Sieg für Habeck – Niederlage für Millionen Immobilienbesitzer und Mieter2. April 2023Als Durchbruch für Habeck wurde in den öko – radikalen Medien die Einigung der Ampel in der Frage Austausch von alten Heizungen gefeiert.Wurden die Ergebnisse der Marathonsitzung des Koalitionsausschusses vom vergangenen Wochenende noch als Niederlage für die Grünen beklagt, so konnten Habeck und die Grünen in der Heizungsfrage einen großen Sieg erringen und ihr angekratztes Sieger – Image wieder etwas aufbessern. Wobei man sich jedoch die Frage stellen muss, mit welcher Arroganz und Überheblichkeit die Grünen als 14,8% Partei in Verhandlungen eintreten und, genauso wie die Medien, die sie unterstützen, erwarten, dass sie dem Rest der Welt diktieren können und müssen, wo es lang zu gehen hat und nicht im Traum daran denken, dass man in einer Koalition, in der man eine Minderheit darstellt, auch mal Kompromisse eingehen muss. Aber das ist der Partei und den Medien des ökologischen Totalitarismus natürlich fremd, wie die Reaktionen ganz klar zeigen. Was bedeutet die Einigung in der Heizungsfrage nun für die Millionen Immobilienbesitzer und Mieter in Deutschland, die das schlussendlich alles bezahlen müssen? Die Einzelheiten der Einigung sind zwar noch nicht bekannt, aber einiges scheint sich schon deutlicher abzuzeichnen. Zitat: Im Kern hat sich Habeck durchgesetzt: Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gespeist sein. Drei wichtige Änderungen sind bei dieser Regelung nach dem Koalitionsausschuss hinzugekommen, die vor allem die FDP gefordert hat. Zitat Ende Im Bestand kann eine alte Heizung durch eine Gasheizung ersetzt werden, wenn sie mit Biomethan oder Wasserstoff, der klimaneutral gewonnen wurde, betrieben werden kann. Hierzu muss eine Erklärung des Gaslieferanten vorgelegt werden, dass er innerhalb der nächsten 10 Jahre entsprechendes Gas liefern kann. Nach 30 Jahren müssen Öl- und Gasheizungen nicht automatisch ausgetauscht werden, wenn sie über Niedrig- oder Brennwertkessel verfügen. Aber auch diese Heizkessel dürfen nur bis zum 31. 12. 2044 betrieben werden. Bei Neubauten sind Wärmepumpen, Fernwärme oder Stromdirektheizungen vorgeschrieben. Und als absolutes Bonbon der geplanten Regelungen: Hausbesitzer über 80 dürfen auch 2024 noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen; bei Verkauf oder Vererbung müssen die neuen Besitzer innerhalb von zwei Jahren eine neue Heizung einbauen, die die Anforderungen an eine neue Heizungsanlage erfüllt, nämlich mindestens 65% erneuerbare Energien. Bewertung: Was als klares Signal für Investitionen bezeichnet wird, ist für die betroffenen Immobilienbesitzer und auch für die Mieter ein klares Signal für Kosten, die auf alle zukommen. Im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen stellt diese Einigung jedoch zunächst eine leichte Entschärfung dar. Bestehen bleibt das Einbauverbot für neue Ölheizungen ab 2024 auch im Bestand. Die geplante Ausnahmeregelung nur für über 80jährige kann man nur als Unverschämtheit bezeichnen. Denn auch 60 oder 70jährige Hauseigentümer wären finanziell nicht in der Lage, einen Heizungstausch auf 65% Erneuerbare zu finanzieren, da sie keinen Kredit mehr bekämen. Und auch wenn, dann lägen die Amortisierungszeiträume von bis zu über 40 Jahren weit jenseits der statistischen Lebenserwartung der meist älteren Hausbesitzer. Insoweit bleiben die hier bereits geäußerten Bedenken bestehen, besonders, wenn man die parallel dazu geplanten Maßnahmen zur Wärmedämmung der Gebäude berücksichtigt. Insgesamt gesehen laufen diese Maßnahmen zumindest auf eine Teilenteignung, wenn nicht auf eine vollständige Enteignung bis hin zum Ruin, besonders für ältere Hauseigentümer, hinaus. Erinnert sei daran, dass das Durchschnittsalter der Hauseigentümer bei 58 Jahren liegt. Das stringente Aus für Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, soll entschärft werden für den Fall, dass es sich um Brennwert- bzw Niedrigtemperaturkessel handelt. Der statthafte Einbau von Gasheizungen ab 2024, wenn diese mit Biomethan bzw Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, betrieben werden können, ist zwar besser als ein striktes Verbot, aber in der praktischen Auswirkung wahrscheinlich eher eng begrenzt, da nicht absehbar ist, wo Biomethan bzw Erneuerbarer Wasserstoff in der erforderlichen Menge herkommen sollen – ein Argument, was allerdings auch auf e – fuels zutrifft. Von den Kosten mal ganz zu schweigen. Unsicher ist zudem, welchen technischen Anforderungen Gasbrenner und Pipelines genügen müssen, die für Wasserstoff ausgelegt sind. Wasserstoff verhält sich chemisch und physikalisch völlig anders als Erdgas, Methan. Aufgrund seiner wesentlich höheren Flüchtigkeit diffundiert Wasserstoff schneller durch die Stahlwände von Pipelines und schädigt diese (Wasserstoffversprödung); und bei der Verbrennung verhält es sich ebenfalls anders. Gemische aus Wasserstoff und Luftsauerstoff werden als Knallgas bezeichnet und die Explosionsgefahr ist deutlich höher als bei normalem Erdgas. Dies sind technische Probleme, die den Einsatz von Wasserstoff, abgesehen von den erheblich höheren Gestehungskosten, in Heizungsanlagen zusätzlich verteuern. Noch ein paar Worte zur Einigung im Koalitionsausschuss bezüglich der Abschaffung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz. Dies wurde von den öko – radikalen Medien als besonders bittere Niederlage für die Grünen, bzw für den “Klimaschutz” beklagt. Dies zeigt allerdings nur, dass die Kritiker hieran nicht begriffen haben, dass die Abschaffung der Sektorziele, bei Aufrechterhaltung der globalen Minderungsziele, die wirtschaftliche Flexibilität erhöht und potentiell die Kosten senkt. Wer an strikten Sektorzielen festhalten will, will implizit, dass “Klimaschutz” möglichst teuer ist und kann nicht akzeptieren, dass auch “Klimaschutz” den Gesetzen der Ökonomie folgen und da ansetzen muss, wo mit dem geringsten wirtschaftlichen Aufwand die höchsten Emissionsminderungen erzielt werden können. Insofern ist die Abschaffung der Sektorziele ein Sieg für den “Klimaschutz”. Das werden irgendwann auch die Grünen und die öko – radikalen Medien begreifen. |
|