Grün, grüner, CSU18. Januar 2021Medienberichten zufolge setzt sich die CSU Landesgruppe für eine CO2 – Minderung von 60% gegenüber 1990 ein.Noch vor Kurzem hätten es sogar Öko – Gruppen kaum gewagt, derartig extreme Forderungen zu stellen. Aber inzwischen ist ja fast alles möglich; wir befinden uns ohnehin in einem klimapolitischen Überbietungswettbewerb. Und wer 100% bis 2050 fordert kann ruhig auch 60% bis 2030 fordern. Das Spielchen: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Grünste im ganzen Land? geht also endlos weiter. Damit man begreift, worauf derartige Forderungen, die eigentlich nur ein Ziel haben, nämlich den Boden für eine Schwarz – grüne Koalition nach der Bundestagswahl 2021 zu bereiten, hinauslaufen, Folgendes zur Veranschaulichung. 60% CO2 Minderung im Vergleich zu 1990 läuft auf eine Minderung von ca. 40% gegenüber heute hinaus (Zahlen von 2019; 2020 sind die Emissionen Corona bedingt niedriger und mithin wären die erforderlichen Minderungen auch geringer. Allerdings wird es absehbar einen kräftigen Re-bound bei den Emissionen geben, wenn die Pandemie vorbei ist, weswegen die 2020er Zahlen keine vernünftige Basis darstellen). Die erforderlichen Minderungen wären etwas geringer, wenn man statt der CO2 Emissionen die Gesamt – Treibhausgasemissionen berücksichtigt. Rechnet man das um in die pro Jahr erforderlichen Minderungsraten, gelangt man zu etwa 5% p.a. Im Vergleich dazu lagen die jährlichen Minderungsraten zwischen 2000 und 2010 bei etwas unter einem Prozent und zwischen 2010 und 2019 bei etwa 1,5%. Die Forderung nach -60% bis 2030 läuft also etwa auf eine Verdreifachung des De-karbonisierungstempos in den kommenden zehn Jahren hinaus. In Deutschland gibt es zwei zentrale Instrumente, die CO2 Emissionen zu mindern. Das eine ist der europäische Emissionshandel EU – ETS, dem alle größeren Industrieanlagen unterliegen. Für diese Anlagen ist für den Zeitraum 2021 – 2030 ein jährlicher linearer Minderungspfad von – 2,2 % festgelegt. Das zweite Instrument sind das Klimaschutzgesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz vom Dezember 2019, mit denen u. a. die EU Klimaschutzverordnung vom Mai 2018, aber auch die Koalitionsvereinbarung vom Januar 2018 umgesetzt werden. Mit diesen Instrumenten sollen die Treibhausgasemissonen in den Bereichen gemindert werden, die nicht dem EU – ETS unterliegen. Für Deutschland ist in der EU Klimaschutzverordnung (und im Klimaschutzgesetz) eine Minderung von 38% gegenüber 2005 festgelegt. Obwohl die Emissionen der Energiewirtschaft seit 2005 deutlich gesunken sind, zuletzt durch den verstärkten Gaseinsatz in den Kraftwerken, sind die Emissionen der Bereiche Verkehr, Landwirtschaft, Gewerbe und Haushalte gegenüber 2005 (383 Mio t) nur geringfügig gesunken auf abgeschätzt etwa 360 Mio t (2019). Gegenüber heute müssten die Emissionen der dem KSG unterliegenden Bereiche um ca. 34% sinken. Die Mechanik, nach der dies geschehen soll, ist hier ausführlicher beschrieben. Die Forderung, die CO2 Emissionen bis 2030 um 60% gegenüber 1990 zu verringern, stellt also gegenüber der jetzigen Beschlusslage eine Verschärfung dar – und wenn schon die CSU das fordert, darf man mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Grünen noch mehr fordern. Wahrscheinlich muss man die CSU Forderung, wie auch die Forderung, KfZ mit Verbrennungsmotor ab 2035 zu verbieten , als rein taktische Anbiederung an die Grünen sehen, dem Wunschkoaltionspartner der CDU/CSU nach den Wahlen 2021. Man darf jetzt schon eine Prognose wagen, was in einer Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und den Grünen stehen wird: - Kohleaustieg vorziehen auf 2030 - KfZ Verbrennerverbot ab 2030 - Verbot von Gaskraftwerken bis spätestens 2040 - Erneuerbare Energien in der Stromerzeugung mindestens 70% bis 2030 - Verbot von Gas- und Ölheizungen bis spätestens 2030 Ich bin gern bereit, darauf Wetten anzunehmen. Unklar ist, mit welchen Massnahmen die verschärften Reduzierungen erreicht werden sollen. Die Klimapolitik ist immer groß im Verkünden von anspruchsvollen Zielen, aber wie diese Ziele erreicht werden sollen, erschließt sich einem nicht unbedingt. Das Mittel der Wahl, Emissionshandelssysteme, erfüllen Zielvorgaben zwar punktgenau, aber der Preis für Emissionsrechte ist variabel, unvorhersagbar und könnte fossile Energieträger drastisch und in nicht geahnter Höhe verteuern, wie sich das bereits jetzt im EU – ETS abzeichnet. Das könnte schlussendlich disruptive Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft, sprich den Bürger, haben. Früher oder später wird eine Diskussion darüber aufkommen, wie teuer Klimaschutz sein darf und welche drastische Einschränkungen im Lebensstandard die Bürger bereit sind hinzunehmen , was wir auf diesen Seiten in der Vergangenheit bereits häufiger thematisiert haben. Langsam dringt diese Erkenntnis auch in breitere Kreise vor, wie z. B. eine Studie der Deutschen Bank zeigt. Und der Hinweis darauf, es ginge darum, ein 2° oder 1,5° Ziel der Pariser Klimavereinbarung einzuhalten, zieht auch nicht, weil derartige Vereinbarungen genauso wenig eingehalten werden, wie z. B. der Euro Stabilitätspakt, oder die Lissabon Strategie der EU, derzufolge die EU bis 2010 die wachstumsstärkste und dynamischste Wirtschaftsregion der Welt werden sollte, vom Verteilungsmodus von Flüchtlingen in der EU mal ganz zu schweigen. Derartige Vereinbarungen werden immer nur so lange eingehalten, wie sie nicht weh tun. Zudem sind die Minderungsankündigungen (INDCs) in der Pariser Klimavereinbarung nicht rechtlich bindend. Besonders die Tatsache, dass auch noch so drastische Reduzierungsmassnahmen in Deutschland überhaupt keine messbaren Auswirkungen auf das globale Klima haben und dass deswegen die hohen Opfer lediglich erbracht werden sollen, um eine politisch – ideologische Zielvorgabe zu erreichen, ist an Irrationalität kaum überbietbar. Mehr an Menschenverachtung geht eigentlich gar nicht. |
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