Aus für Öl- und Gasheizungen ab 2024?

6. März 2023

Das erklärte Ziel einer Klimaneutralität Deutschlands bis 2045, auch als Net – Zero bezeichnet, bestimmt den energie- und klimapolitischen Diskurs in Deutschland.

Das Erreichen der “Klimaziele” stellt das wichtigste, wenn nicht sogar das alleinige, politische Ziel der links – grünen Bewegung dar.

Diesem Ziel hat sich alles andere unterzuordnen, egal, zu welchen Kosten und zu welchen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Auswirkungen.

Dieses Ziel wird auch in den überwiegend links – oder öko - radikalen Medien in Deutschland als unabdingbar dargestellt.
Die Medien betreiben in diesem Sinne eine propagandistische Unterstützung der offiziellen Regierungspolitik; die einzige Kritik an der Regierungspolitik in diesen Medien ist, dass es alles nicht schnell genug geht.

Bei den “Klimazielen” handelt es sich jedoch um selbstgesteckte ideologische Ziele und um keine naturgesetzlich begründbare, oder aus der Pariser Klimavereinbarung von 2015 herleitbare Ziele.
Ein noch so schnelles oder langsames Erreichen der “Klimaziele” in Deutschland oder Europa wird nichts Messbares am globalen Klimatrend ändern (s. zB hier ). Die “Klimaziele” sind reine klima - ideologische Zielvorgaben.

Das nach Auffasung der Grünen erforderliche Einhalten der “Klimaziele” ist die Begründung für den “erforderlichen”, grundlegenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer klimaneutralen Gesellschaft.

Die Grünen haben aus ihrem herausragenden Wahlergebnis von 14,8% im Jahre 2021 und ihrem Eintreten in die Ampelkoalition ein klares Mandat abgeleitet, diesen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft durchzusetzen. Widerstand dagegen ist zwecklos, Widerworte werden nicht geduldet, dafür sorgen Armeen von Grünen “Twitterati” und schlussendlich auch die öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalten, die sich der Grünen Ideologie verpflichtet sehen.

Geplante Regelungen im Heizungsbereich

Um die Klimaziele zu erreichen, haben die Grünen eine Reihe von Gesetzgebungsvorhaben, wie schon vor ihnen die GroKo, auf den Weg gebracht.

Eines dieser Gesetze ist die Novelle des “Gebäudeenergiegesetzes” (GEG), das im Juli 2022 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Die dort beschlossenen Anforderungen genügten den Klimaideologen im Klimaministerium aber wohl nicht, und so musste bereits nach weniger als zwei Monaten nach Inkrafttreten der Novelle von 2022 die gesetzgeberische Schlagzahl nochmal erhöht werden.

Sollte bislang eine Pflicht zum Einbau einer Heizungsanlage auf Grundlage von 65% Erneuerbarer Energien nur für Neubauten ab 2025 gelten, so soll jetzt diese Pflicht auch auf den Einbau von Heizungsanlagen im Gebäudebestand ab 2024 ausgeweitet werden.

Das bedeutet, sollte eine Gas- oder Ölheizung ab 2024 im Gebäudebestand den Geist aufgeben, muss sie durch eine Anlage mit mindestens 65% erneuerbarer Energie ersetzt werden.

Hierfür kommen bspw. Wärmepumpen in Frage. Wärmepumpen sind allerdings mindestens doppelt so teuer, wie traditionelle Gas- oder Ölheizungen und erfordern zudem in der Regel sehr teure bauliche Veränderungen in bestehenden Gebäuden.

Als Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe werden Zahlen von 30 – 40 Tsd. EUR genannt, eine traditionelle Öl- oder Gasheizung würde etwa 10 – 15 Tsd. EUR kosten.

Ob jenseits einer CO2 Einsparung durch den Betrieb einer Wärmepumpe auch mit Kosteneinsparungen zu rechnen ist, steht jedoch in den Sternen (s. z B. hier und hier ).

Häuslebesitzer, die ihre alte Gas- oder Ölheizung ab 2024 durch eine Wärmepumpe ersetzen wollen, laufen also Gefahr, gleich zweimal über den Löffel balbiert zu werden: Einmal durch die extrem hohen Investitionskosten und zum zweiten Mal durch die nicht einschätzbaren, möglicherweise sehr hohen Betriebskosten. Langsam fällt auch den Verfechtern von Wärmepumpen auf, dass sich die Strompreise um ca. 50% erhöht haben in letzter Zeit, in einigen Regionen Deutschlands noch um einiges mehr und dass deswegen der Betriebskostenvorteil von Wärmepumpen schmelzen könnte, wie Butter an der Sonne.

Pflicht zum Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Energien


Das ist jedoch nicht alles, wenn man das gesamte beabsichtigte, bzw. bereits beschlossene Regelungspaket bezüglich von Heizungsanlagen betrachtet.

Neben dem bereits genannten geplanten Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen in Neubauten bzw. auch im Bestand ab 2024, besteht die grundsätzliche Verpflichtung zum Ersatz einer Heizungsanlage durch eine Anlage mit mindestens 65% erneuerbarer Energie, wenn sie älter als 30 Jahre ist. Diese Verpflichtung soll auch dann gelten, wenn die Anlage noch voll funktionsfähig ist.

Damit rollt die zweite Bombe auf Immobilienbesitzer und auch auf Mieter zu. Denn die Kosten einer Heizungserneuerung können über einen Zeitraum von 8 Jahren auf die Mieter umgelegt werden, dh also die geplanten oder bereits beschlossenen Grünen Projekte werden zu Mieterhöhungen führen.

Wie war das nochmal mit dem Grünen Wohlstand?

Langsam schwant auch den der Grünen Ideologie verpflichteten Medien nichts Gutes (s. zB hier “Weswegen Habecks Heizungspläne für die Bürger teuer werden können” sowie hier und hier ).
All dies verbunden mit guten Ratschlägen, was jetzt zu tun ist (zB hier (Was Hausbesitzer jetzt tun müssen, um die “Wärmewende” nicht zu verpassen - natürlich eine Wärmepumpe einbauen, siehe mögliche Probleme oben) und hier (Grüne Ideologie hinter der Maske der Verbraucher/Finanzberatung) oder “Heizen mit mehr Wind und Sonne” (Oh? Tatsächlich? Vor allem im Winter und nachts, wenn die Sonne nicht scheint? Oder wenn Flaute herrscht? Müssen wir dann frieren? Angebotsorientierte Heizung?).

Dass der Ersatz einer bestehenden Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe eine extrem teure Option ist, geht auch aus einem Gutachten hervor, dass der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Weimann 2021 für die FDP angefertigt hat, das zudem noch von sehr niedrigen Kosten für eine Wärmepumpe auf Basis der Preise von 2021 ausgeht.

Die Verpflichtung, eine bestehende Heizungsanlage nach 30 Jahren durch eine Anlage mit mindestens 65% erneuerbarer Energien einzubauen, stellt den eigentliche Hammer dar, der in der Debatte bislang etwas untergegangen ist.

Momentan gibt es etwa 19 Mio Heizungsanlagen auf fossiler Basis, dh entweder Öl oder Gas. Die Altersstruktur dieser Anlagen ist nicht genau bekannt, einige Hinweise könnte die Altersstruktur des Wohngebäudebestandes geben.

Laut der letzten statistischen Erhebung von 2011, aktualisiert zuletzt 2018, kann man abschätzen, dass etwa 70 – 75% der Wohngebäude, ca. 16 Mio., heute älter als 30 Jahre sind.

Mit Sicherheit werden nicht alle Heizungsanlagen in diesen Gebäuden älter als 30 Jahre sein, aber evtl. könnten 30 – 50 % schon älter als 30 Jahre sein.
Geht man von einer Zahl von 30% aus, würde das etwa 5 Mio Gebäude, oder bezogen auf die Zahl der Heizungsanlagen wie hier angegeben, ca. 6 Mio Anlagen betreffen, die erneuert werden müssten.

Geht man von Kosten für eine Wärmepumpe von ca. 40 Tsd EUR pro erneuerungspflichtige Heizungsanlage und Gebäude aus (bei einem Einfamilienhaus weniger, bei einer Mietskaserne mit 10 oder 20 Wohneinheiten natürlich mehr), so würde man zu Kosten von ca 240 Mrd. EUR gelangen (6 Mio mal 40 Tsd), die auf Immobilienbesitzer und Mieter allein durch die 30 Jahr Regel bereits jetzt zukämen.

Pro Jahr fielen künftig dann natürlich immer mehr Heizungsanlagen unter die 30 Jahr Regel, weil der 30 Jahreszeitraum voranschreitet. Es fielen dann immer neuere Anlagen unter diese Regelung, auch effiziente Brennwertkessel.

Weitere geplante Massnahmen im Gebäudebereich


Das ist jedoch erst der Anfang. Denn bis 2045 soll der gesamte Gebäudebestand “klimaneutral” sein, so will es das klimaideologisch auferlegte “Einhalten der Klimaziele”.
Dies ist aber auch Gegenstand einer EU Richtlinie, die Ende letzten Jahres beschlossen wurde, Zieljahr ist allerdings 2050. Big deal.

Das bedeutet, auch bestehende Gebäude müssen so isoliert und beheizt/gekühlt werden, dass sie einen Nullemissionsstandard erfüllen.

Die dadurch entstehenden Sanierungskosten werden die Kosten durch die Verpflichtungen zum Einbau einer Heizung mit 65% erneuerbarer Energien um einiges übersteigen.

Bei vielen Gebäuden vor allem älteren in einem schlechten baulichen Zustand, zB in sog. “sozialen Brennpunkten”, wird das dazu führen, dass diese Sanierungskosten den Wert der Immobilie übersteigen und ein wirtschaftlicher Totalschaden eintritt, dh. die Immobilie komplett entwertet wird, oder die Sanierungskosten durch Mieteinnahmen nie wieder erwirtschaftet werden können.

Da es sich bei diesem Vorhaben um eine EU Richtlinie handelt, darf man gespannt sein, mit welchem Eifer sie zB in Polen, Bulgarien oder Rumänien umgesetzt wird, wo der Gebäudebestand insgesamt wohl in einem schlechteren Zustand als in Deutschland sein dürfte und wo die erforderlichen Sanierungskosten relativ zum Gebäudewert wesentlich mehr zu Buche schlagen als in Deutschland. Werden sich die Bürger dieser Länder ihr Häusle durch die EU “Klimaschutz”richtlinien wegnehmen lassen?

Für Immobilieninvestoren in der EU bedeutet das: Um Gottes Willen nicht mehr in Immobilien investieren, die Risiken und Kostenbelastungen sind unüberschaubar.

Lieber in Aktien und Unternehmen investieren, die von der “Energiewende” und von Net – Zero profitieren. Die “Energiewende” macht die Reichen reicher – auf Kosten der Armen. Umverteilung von unten nach oben. So funktioniert die Grüne “Energiewende”.

Rolle des Emissionshandels nach Klimaschutzgesetz 2019 im Gebäudeheizungsbereich


Ein weiterer Aspekt, der bislang wenig Beachtung gefunden hat, und der das Ausmaß des Klimawahns noch deutlicher macht, ist, dass die zum Heizen eingesetzten fossilen Energien einem separaten Emissionshandelssystem, sprich Brennstoffrationierungssystem ( Klimaschutzgesetz 2019), unterliegen, das peu a peu die statthafte Emissionsmenge immer weiter reduziert, mit dem Ziel, die “Klimaziele” einzuhalten. Die Emissionsrechte werden durch die geplante Verknappung immer teurer.

Das bedeutet, die Emissionen des Gebäudebereiches unterliegen bereits heute einer gesetzlichen Regelung, deren schlussendliches Ziel die Nullemission in 2050 ist. Die Emissionsminderung wird durch die kontinuierliche Verknappung von Emissionszertifikaten erreicht.

Ein Betreiber von Heizungsanlagen kann dann selbst entscheiden, ob er den Preis für Emissionsrechte zu zahlen bereit ist, oder ob es wirtschaftlich günstiger ist, technische Verbesserungen an seiner Heizungsanlage vorzunehmen, oder im Winter zu frieren. Auf jeden Fall wird der festgelegte Emissionspfad eingehalten.

Dass ein Emissionshandel eine kostengünstigere Option als verschärftes Ordnungsrecht ist, um Emissionsminderungsvorgaben auch im Gebäudebereich einzuhalten, geht auch aus dem bereits zitierten Weimann Gutachten für die FDP hervor.

Es besteht demzufolge überhaupt keine Notwendigkeit, den Gebäudebereich einem verschärften Ordnungsrecht zu unterwerfen. Es handelt sich um eine überlagerte, doppelte Gesetzgebung, die den “Klimaschutz” unnötig verteuert, die aber typisch für die Regulierungswut sowohl der EU als auch der Grünen ist.

Es muss halt immer mehr sein. Mehr, mehr, mehr. Mehr an Regulierung, mehr an Verboten, mehr an Belastungen für die Menschen im Lande.

So sieht also der Grüne Wohlstand aus, den die Grünen in ihrem Wahlprogramm 2021 versprochen haben.


Kosten fossiler Energien vs Erneuerbarer – Anmerkungen zur aktuellen Situation


Noch ein paar Worte zum Argument, es sei gut auf Erneuerbare umzusteigen, um von russischen fossilen Energien wegzukommen.

Tatsächlich sind wir bereits von russischen Energien weggekommen. Wenn überhaupt, beziehen wir russisches Öl jetzt nur über den Umweg über China und Indien.

Russisches Gas allenfalls über die Pipeline, die über Ungarn, die Slowakei und Tschechien führt. Ansonsten kommt Gas aber zunehmend als LNG aus den USA.

Nach der Zerstörung der Nordstream 2 Pipeline dürfte in nächster Zeit kaum russisches Erdgas auf diesem Wege zu uns gelangen.

Die Frage, wer die Pipeline zerstört hat, ist ein Kapitel für sich. Recherchen des amerikanischen investigativen Journalisten Seymour Hersch zufolge war es das amerikanische Militär gewesen, was natürlich von offizieller Seite empört zurückgewiesen wurde.
Allerdings sprechen einige Indizien dafür, dass Hersch mit seinen Recherchen richtig liegen könnte.

Die Energiepreissituation hat sich seit letztem Sommer überraschend deutlich entspannt, sowohl bei Öl als auch bei Erdgas.
Das Argument, fossile Energien könnten immer nur teurer werden und allein deswegen sei ein Umstieg auf Erneuerbare erforderlich, ist sicherlich so nicht richtig, obwohl die Verbraucher in Deutschland bislang recht wenig davon merken.

Besonders bei Erdgas befinden wir uns in der eigenartigen Situation, dass die Endverbraucherpreise sich teilweise verdreifacht haben, die Preise an den Warenterminmärkten aber in den letzten Wochen und Monaten regelrecht kollabiert sind.

So sind die Erdgaspreise an den amerikanischen Rohstoffmärkten von knapp 10 $ auf etwas über 2 $ gefallen und damit fast auf ein Fünfjahrestief. Man glaubt es einfach nicht.

Es drängt sich einem die Vermutung auf, dass die deutschen Energieversorger im letzten Sommer die Märkte zu hohen Preisen leer gekauft haben und sich nun das Geld von den Endverbrauchern zurückholen müssen.

Ob und wann die gefallenen Preise an den Rohstoffmärkten an die Verbraucher weiter gegeben werden, hängt auch davon ab, wie sich die Erdgasversorger an den Terminmärkten positioniert haben. Wenn sie im letzten Jahr auf Termin auch für dieses Jahr zu hohen Preisen eingekauft haben, wird´s wohl nichts mit fallenden Erdgaspreisen für die Endverbraucher. Falls nicht, und wenn sie jetzt zu den niedrigen Preisen einkaufen, besteht Potential für Preissenkungen.

Dann jedoch erhöht sich der Kostenabstand zwischen traditionellen Gas- oder Ölheizungen und dem erzwungenen Einbau von Wärmepumpen im Gebäudebestand aber weiter zum Nachteil der Wärmepumpen und die Kosten für deren Einbau werden sich immer weniger amortisieren, wenn überhaupt jemals.
Die Energiewende wird sehr teuer und der “Grüne Wohlstand” gerät immer mehr zur Fata Morgana.

Abschließende Bewertung


Grundlage der Grünen Verbotsorgie ist die angebliche Verpflichtung zum “Einhalten der Klimaziele” (Klimaneutralität bis 2045).

Nein, diese Klimaziele müssen nicht eingehalten werden. Sie sind sinnlos, weil das Klima dadurch überhaupt nicht geschützt wird. Das ist die große Grüne Lüge.

Weg mit den Klimazielen! Wir brauchen sie nicht!


Und sie werden früher oder später an den technologischen und wirtschaftlichen Realitäten scheitern.

Es wird Zeit, dass der Kanzler mal von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch macht und nicht jede x- beliebige Grüne Traumtänzerei kommentarlos durchwinkt.

Auch die FDP könnte sich mal profilieren und sich aus der Rolle des Steigbügelhalters für den Ökosozialismus befreien.



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