Weswegen Klimaurteil des Verfassungsgerichts und das Wahlprogramm der Grünen auf Lüge, Täuschung und Irreführung beruhen

4. Juli 2021

Nach der Verkündung des in vielfacher Hinsicht unfassbaren Klima – Beschlusses des BVerfG am 29. April 2021 geht der Klimawahn in Hyperdrive.

Hastig wurde von der Bundesregierung eine Novellierung des erst im Dezember 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes durch Kabinett, Bundestag und Bundesrat gepeitscht, obwohl das BVerfG der Bundesregierung bis Ende 2022 Zeit gelassen hat, das Gesetz zu novellieren. Ein Kniefall vor der Grünen Bewegung ging offenbar vor Sorgfalt.

Die Novellierung wird drastische Verschärfungen gegenüber der alten Fassung enthalten, insbesondere die schnellere und stärkere Verteuerung von fossilen Energien.

Viel ist bereits über das BVerfG Urteil geschrieben worden – so auch auf diesen Seiten.

Es besteht kaum ein Zweifel daran, dass dieses Urteil Deutschland stärker verändern wird, als irgenein anderes Ereignis seit Ende des Zweiten Weltkrieges – inklusive der Wiedervereinigung Deutschlands. Die Gründe sind ebenfalls an zahlreichen Stellen aufgeführt, auch auf diesen Seiten.

Was zudem auffällt ist, das die klimapolitischen Forderungen des BVerfG über weite Strecken fast identisch mit dem Wahlprogramm der Grünen sind, genauso wie die Argumentation für deren Notwendigkeit.

Das Urteil des BVerfG stellt, genau wie das Wahlprogramm der Grünen, den Klimatotalitarismus, dh die angebliche Erfordernis, die CO2 Emissionen Deutschlands auf Null reduzieren zu müssen, um das Weltklima zu retten, an die erste Stelle aller politischen Ziele in Deutschland. Diesem Ziel haben sich alle anderen politischen Ziele unterzuordnen.

De facto läuft dies auf die Abschaffung der freien, bzw. der sozialen Marktwirtschaft hinaus. Ersetzt werden soll sie durch eine öko – sozialistische Planwirtschaft, die eher Züge einer Klimadiktatur aufweist. Die vom BVerfG geforderte De-karbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft bedeutet im Ergebnis eine De – Industrialisierung, da gegenwärtig nicht absehbar ist, wodurch fossile Energieträger vollständig ersetzt werden können.

Die von der Politik angestrebte vollständige Energieversorgung Deutschlands mit Wind- und Sonnenstrom ist aus einer Reihe von physikalischen, technologischen und wirtschaftlichen Gründen unrealistisch (s. z B. hier und hier).

Die Umsetzung des BVerfG Beschlusses wird in den kommenden Jahren zunehmend zu gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Konflikten führen, je mehr sich die Erkenntnis durchsetzt, dass die geforderte Total – Dekarbonisierung (“Net – Zero”) aus den voran genannten Gründen entweder nicht oder nur unter Inkaufnahme hoher Opfer in Form von Lebenstandards- Wohlstands- und Freiheitseinbussen realisierbar ist. Dies erkennt auch das BVerfG selbst, wenn es in Rn37 seiner Urteilsverkündung ausführt:

“Soll die derzeitige Lebensweise einschließlich so verbreiteter oder sogar alltäglicher Verhaltensweisen wie der Errichtung und Nutzung neuer Bauten und dem Tragen von Kleidung klimaneutral sein, sind demnach grundlegende Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten erforderlich”.

Dies wird absehbar in den kommenden Jahren Thema unzähliger Diskussionen und vor allem von gesellschaftlichen Konflikten sein.

So wetzen bereits jetzt Anwaltskanzleien landauf und landab die Messer, um im Auftrag zahlloser Umwelt NGOs auf der Grundlage des BVerfG Urteils ein möglichst sofortiges und umfassendes CO2 – Emissionsverbot durchzusetzen.

Um die juristischen Fragen des BVerfG Urteils und um die gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen und technologischen Fragen seiner Umsetzung soll es in diesem Essay aber nicht gehen.

Sondern hier soll noch einmal die Frage aufgegriffen werden, ob es tatsächlich eine belastbare wissenschaftliche oder sachliche Grundlage für die Forderung nach einer Total – Dekarbonisierung in den kommenden 25 – 30 Jahren gibt.

Sowohl das Wahlprogramm der Grünen als auch das BVerfG Urteil leiten ihre Forderungen aus dem klimawissenschaftlichen Erkenntnisstand ab – so wie sie ihn interpretieren.

In diesem Essay wollen wir zeigen, dass es in der Klimawissenschaft ein breites Erkenntnisspektrum gibt, aus dem sowohl die Grünen als auch das BVerfG zur Begründung ihrer Forderungen nur einen kleinen Ausschnitt ausgewählt haben, der zu ihrem Narrativ passt.


Bei der Klimawissenschaft handelt es sich nicht um eine “harte” Wissenschaft, bei der es sich nur um Daten, Zahlen Fakten dreht, sondern in ihre publizierten Ergebnisse fliessen zahlreiche Szenarien- und Modellannahmen, Computermodellrechnungen, Hypothesen und Theorien, sowie teilweise Vermutungen, Behauptungen und sogar reine Spekulationen ein.

Aus den Begründungen der Forderungen sowohl der Grünen als auch des BVerfG lässt sich der Schluss ziehen, dass bei beiden kein Unterschied zwischen diesen verschiedenen Kategorien gemacht wurde, und bestimmte Szenarien, Modellannahmen, Computermodellrechnungen, Hypothesen und Theorien, Vermutungen, Behauptungen und Spekulationen den gleichen Stellenwert einnehmen, wie Daten, Zahlen, Fakten.

Wir hatten hier bereits in der Vergangenheit auf diese Unterschiede hingewiesen, die offenbar im öffentlichen, besonders im veröffentlichten Diskurs, verloren zu gehen scheinen. Im hier zitierten Beitrag hatten wir eine Reihe von Aussagen jeweils einer bestimmten Kategorie zugeordnet.

Zum Beispiel hatten wir die gesamte Kategorie der sog. Klimakipp-Punkte in den Bereich Vermutungen, Behauptungen und Spekulationen eingeordnet, eine Auffassung, die auch von anderen Klimawissenschftlern geteilt wird (J. Marotzke, zitiert z. B. hier).

Einige der klimawissenschaftlichen Kernaussagen sowohl im Urteil des BVerfG als auch im Wahlprogramm der Grünen haben wir bereits hier und hier kommentiert.

Die zentrale Annahme und Handlungsmotivation sowohl im Wahlprogramm der Grünen als auch im BVerfG Urteil ist, dass die Pariser Klimavereinbarung rechtlich verpflichtend ist und dass der globale Temperaturanstieg - koste was es wolle - auf 1,5° gegenüber der vor-industriellen Zeit begrenzt werden müsse, da ansonsten katastrophale Klimaänderungen eintreten werden, die auf jeden Fall verhindert werden müssen. Diesem Ziel hat das BVerfG sogar Verfassungsrang eingeräumt.

In Vergessenheit zu geraten scheint dabei, dass das 1,5° Ziel kein wissenschaftlich abgeleitetes Ziel ist, sondern ein politisches, das quasi als Nachgedanke auf Betreiben der kleinen Inselstaaten in die Pariser Klimavereinbarung aufgenommen wurde, die befürchteten, sie würden durch den Meeresspiegelanstieg von der Landkarte verschwinden. Da die Klimavereinbarung nur im Konsens verabschiedet werden sollte, haben sich die restlichen Nationen dieser Forderung gebeugt, ohne darüber nachzudeken, was das genau für sie bedeutet.

Ursprünglich sollte der Temperaturanstieg gegenüber der vor – industriellen Zeit auf 2° C begrenzt werden, eine Zahl, die bereits seit mehr als 20 Jahren die klimapolitische Diskussion bestimmt.

Der Weltklimarat IPCC bekam den Auftrag, bis 2018 einen Sonderbericht vorzulegen, in dem er die Unterschiede zwischen einer Erwärmung von 1,5° und 2,0° darlegen sollte. Dieser Bericht wurde im Oktober 2018 vorgelegt.

Das Ergebnis war, dass eine Erwärmung von 1,5° gerade noch hinnehmbar sei, 2,0° aber katastrophale Auswirkungen haben werde. Eine Erwärmung von mehr als 1,5° wurde in der medialen Darstellung mit dem Weltuntergang, quasi mit einem klimatischen Armagedon gleichgesetzt.

Dieser Bericht hat das Vertrauen in die Arbeit des IPCC ein weiteres Mal unterminiert. Bereits mehrere Male zuvor, nämlich z. B. 1996 (Die Kontroverse um Kapitel 8 in IPCC 1995, in dem auf politischen Druck hin am Ende des Kapitels die Aussage eingefügt wurde, statistische Analysen würden einen menschlichen Einfluss auf das Klima belegen, obwohl im Bericht selbst derartige Belege nicht vorgebracht wurden)und 2009 (Climategate e-mails, aus denen hervorging, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, die nicht dem Narrativ der Hauptautoren entsprachen, bewußt ignoriert und unterdrückt wurden) wurde erkennbar, dass sich das IPCC nicht vorrangig als wissenschaftliches, sondern als politisches Gremium versteht und seine Hauptaufgabe darin sieht, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse so zu strukturieren, um Handlungsdruck auf die Politik auszuüben.

Das war auch 2018 der Fall. Es ist im Lichte aller vorliegenden klimawissenschaftlichen Erkenntnisse nicht darlegbar, dass ein Temperaturanstieg von 1,5°C noch akzeptabel sei, aber ein Temperaturanstieg von 2,0°, also ein halbes Grad mehr, den Weltuntergang bedeuten würde.

Es ist klar, dass es sich dabei allenfalls um eine Argumentationsfigur in der klimapolitischen Debatte handelt, die jedoch mit der Klimarealität nichts gemein hat.

Dafür gibt es mehrere Gründe. Der erste ist, dass bis zu 2 – 3° wärmere Abschnitte in der Klimageschichte als Klimaoptima bezeichnet werden, und nicht als Klimakatastrophe, weil die Lebensbedingungen für Natur und Mensch in dieser Zeit besser waren.

Der zweite Grund ist, dass die globale Mitteltemperatur seit dem späten 19. Jahrhundert zwar um ca. 1°C gestiegen ist, die Hälfte davon aber zu einer Zeit eingetreten ist, als vom Menschen emittierte Treibhausgase noch nicht für diesen Anstieg verantwortlich gewesen sein können, nämlich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, von etwa 1915 – 1945. Der Mensch kann also höchstens für etwa die Hälfte des Anstiegs von einem Grad verantwortlich sein, aber nicht für den gesamten Anstieg, wie vielfach behauptet wird, so auch von den Grünen und vom BVerfG.

Drittens: Sogar der Temperaturanstieg von etwa 0,5 – 0,6° seit Mitte der 1970er Jahre kann nicht ausschliesslich auf die Wirkung von Treibhausgaen zurückgeführt werden, da zwischen Ende der 1970er und Ende der 1990er Jahre natürliche Parameter in einen Modus gewechselt haben, der ebenfalls zu einer Erwärmung geführt hat, nämlich eine Häufung von El Nino Ereignissen, eine positive Phase der PDO und seit Mitte der 1990er Jahre eine positive Phase der AMO. Zudem hat seit der Zeit die solare Einstrahlung zugenommen ("global brightening"), was ebenfalls erwärmend wirkt.

Viertens: Die Rolle natürlicher Parameter zeigt sich auch an der Erwärmungspause zwischen Ende der 1990er Jahre und 2014. Erst ab 2015 ist die globale Mitteltemperatur wieder deutlicher gestiegen, vor allem wegen des Super El Ninos 2015 – 2016, aber auch wegen des El Ninos 2018 – 2019.

Fünftens: Obwohl die globale Mitteltemperatur in den vergangenen 40 Jahren etwa ein halbes Grad gestiegen ist, sind die meisten der seinerzeit behaupteten katastrophalen Auswirkungen einer Erwärmung nicht eingetreten. Vor allem die weltweiten Ernteerträge sind trotz – oder vielleicht sogar wegen – der Erwärmung weiter gestiegen, der Hunger weltweit hat dramatisch abgenommen.

Sechstens: Die Welt ist in den letzten Jahrzehnten grüner geworden, das Pflanzenwachstum hat zugenommen. Eine der Hauptursachen hierfür ist der sog. CO2 Düngeeffekt, nämlich die Tatsache, dass ein höherer CO2 Gehalt in der Atmosphäre das Pflanzenwachstum steigert, da CO2 der Hauptnahrungsstoff für alle Pflanzen ist. Zudem wirkt CO2 als Antitranspirant für Pflanzen; ein höherer CO2 Gehalt bietet also einen gewissen Dürreschutz, weil sich die Wassernutzungseffizienz der Pflanzen erhöht. In den höheren Breiten wird die Erwärmung der letzten Jahrzehnte zudem neben dem CO2 Anstieg für die Begrünung der Erde verantwortlich gemacht.

Diese Aspekte wurden weder von den Grünen noch vom BVerfG berücksichtigt.

Vielmehr folgte man der Linie, dass der Mensch bereits eine Erwärmung von ca. 1,1° C verursacht hat und dass man jetzt unbedingt die Erwärmung auf 1,5° begrenzen müsse.

Wenn man so argumentiert, wird eigentlich sofort klar, dass man weltweit die CO2 Emissionen sofort einstellen müsste. Denn das Klima hat sich noch nicht vollständig auf den bisherigen CO2 Anstieg in der Atmosphäre eingestellt; Computermodellrechnungen zeigen, dass dies etwa 20, evtl auch 30 Jahre dauert. Das bedeutet, eine weitere Erwärmung des Weltklimas von etwa 0,3 – 0,4°C und eine Erwärmung von 1,5° sind bereits heute im System enthalten. Die folgerichtige Konsequenz wäre ein sofortiger weltweiter Emissionsstop, um das 1,5° Ziel einzuhalten.

Insoweit ist die Berechnung von zulässigen Emissionsbudgets für Deutschland, um das 1,5° Ziel einzuhalten, wie es das BVerfG getan hat, eine sogar vom Ansatz her falsche akademische Exerzise, denn der richtige Ansatz kann dann nur lauten: Sofortige Nullemission.

Das Wahlprogram der Grünen und das Urteil des BVerfG enthält eine Reihe von Behauptungen über bereits eingetretene oder zu erwartende Klimaänderungen, die einer wissenschaftlichen Überprüfung, die die gesamte Breite der Erkenntnisse berücksichtigt, nicht standhält.


So heißt es bspw. im Wahlprogramm der Grünen:

"Wir haben in den vergangenen Jahren mit Hitzesommern, Waldsterben und Dürren die Vorboten der Krise gespürt. Sie haben dramatische Konsequenzen: etwa für die Gesundheit der Menschen – und es sind vor allem die mit den geringsten Einkommen, die den Preis dafür zahlen, dass der ökologische Fußabdruck der Reichsten am größten ist. Oder für die Bäuerinnen und Bauern, denen zunehmend die Grundlage entzogen wird. Und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Alle diese Folgen werden sich vervielfachen, wenn wir jetzt nicht umsteuern. Je entschiedener wir handeln, desto mehr Freiheiten und Alternativen sichern wir für jetzige und künftige Generationen. Wir werden deshalb konsequent den Weg zur Klimaneutralität gehen."

Im Folgenden wollen wir einige der Kernaussagen des BVerfG und des Grünen Wahlprogramms einer genaueren Analyse unterziehen. Dabei wird sich zeigen, dass weder die Grünen noch das BVerfG zwischen Daten, Zahlen Fakten einerseits und Theorien, Hypothesen, Computermodellierungen, Szenarien, Behauptungen, Spekulationen und Vermutungen andrerseits unterscheiden, alle Kategorien als gesichertes Wissen zugrundelegen und ihre Argumente einseitig auswählen und die gesamte Breite der wissenschaftlichen Erkenntnisse ignorieren.

In der Urteilsbegründung des BVerfG heißt es in Rn 16 – Rn 32 unter anderem:

Rn 18: “….die stark beschleunigte Erwärmung der Erde”

– Kommentar:
Die Erde hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht “stark beschleunigt” erwärmt. Bereinigt um natürliche Effekte, wie z. B. El Nino, die PDO und die AMO lag die Erwärmung relativ konstant bei etwa 0,14 – 0,17° C pro Jahrzehnt. Zwischen Ende der 1990er und Mitte der 2010er Jahre trat sogar trotz des Treibhausgasanstiegs in der Atmosphäre eine Erwärmungspause ein, die auf natürliche Einflußparameter im Klimasystem zurückgeführt wird.

Rn 19: Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich

– Kommentar:
Um mehr als 3°C gegenüber heute oder gegenüber dem 19. Jahrhundert? Das BVerfG führt keine kritische Wertung dieser modellbasierten Vorhersagen durch. Es ist allgemein bekannt, dass der gemessene Temperaturanstieg der letzten Jahrzehnte nur etwa halb so groß war, wie der von Modellen seinerzeit vorhergesagte.

Bereits seit den 1980er Jahren werden extreme Temperaturanstiege (s. z. B. die Warnung vor einer drohenden Klimakatastrophe durch die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) im Jahre 1986) sogar schon bis heute vorhergesagt, die sich aber nicht bewahrheitet haben.

So sprach die DPG 1986 von einem weltweiten Temperaturanstieg von 2 – 4 ° C in den nächsten 50 Jahren (ab 1986 gerechnet), also ewa 3° C bis heute, wenn man nicht sofort die weltweiten CO2 Emissionen um 2% pro Jahr mindern würde. Der tatsächliche Temperaturanstieg betrug trotz eines massiven CO2 Emissionsanstiegs seither etwa 0,5 ° C.

Sowohl das BVerfG als auch die Grünen haben die nicht eingetroffenen Vorhersagen der Vergangenheit ignoriert.

Bedenkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass sich die Konzentration aller Treibhausgase, also nicht nur CO2, sondern auch Methan (CH4), Lachgas und die FCKWS so erhöht hat, dass sie in ihrer Wirkungssumme etwa 80% einer CO2 Verdoppelung entspricht.

Wenn man von einem Temperaturanstieg von etwa 3°C für eine CO2 Verdoppelung ausgeht, dann hätte sich das Klima bereits heute um etwa 2,5° C erwärmen müssen, oder etwa 2° C, wenn man die Trägheitseffekte im Klimasystem berücksichtigt. Dies wird aber nicht beobachtet; vielmehr ist die beobachtete Erwärmung nur etwa halb so groß, wobei zudem Treibhausgase nicht die alleinige Ursache für den Anstieg sind.

Es wäre sicherlich nicht verkehrt, Vorhersagen bis 2100 im Lichte der nicht eingetroffenen Vorhersagen der letzten Jahrzehnte neu und realistischer zu bewerten.

Einen Temperaturanstieg von ca. 3° C bis 2100 gegenüber heute kann man nach Berücksichtigung der Temperaturmessungen der vergangenen Jahrzehnte fast schon kategorisch ausschließen. Denn die Erwärmung nimmt nur mit dem Logarithmus der CO2 Konzentration zu, also weniger als linear.

Das BVerfG und auch die Grünen ignorieren die nicht eingetroffenen Vorhersagen der Vergangenheit und die tatsächlich beobachteten Klimatrends.

Rn 20: Bis 2100 wird der globale mittlere Meeresspiegelanstieg nach Projektionen bei 1,5 °C globaler Erwärmung 26 bis 77 cm betragen. Bei einer Erwärmung um 2 °C werden es etwa 10 cm mehr sein

– Kommentar:
Der gegenwärtige (im Mittel der vergangenen drei Jahrzehnte) Meeresspiegelanstieg beträgt ca. 3 mm pro Jahr, bis zum Jahr 2100 demnach etwa 24 cm gegenüber heute. Dieser Anstieg spiegelt auch den starken CO2 Emissionsanstieg der vergangenen Jahrzehnte wider. Eine Zunahme der Anstiegsrate das Meeresspiegels ist vor dem Hintergrund künftig abflachender Emissionsraten nicht darstellbar.

Rn 21: Als eine besondere Gefahr für die ökologische Stabilität werden sogenannte Kipppunktprozesse im Klimasystem angesehen, weil diese weitreichende Umweltauswirkungen haben können.

– Kommentar:
Die Debatte um die sog. Kipp – Punkte im Klimasystem beruht überwiegend auf Vermutungen, Behauptungen und Spekulationen. Sie ermangelt einer überzeugend darlegbaren wissenschaftlichen Grundlage. Siehe dazu auch die hier zitierte Aussage von J. Marotzke vom Hamburger Max Planck Institut für Meteorologie.

Rn 23: Die Folgen jüngerer klimabedingter Extremereignisse wie Hitzewellen, Dürren, Starkregenereignisse, Überschwemmungen, Wirbelstürme sowie Wald- und Flächenbrände demonstrieren nach wissenschaftlicher Einschätzung eine signifikante Verwundbarkeit des Menschen gegenüber dem Klimawandel

Und weiter: Durch den Klimawandel gefährdet ist vor allem die menschliche Gesundheit. Witterungs- und Klimaveränderungen können dazu führen, dass Infektionskrankheiten sowie nichtübertragbare Krankheiten wie Allergien zunehmen oder sich die Symptome bei bereits bestehenden Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen verstärken. Extremereignisse wie Stürme, Hochwasser, Lawinenabgänge oder Erdrutsche gefährden Leib und Leben unmittelbar; sie können außerdem zu sozialen und psychischen Belastungen und Störungen wie Stress, Angstzuständen und Depressionen führen

– Kommentar: Extremereignisse wie Stürme, Hochwasser, Lawinenabgänge oder Erdrutsche hat es zu allen Zeiten gegeben, es gibt keine Hinweise, dass derartige Ereignisse durch eine globale Erwärmung zunehmen sollen oder bereits zugenommen haben (s. hierzu z. B. Auszüge aus dem IPCC Bericht AR5 ). Das gilt auch für die letzten 250 Jahre in Mitteleuropa (Wärmer ja, extremer nicht). Das Einzige was auch in Deutschland zugenommen hat, ist die Zahl heißer und warmer Sommertage (s. z. B. hier und die Ursachendiskussion hier ).

Einzelne Extremereignisse werden zwar in der Populärpresse und von grünen NGOs oft auf den Klimawandel zurückgeführt, obwohl dies einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Ein Überblick über langfristige Trends verschiedener Klima- und Umweltparameter wird hier gegeben. Daraus geht hervor, dass die Behauptung, Klima- und Wetterextreme hätten weltweit als Folge anthropogener Treibhausgasemissionen generell zugenommen, unzutreffend ist.

Eine seriöse Institution wie das BVerfG sollte sich nicht ungeprüft die Auffassungen von Umwelt NGOs und der Populärpresse zu eigen machen, sondern die Gesamtheit der wissenschaftlichen Erkenntnisse würdigen (s. z B. hier.

Obwohl durch zunehmende Sommerhitze mit einem Anstieg von Hitzetoten zu rechnen ist, würde durch die Erwärmung im Winter die Zahl kältebedingter Todesfälle stärker sinken, sodass der Netto – Effekt einer Erwärmung auf die menschliche Gesundheit eher positiv zu bewerten wäre (s. hierzu auch Gasparrini et al, The Lancet, 2015 ).

Generell hat die Verwundbarkeit der Gesellschaft weltweit gegenüber Klima- und Wetterextremen in den letzten Jahrzehnten trotz Erwärmung deutlich ab-, aber nicht zugenommen Formetta und Feyen, Global Environmental Change 57, 2019.

Abschliessend noch ein Kommentar, der sich auch auf die Aussagen der Grünen in ihrem Wahlprogramm bezieht. Sowohl sie als auch das BVerfG behaupten, die Auswirkungen des Klimawandels seien auch in Deutschland durch die drei Hitze- und Dürresommer 2018 – 2020 sichtbar geworden – und dies sei erst der Anfang, es würde noch viel schlimmer kommen (“…die Folgen werden sich vervielfachen”, so die Grünen).

Die Ursachen von Hitze und Dürresommer in Europa sind aktiver Forschungsgegenstand. Generell besteht in der Wissenschaft kein Zweifel daran, dass die Hauptursache für Hitze und Dürreepisoden extreme Zirkulationsanomalien in der Atmosphäre sind; vor allem sog. Blockierende Hochdruckgebiete oder auch sog. Omegablocks werden als Hauptursache genannt. Eine umfassendere Diskussion über die Ursache von Dürre- und Hitzesommern in Europa findet sich hier und hier.

Auch die Frage, ob Veränderungen der atmosphärischen Zirkulation auf Treibhausgase zurückgeführt werden können, ist ungeklärt. Wie hier genauer ausgeführt, gibt es einige theoretische Argumente, die dafür sprechen, andere jedoch dagegen und insbesondere scheinen die Beobachtungen und andere Modellrechnungen keine Hinweise auf langfristige Trendänderungen im Auftreten blockierender Wetterlagen sowohl im Sommer, als auch im Winter zu geben.

In Europa ist ein zusätzlicher Aspekt von Bedeutung. Durch die Luftreinhaltepolitik der letzten Jahrzehnte ist die Luft deutlich sauberer geworden; vor allem die Belastung mit Schwefelaerosolen hat sich drastisch verringert. Schwefelaerosole haben eine abkühlende Wirkung auf das Klima weil sie Sonnenlicht in den Weltraum zurückwerfen, d. h., wenn sich ihre Konzentration verringert, erreichen mehr Sonnenstrahlen den Erdboden.

Dies hat in den letzten drei Jahrzehnten dazu geführt, dass wesentlich mehr kurzwelige Sonnenstrahlen den Erdboden erreicht haben, was zu einer Erwärmung des Klimas in Europa geführt hat.

Dieser Effekt wird in der Klimawissenschaft mit etwa 3 Wm-2 pro Jahrzehnt abgeschätzt, in Summe seit den 1980er Jahren also etwa 10 Wm-2. Im Vergleich dazu beträgt die Zunahme des Treibhauseffektes in diesem Zeitraum etwa 1 – 1,5 Wm-2, also erheblich weniger als der Schwefeleffekt.

Das ist jedoch nicht alles. Es hat sich ferner gezeigt, dass die Sonnenscheindauer in fast allen Regionen Europas (s. z. B. hier und die dort zitierten Arbeiten) zugenommem hat und dass es deswegen zusätzlich zu einen Anstieg der Sonneneinstrahlung gekommen ist, die im Bereich von mehreren 10 Wm-2 liegt.

Eine Zunahme der Sonnenscheindauer und mithin der kurzwelligen Sonneneinstrahlung wurde nicht nur in Europa, sondern in vielen Ländern der Welt beobachtet, wie z. B. der hier zitierte Literaturüberblick zeigt. Dies legt den Schluss nahe, dass in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur Treibhausgase erwärmend auf das Klima eingewirkt haben, sondern auch zunehmende Sonneneinstrahlung durch einen Rückgang der Schwefelaerosolkonzentrationen und der Wolkenbedeckung.

Die Hauptursache für heiße Sommerhalbjahre in Europa sind jedoch Anomalien in der amosphärischen Zirkulation. In den letzten Jahrzehnten sind südwestliche und südliche Luftströmungen wesentlich häufiger geworden, oft verbunden mit Hochdruckgebieten, in deren Bereich sich die Wolken über Europa aufgelöst haben (s. noch einmal hier und hier hier).

Nun kann man sich die Frage stellen: Was hat mehr zur Erwärmung der Sommer in Deutschland seit den 1980er Jahren beigetragen?

1 – 1,5 Wm-2 Treibhauseffekt oder 10 Wm-2 Schwefeleffekt, oder mehrere 10 Wm-2 zuhnemende Sonnenscheindauer oder der Zirkulationseffekt in ähnlicher Größenordnung?


Das ist natürlich eine rein rhetorische Frage, die sich jeder selbst beantworten kann – auch die Grünen und das BVerfG, wenn sie sich mal die Mühe gemacht hätten, sich mit der Fachliteratur vertraut zu machen.

Aber das zeigt nur ein weiteres Mal, dass sowohl das Wahlprogramm der Grünen als auch das BVerfG Urteil auf einseitiger Auswahl und auch auf Ignoranz klimawissenschaftlicher Erkenntnisse beruht, die nicht in das gewünschte Narrativ passen.

Die Ausführungen des BVerfG entbehren insgesamt zu diesem Themenkomplex einer belastbaren wissenschaftlichen Grundlage.

Rn 25: Im Fall ungeminderter Emissionen wird von einem Anstieg des Meeresspiegels von deutlich über einem Meter bis zum Ende des 21. Jahrhunderts ausgegangen

– Kommentar:
Einseitige Behauptung, Vermutung oder Spekulation, die auf unrealistischen Szenarien beruht. Der beobachtete Meeresspiegelanstieg liegt bei etwa 3 mm pro Jahr, was bis 2100 ca. 24 cm bedeuten würde, aber sicherlich nicht mehr als einen Meter (s. z. B. die detailliertere Diskusion hier ).

Rn 28: Der Klimawandel ist zudem bedeutende Ursache von Flucht und Migration

– Kommentar:
Unzutreffend und einseitig, s. z B. Boas et al, Nature Climate Change 9, Dezember 2019, 901 – 903: Climate Migration Myths.

Rn 32: Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen; und weiter:

Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr
auf natürliche Weise

– Kommentar: In dieser Form unzutreffend; entspricht nicht dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand und den Modellergebnissen der allgemein akzeptierten Kohlenstoffkreislaufmodelle von Siegenthaler und Oeschger und Maier – Reimer und Hasselmann .

Widerspricht zudem dem beobachteten Verhältnis zwischen emittierten und in der Atmosphäre wiederzufindenen CO2 (die sog. “airborne fraction”, die bei etwa 0,4 – 0,5 liegt ). Das bedeutet, weniger als die Hälfte des emittierten CO2 findet sich in der Atmosphäre wieder und der größte Teil wird von den Ozeanen und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen – und nicht nur kleine Teile, wie das BVerfG behauptet.

Aus der Auflistung dieser wenigen Punkte erkennt man schon die Absurdität des BVerfg Urteils und des Wahlprogramms der Grünen. Denn die hier aufgelisteten Behauptungen, die zur Urteilsbegründung des BVerfG oder im Grünen Wahlprogramm als Begründung für drastische klimapolitische Massnahmnen aufgeführt wurden, sind entweder sehr einseitig oder sogar in einigen Fällen rundheraus unzutreffend.

Ebenso wenig realistisch ist es anzunehmen, dass es zu einem sofortigen weltweiten Emissionsstop kommen wird, was man eigentlich fordern müsste, wenn man die Ausführungen des BVerfG und der Grünen konsequent zu Ende denkt (nämlich der Mensch ist für den bisherigen Temperaturanstieg von ca 1,1° C verantwortlich, wir müssen rechtsverbindlich das 1,5° Ziel einhalten, 0,3 – 0,4 Grad Erwärmung stecken aber im Klimasystem heute bereits drin).

Insgesamt ist deutlich geworden, dass sowohl das Wahlprogramm der Grünen als auch das BVerfG Urteil auf einseitiger Auswahl klimawissenschaftlicher Erkenntnisse beruht bzw. auf Ignoranz anderer Erkenntnisse, die nicht zum gewünschten politischen Narrativ passen.

Was bei einer Partei wie den Grünen noch hinnehmbar ist ( im politischen Diskurs gehören Lüge, Täuschung und Irreführung zu den üblichen Methoden), ist bei einer Urteilsfindung des höchsten deutschen Gerichts, dass der Wahrheitsfindung und einer ausgewogenen Betrachtung der infrage stehenden Sachverhalte verpflichtet ist – oder zumindest sein sollte - , nicht mehr akzeptabel.

Das BVerfG hat dies aber nicht getan und nicht die relevanten Sachfragen in der gesamten Breite abgewogen, sondern ein politisches Urteil gefällt, dessen klimapolitische Forderungen fast haargenau mit den Forderungen des Grünen Wahlprogramms übereinstimmen (s. z. B. hier). Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Der Weg in die Klimadiktatur in Deutschland ist mit diesem Urteil vorgezeichnet – egal, ob es sachlichlich begründet ist, oder nicht. Das Urteil übt so oder so diktatorische Gewalt aus.

Der Klimatotalitarismus wird auf die Abschaffung einer Reihe von verfassungsmäßig garantierten Grundrechten und auf die Abschaffung der freien bzw. sozialen Marktwirtschaft hinauslaufen.

Denn im Rahmen der bisherigen Gesellschafts – und Verfassungsordnung ist die vom BVerfG geforderte Totaldekarbonisierung (Net – Zero) von Wirtschaft und Gesellschaft nicht zu erreichen, sondern nur mit einer Klimadiktatur. Der Klima – Lockdown kommt, und zwar schneller als viele glauben – unabhängig davon, welche Partei gerade an der Macht ist.

Und egal, welche klima – extremistischen Träume in Deutschland geträumt oder sogar ausgelebt werden, die weltweiten CO2 Emissionen werden weiter steigen und deswegen auch die Temperaturen.

Die Welt wird sich mit einer fortschreitenden Erwärmung arrangieren müssen, wenn sie nicht in eine wirtschaftliche Katastrophe ungeahnten Ausmasses stürzen will.

Deutschland wird als abschreckendes Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte, weiter vorangehen, wie auch jetzt schon mit der “Energiewende”, die jedes Jahr ca. 30 Mrd Euro kostet, aber kaum CO2 einspart.