzer bis hin zur völligen Entwertung vieler Immobilien führen wird. Während die Kostenbelastungen durch den Einbau von Wärmepumpen und die erforderlichen baulichen Veränderungen im Gebäudebestand – je nach den individuellen Gegebenheiten und staatlichen Subventionen - mit ca. 30 – 40 Tsd EUR veranschlagt werden, rechnet man in der Immobilienwirtschaft allein für die bis 2030 geforderten Energieeffizienzverbesserungen im Durchschnitt mit ca 60 Tsd EUR pro Immobilie. Klimaminister Dr. Robert Habeck hat sogar Kosten von bis zu 200 Tsd EUR für eine komplette Gebäudesanierung genannt. Da die am wenigsten effizienten Gebäude zuerst saniert werden sollen, dies aber in der Regel ältere Gebäude sind, deren Eigentümer nicht zu den finanziell am besten gestellten gehören, wird eine Sanierungspflicht zu Kosten von mindestens 100 Tsd EUR (Heizung plus Gebäudesanierung) führen, die zumindest zu einer Teil- wenn nicht sogar zu einer Totalentwertung einer Immobilie führen würde. Da das Durchschnittsalter von Immobilienbesitzern bei knapp unter 60 Jahren liegt, würde dies ältere Immobilienbesitzer, die vielleicht kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen, ihr Häuschen gerade abbezahlt haben und sich auf einen finanziell sorgenfreien, weil mietfreien Lebensabend gefreut haben, am härtesten treffen. Ihre Lebensplanung und wichtiger Teil der Altersvorsorge würden zunichte gemacht. Wenn man berücksichtigt, dass etwa 43% der deutschen Haushalte über Immobilienbesitz - Ein oder Zweifamilienhaus bzw Eigentumswohnung - verfügen, wird deutlich, dass der Dämmhammer die Mitte der Gesellschaft trifft. Das ist die Grüne Politik, durchgesetzt mithilfe von SPD und FDP. Allerdings soll es keine Sanierungspflicht für individuelle Gebäude geben, wie zB Ein- oder Zweifamilienhäuser. Wie die Vorgaben der EU umgesetzt werden sollen, bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Dies ist eine vage Formulierung und es ist heute nicht absehbar, wie die Sanierungspflicht in Deutschland umgesetzt werden wird, wenn es keine Verpflichtungen für individuelle Gebäude geben soll. Interessant ist auch der Hinweis, dass die Gebäudeeffizienzkategorien nach denen eine Sanierungspflicht ermittelt wird, in den einzelnen EU Mitgliedstaaten unterschiedlich stringent definiert werden. Was als effizient in den Niederlanden, Frankreich oder Bulgarien gilt, gilt als ineffizient in Deutschland. Die Sanierungsanforderungen sind demnach in Deutschland wesentlich höher, als in anderen EU Ländern. Ist eine Gebäuderichtlinie (dh detaillierte Effizienz - Vorgaben für unterschiedliche Zeitpunkte) überhaupt erforderlich zum Erreichen der “Klimaziele?” Die kurze Antwort lautet: Nein, ist sie nicht Dies aus zwei Gründen, die wir hier bereits näher erläutert haben. 1. Es gibt bereits jetzt Mechanismen, die Emission von Treibhausgasen aus dem Gebäudebereich zu reduzieren, nämlich das Klimaschutzgesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz aus dem Jahre 2019. Mit diesen Gesetzen wurde die Klimaschutzverordnung der EU aus dem Jahre 2018 in Deutschland umgesetzt. Mit diesen Gesetzen wurde ferner ein konkreter Fahrplan aufgestellt, nach dem die Emissionen aus den Bereichen, die nicht dem Europäischen Emissionshandelssystem für Industrieanlagen EU – ETS unterliegen, reduziert werden sollen, dargelegt in den Anlagen 2 und 3 zu §4 im Klimaschutzgesetz KSG vom 18. Dezember 2019. Ein Teil diese Fahrplans ist auf den Gebäudebereich und die dort zum Einsatz kommenden fossilen Energieträger Heizöl und Erdgas anzuwenden. Die Ziele für diesen Sektor sollen durch die kostenpflichtige Ausreichung von Emissionszertifikaten für die zulässigen Emissionen eines jeweiligen Jahres erreicht werden. Werden die zulässigen Emissionen überschritten, muss die Bundesregierung Emissionszertifikate anderweitig in Europa erwerben (nach §5, Abs 1, Brennstoffemissionshandelsgesetz) und voraussichtlich den Verbrauchern kostenpflichtig in Rechnung stellen. Durch dieses System soll sichergestellt werden, dass die Emissionen des Gebäudebereichs entlang des politisch festgelegten Minderungspfades sinken. Darüber hinaus gehende Regelungen, wie eine Gebäuderichtlinie, sind überhaupt nicht erforderlich um die politisch festgelegten Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen. Diese Auffassung wird auch von einigen Wirtschaftswissenschaftlern geteilt. Die EU Gebäuderichtlinie ist also ein typisches Beispiel für die übergriffige Regulierungswut der Grünen bzw. der EU Institutionen und Behörden, die zu zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand führt. 2. Das Klimaziel der EU ist Net – Zero, also Netto Nullemission bis 2050. In der Stromerzeugung soll Netto Null schon in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre erreicht werden. Die Gebäudeheizung soll zudem auf elektrisch betriebene Wärmepumpen umgestellt werden. Wieso ist dann eine spezielle Gebäuderichtlinie erforderlich, wenn das schlussendliche Ziel dieser Richtlinie eine CO2 Einsparung bzw Reduktion ist, die durch die Forderung nach einer komplett CO2 freien Stromerzeugung ohnehin schon erreicht wird? Denn es geht ja nicht in erster Linie um Energieeinsparung, sondern um CO2 Einsparung. Wenn eine Gebäudeheizung mit CO2-frei erzeugten Strom erfolgt, entweder aus Erneuerbaren oder aus Kernenergie, ist das Klimaziel erreicht und es braucht keine weiteren Vorgaben zur Gebäudeeffizienz. Denn dann ist es für das Klima unerheblich, wie viel CO2 freie Energie zum Heizen eingesetzt wird, lediglich der Stromkostenfaktor schlägt für den Immobilieneigner zu Buche, aber nicht die CO2 Emissionen. Auch eine Wärmepumpenpflicht ist nach den Vorgaben des Klimaschutz- bzw Brennstoffemissionshandelsgesetzes (KSG und BEHG) an sich überflüssig, wie hier bereits ebenfalls dargelegt und was auch Wirtschaftswissenschaftler ähnlich sehen. Denn über das System ständig höherer Preise für Emissionsrechte, herbeigeführt durch kontinuierlich abnehmende statthafte Emissionsmengen nach Anlagen 2 und 3 §4 KSG wird es dem Anlagenbetreiber, in diesem Fall einem Immobilienbesitzer, freigestellt, wie er die CO2 Emissionen seiner Heizungsanlage und damit seiner Immobilie reduzieren will: Durch Inkaufnahme der Preiserhöhung für fossile Energieträger (was über die erworbenen Emissionszertifikate die Emissionen senkt) oder durch technische Modifikationen an seiner Heizungsanlage, wie zB den Einbau einer Wärmepumpe, oder durch Dämmaßnahmen am Gebäude, durch Abschalten der Heizung im Winter und Frieren, oder sich in Tierfelle hüllen, um nicht zu frieren. Die festgelegte CO2 Minderung nach KSG Anlagen 2 und 3 §4 wird erreicht, ohne zusätzliche gesetzliche Maßnahmen, wie den Heizungshammer oder den Dämmhammer. Ein Immobilieneigner wird sich in diesem System für den für ihn und seine Situation kostengünstigsten Weg entscheiden. Die Wirtschaftlichkeit entscheidet über die gewählte Maßnahme. Egal, für welchen Weg er sich entscheidet, die vorgegebenen Minderungsziele werden eingehalten. Das ist der Charme eines Emissionshandelssystems. Wenn jetzt die Grünen und die EU auf zusätzlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen bestehen, ist das im Wesentlichen reiner klimapolitischer Aktionismus. Es geht nicht mehr darum, in der Sache und inhaltlich mehr zu erreichen, sondern darum, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass man etwas tut und etwas erreicht. Es geht um eine umweltpolitische Machtdemonstration. Es soll klargestellt werden, wer hier im Lande die Macht hat und nach wessen Pfeife alles zu tanzen hat. Nämlich nach der Pfeife der Grünen. |
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